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Trotz Schweizer Covid-19-Staatsgarantien. Swiss vergibt Unterhalts- und Wartungsaufträge ins Ausland, statt konkurrenzfähige Anbieter an den Schweizer Landesflughäfen zu berücksichtigen

20.3262 · Interpellation · 2020-05-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, nachstehende Fragen zu beantworten:

1. An welche Bedingungen sind die Garantien des Bundes bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen an die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss gebunden?

2. Welche Voraussetzungen hat der Bundesrat für die Überbrückungshilfen definiert, die Swiss, Edelweiss und andere Luftfahrtunternehmen aufgrund dieser Garantien erhalten?

3. Wie werden diese Auflagen umgesetzt und wie deren Einhaltung überwacht?

4. Wie wird sichergestellt, dass Mittel aus der staatlichen Unterstützung nicht einfach ins Ausland abfliessen?

5. Wie erklärt und wertet der Bundesrat, dass nur wenige Tage nach bekanntwerden der eidgenössischen Unterstützungsmassnahmen, und noch vor entsprechender Beschlussfassung des Parlaments, die Swiss mindestens 7 ihrer Maschinen zur Lagerung, für Wartungs- und Unterhaltsarbeiten nach Jordanien fliegen lässt, statt wettbewerbsfähige inländische Anbieter an den Flughäfen, Basel, Genf oder Zürich zu berücksichtigen?

Begründung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen mit Garantien zu unterstützen. Für die Wiederaufnahme des Flugverkehrs seien die Fluggesellschaften auch auf die Dienstleistungen der flugnahen Betriebe an den Landesflughäfen angewiesen. Darum sollen auch diese Betriebe bei Bedarf Unterstützung erhalten, sofern die strengen Bedingungen des Bundes eingehalten würden. Der Bundesrat beantragt dem Parlament Verpflichtungskredite von insgesamt knapp 1,9 Milliarden Franken.

Am 3. Mai 2020 beginnt die Swiss ihre stillgelegte Flotte ins Ausland abzustellen. Sie überstellt an diesem Tag mindestens 5 ihrer Flugzeuge vom Typ A320 und 2 Flugzeuge vom Typ A330 nach Amman (Jordanien), zur dortigen Lagerung sowie für Wartungs- und Unterhaltsarbeiten.

Den Schweizer Flughäfen entgehen dadurch Standgebühren, den an den Schweizer Flughäfen ansässigen Unternehmen entsprechende Aufträge, obwohl der Bundesrat explizit und nach eigenen Aussagen auch diese flugnahe Betriebe an den Landesflughäfen unterstützen wollte. (Medienmitteilung vom 29.4.2020)

Stellungnahme des Bundesrates

1. bis 4. Für die Bundesunterstützung (Bürgschaft für die von einem Bankenkonsortium gewährten Kredite) an Swiss und Edelweiss gelten die in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 8.4.2020 definierten Voraussetzungen. Insbesondere werden die Darlehen durch Aktien der Swiss, Edelweiss und deren Obergesellschaft (Air Trust AG) gesichert. Weiter wurden vertraglich der Verzicht auf Dividenden oder anderweitige ungerechtfertigte Mittelabflüsse innerhalb des Konzerns und marktkonforme Entschädigungen für die eingegangenen Risiken vereinbart.

Zudem haben Lufthansa bzw. Swiss und Edelweiss standortpolitische Auflagen für eine langfristige Beibehaltung der internationalen Luftanbindung der Schweiz akzeptiert. Swiss und Edelweiss sicherten auch eine sozialverträgliche Lösung im Falle eines unvermeidlichen Personalabbaus zu. Zudem werden sie - vorbehältlich einer einheitlichen europäischen Lösung - Rückvergütungen an die Reisebüros bis 30.9.2020 vornehmen. Die Einhaltung dieser Auflagen wird im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen durch die EFK kontrolliert.

5. Mit der Gewährung einer Bundesbürgschaft für einen Bankkredit an Swiss und Edelweiss sind - über die in der Antwort zu den Fragen 1 bis 4 genannten - keine weiteren Vorgaben für das operative Geschäft verbunden, da dieses in der Verantwortung der Geschäftsleitung liegt. Wo die Unternehmen Flugzeuge parkieren und Unterhaltsarbeiten ausführen lassen, bleibt ihnen überlassen. Der Bundesrat verzichtet auf eine Kommentierung dieses operativen Entscheids der Swiss.

Antwort des Bundesrates.

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