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20.3284 · Postulat · 2020-05-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie ein Ausbau der Strecke Winterthur-Koblenz-Basel realisiert werden kann. Dabei soll er insbesondere folgende Punkte und Fragen bearbeiten:

1. Ziel muss der Ausbau der Strecke für den schnellen Personenverkehr sein.

2. Welche Massnahmen sind nötig, um diese Strecke als Entlastungs- und Redundanzstrecke zu den Hauptverkehrsachsen Zürich-Brugg AG/Olten-Basel zu etablieren? Der Mehrwert einer solchen Redundanzstrecke soll in die Überlegungen miteinfliessen und beziffert werden. Zudem sollen konkrete Reisezeiten verglichen werden.

3. Regionale Akteure müssen in das Vorhaben eingebunden werden. Insbesondere die regionale Arbeitsplatz- und Bevölkerungsentwicklung muss in die Überlegungen einfliessen. Aktuelle Studien, wie etwa der ZHAW "Angebotskonzept für eine tangentiale Bahnverbindung Basel - Winterthur" sollen einbezogen werden.

4. Die Problematik von angebotsinduzierten Nachfragen muss mit alternativen Beurteilungsmethoden überwunden werden.

5. Wie kann dieser Ausbau in eine allgemeine Bahnstrategie eingebunden werden, die vermehrt auf dezentrale Strecken und Knotenpunkte setzt, um die längst überlasteten zentralen Strecken und Knoten mittelfristig zu entlasten und das Gesamtsystem damit robuster und krisenresistenter (resilient) zu machen? Dabei soll beispielsweise auch die Stärkung der Verbindung Basel-Ostschweiz analysiert werden.

Begründung

Für die betroffenen Regionen hat dieses Projekt oberste Priorität. Es entsteht der Eindruck, dass vermeintliche Sachzwänge und Pfadabhängigkeiten eine sachliche Diskussion verunmöglichen. Das Projekt auf der deutschen Seite kommt nur schleppend voran und zieht sich ja bereits seit einigen Jahren hin. Für die betroffenen Regionen ist dieses Vertrösten nicht mehr hinnehmbar, zumal der weitere Ausbau auf deutscher Seite immer noch unsicher ist. Stattdessen sollte nun konsequent auf der Schweizer Seite ein Ausbau geplant werden. Darüber hinaus sind unsere zentralen Eisenbahninfrastrukturen chronisch überlastet und stossen immer mehr an Grenzen. Es braucht mutige dezentrale Ausbauvorhaben, um in Zukunft wieder mehr Belastbarkeit und Krisenresistenz der Systeme zu gewährleisten. Ansonsten wird man ewig infolge der angebotsinduzierten Nachfrage die dezentralen Regionen der Schweiz zu Gunsten der eh schon überforderten Ballungsgebiete vernachlässigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Finanzierung und der Ausbau des Schweizerischen Eisenbahnnetzes wurde mit der Annahme der gleichnamigen Vorlage (FABI) durch das Volk im Februar 2014 neu geregelt. Kantone, Eisenbahnunternehmen und die Güterverkehrsbranche sind seither aktiv an der Planung beteiligt. Das Parlament hat im Juni 2019 den Ausbauschritt 2035 beschlossen. Der Ausbau der Strecke Winterthur-Koblenz-Basel ist nicht Bestandteil dieses Ausbauschrittes, da er von keiner Seite zur Prüfung vorgeschlagen wurde und entsprechend vom Bundesrat nicht beantragt wurde.

2./ 3. Wie in der Antwort auf die Interpellation Knecht 19.3536 bereits dargelegt, ist eine Entlastung der Hauptverkehrsachsen Zürich-Brugg AG/Olten-Basel grundsätzlich zu begrüssen, kann jedoch nur über zeitlich schnellere Alternativen erreicht werden. Die Entlastung wird nun durch die Elektrifizierung der deutschen Hochrheinstrecke umgesetzt, mit finanzieller Unterstützung des vom Parlament beschlossenen Ausbauschrittes 2035. Der grösste Anteil des Ausbaus wird von Deutschland finanziert. Nach Abschluss des Ausbaus und der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke ist eine schnelle stündliche Direktverbindung Basel - Schaffhausen - Konstanz - St. Gallen vorgesehen.

Eine Verbindung über die parallele schweizerische Strecke Basel-Winterthur lässt keine kürzere Fahrzeit als auf den Schweizer Hauptstrecken zu.

Die in der erwähnten Studie der ZHAW notwendigen Trassen für die Verbindung Winterthur-Basel würden zudem die bestehenden Aargauer S-Bahnen benachteiligen und den Güterverkehr verunmöglichen. Um diese Nachteile auszugleichen, müssten überschlägig gerechnet Investitionen von mehreren hundert Millionen Franken getätigt werden.

4./ 5. Wie in der Antwort zu Punkt 1 dargelegt, durchläuft die Entwicklung der Bahninfrastruktur den im Eisenbahngesetz dargestellten Prozess und mündet in die parlamentarischen Beschlüsse zu den Ausbauschritten. Sollte die Strecke für einen schnellen Verkehr ausgebaut werden, so müsste ein Unternehmen des Fernverkehrs daran Interesse zeigen und diesen Ausbau für einen der nächsten Ausbauschritte beantragen. Sollte der Ausbau dem Regionalverkehr dienen, müsste der Kanton Aargau als Anrainerkanton diese Strecke in den Planungsprozess einbringen.

Der Kanton Aargau hat in der Antwort auf das Postulat 19.312 des Grossen Rates aufgezeigt, dass die Verbindung Winterthur-Basel ein Betriebsdefizit von 26 bis 30 Millionen Schweizer Franken pro Jahr verursachen und wegen der geringen Nachfrage einen Kostendeckungsgrad von höchstens 20 bis 30 Prozent erreichen würde. Daher empfiehlt er die Ablehnung des Postulates des Grossen Rates.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.