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20.3306 · Motion · 2020-05-05

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Infolge der Corona bedingten Einnahmeausfälle sind die Bereiche Tourismus, Kultur und Freizeit besonders hart getroffen. Durch die Einschränkung der Reisefreiheit braucht es starke Anreize für die Schweizer Bevölkerung, ihre Ferien im eigenen Land zu verbringen. Deshalb wird der Bundesrat hinsichtlich der anstehenden Sommersaison jedoch auch mit Perspektive auf die kommende Wintersaison beauftragt, ein Gutscheinsystem zur Unterstützung der Bereiche Gastronomie, Hotellerie, Bergbahnen, Kultur und Freizeit zu entwickeln. Alle Einwohner*innen sollen einen solchen Gutschein im Wert von 200 Franken erhalten.

Begründung

Die Coronakrise hat starke Folgen für die gesamte Schweizer Wirtschaft. Insbesondere werden der Tourismussektor und alle Wirtschaftszweige, welche direkt mit dem Tourismus verknüpft sind, noch längere Zeit deutliche Einschränkungen unterliegen. Der Tourismus-, Kultur- und Freizeitsektor wird durch die auf internationaler Ebene auferlegten Einschränkungen der Mobilität sowie durch die Zurückhaltung der Reisenden nachhaltig beeinträchtig. Gemäss ersten Umfragen der Branche werden massive Umsatzeinbussen in der Beherbergungsbranche erwartet als Folge des Zusammenbruchs der touristischen Wertschöpfungskette. Es muss von einer eigentlichen Tourismuskrise gesprochen werden. Diese Krise dürfte sich 2020 sehr stark auswirken und wird sehr wahrscheinlich darüber hinaus auch 2021 noch deutlich spürbar sein. Der massive Rückgang des ausländischen Klientels sollte deshalb durch einheimische Kundschaft ersetzt werden. Deshalb gilt es den Inlandtourismus für die Sommer- und Wintersaison 2020/2021 ganz zu fördern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Gastronomie, Hotellerie, Bergbahnen, Kultur und Freizeit gehören zu den Wirtschaftsbereichen, die von der Coronakrise am stärksten betroffen sind. Für das laufende Jahr ist mit Logiernächte- und Umsatzeinbussen im Tourismussektor in einem seit Jahrzehnten nicht gesehenen Ausmass zu rechnen. Je nach weiterem Verlauf der Pandemie und der Lockerung internationaler Reisebeschränkungen dürften die ausländischen Gäste erst mit Verzögerung allmählich wieder vermehrt in die Schweiz reisen.

Die eingeschränkten internationalen Reisemöglichkeiten betreffen jedoch auch die Schweizer Bevölkerung. Entsprechend dürfte diese ihre Ferien vermehrt im Inland verbringen. Zudem hat das Parlament in der Sondersession von anfangs Mai zusätzliche Bundesmittel im Umfang von 40 Mio. Franken für Schweiz Tourismus (ST) bewilligt. Als Rahmenbedingung der Mittelverwendung wurde festgehalten, dass die Hälfte der Mittel zur Entlastung der Tourismuspartner von ST eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass die Zusatzmittel zur Förderung des nachhaltigen Tourismus sowie mit einem Fokus auf den Binnentourismus eingesetzt werden sollen. Ebenfalls festgehalten wurde, dass bei der Verwendung der Zusatzmittel darauf zu achten ist, dass preislich attraktive Angebote bereitgestellt werden. Aufgrund dieser Umstände ist anzunehmen, dass Konsum-Gutscheine, wie sie in der Motion für Gastronomie, Hotellerie, Bergbahnen, Kultur und Freizeit vorgeschlagen werden, unter den aktuellen Umständen nicht zu wesentlicher Zusatznachfrage, sondern vielmehr zu Mitnahmeeffekten in grösserem Ausmass führen dürften.

Im Querschnittsektor Tourismus, der ein sehr breites Spektrum an Gütern und Dienstleistungen umfasst, könnten Gutscheine nur schwer zielgerichtet für die am stärksten betroffenen Bereiche und somit differenzierbar ausgestaltet werden. Es käme zu Streuverlusten und die Gutscheine könnten sogar unerwünscht strukturerhaltend wirken. Zudem besteht auch das Risiko, dass aufgrund von Hygiene- und Abstandmassnahmen beschränkte Angebotskapazitäten die erhoffte Zusatznachfrage nicht befriedigen können.

Darüber hinaus sollen allfällige Stützmassnahmen zeitgerecht wirken. Es gilt zu vermeiden, dass Massnahmen eine verzögerte und damit potenziell prozyklische Wirkung entfalten. Für die vorgeschlagene Massnahme müsste eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden, was zu erheblichen Verzögerungen der Massnahme führen könnte. Ausserdem würde die Massnahme zu einer Ungleichbehandlung anderer, ebenfalls in Mitleidenschaft gezogenen Wirtschaftsbereiche und Branchen führen.

Die vorgeschlagenen Gutscheine würden zudem erhebliche Kosten für den Bundeshaushalt verursachen. Zum Wert der Gutscheine selbst von 1.7 Milliarden Schweizer Franken (200 Schweizer Franken für die Bevölkerung der Schweiz von 8.6 Millionen) ist der beachtliche administrative Aufwand für die Umsetzung und Kontrolle des Systems hinzuzuzählen. Diese zusätzliche enorme finanzielle Belastung des Bundesfinanzhaushaltes ist vor dem Hintergrund der zu erwartenden grossen Defizite sowie der ungenügenden Effizienz der Gutscheine nicht zu verantworten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.