20.3310 · Motion · 2020-05-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt die klimaschonende Landwirtschaft weiter auszubauen, um die Ziele zur Treibhausgasreduktion zu erreichen. Ergänzend zu den heutigen klimarelevanten Förderinstrumenten soll Betrieben die nötige Unterstützung angeboten werden, um auf freiwilliger Basis alle für sie möglichen und denkbaren Klimaschutzmassnahmen umzusetzen.
Begründung
Die Landwirtschaft ist schweizweit für rund 13 Prozent der Treibhausgas (THG) -emissionen verantwortlich. Die Minderung der THG-Emissionen und die Anpassung an den Klimawandel gehören zu den wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre. Mit der Klimastrategie Landwirtschaft hat das BLW die Verantwortung des Sektors adressiert und Ziele für die Anpassung an den Klimawandel und die Reduktion der Emissionen formuliert. Die letzten Jahre haben bereits gezeigt, dass die Landwirtschaft stark durch den Klimawandel betroffen ist, auf der anderen Seite aber auch eine Chance birgt, denn die Landwirtschaft ist ein wichtiger Hebel, um den Klimawandel zu vermeiden. Die Landwirtschaft verfügt über ein bedeutendes Potenzial zur Reduktion ihrer THG-Emissionen sowie zur Bindung von Kohlenstoff in den Böden.
Im Kontext dieser Entwicklungen und Potenziale braucht es verstärkte Anstrengungen. Die Schweiz kann und soll Pionierarbeit in der klimaschonenden Landwirtschaft leisten und diese massgeblich fördern und mitgestalten. Im Vordergrund dieser freiwilligen Massnahmen steht die Umsetzung von möglichen und denkbaren einzel- und überbetrieblichen Massnahmen für mehr Ressourceneffizienz, einen geringeren Ausstoss und die Kompensation von THG, Senken der Betriebskosten und die Verbesserung der Wertschöpfung. Dies soll unabhängig von den Produktionsmethoden und -systemen und nach den jeweiligen betrieblichen Möglichkeiten erfolgen. Heutige Pilotprojekte zeigen, dass mit freiwilligen Massnahmen ein Minus von mehr als 30 Prozent CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von heute erreicht werden kann.
Um klimaschonend zu produzieren, müssen die Betriebe sensibilisiert, über dessen Potenziale informiert und mögliche Massnahmen aufgezeigt werden. Zu diesem Zweck wird der Bundesrat damit beauftragt sicherzustellen, dass die Landwirtinnen und Landwirte die Möglichkeit haben ihre Betriebe bezüglich ihrer Emissionen gesamthaft zu bilanzieren und Beratungsleistungen für Massnahmen und Umsetzungskonzept zu erhalten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweizer Landwirtschaft soll klimaschonender werden. Gemäss der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) sollen dazu gezielte finanzielle Anreize ausgebaut und Anforderungen erhöht werden. Mit Produktionssystembeiträgen sollen auf die Treibhausgasemissionen wirksame Massnahmen wie die Begrenzung der Rohproteinzufuhr in der Nutztierhaltung, eine längere Nutzungsdauer der Milch- und Mutterkühe, die Etablierung von Agroforstsystemen oder der Ersatz fossiler Energie im Ackerbau und bei Spezialkulturen gefördert werden. Wirkung entfalten sollen zudem die vorgeschlagenen Anpassungen bei den Anforderungen bezüglich Nährstoffen im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) sowie des Gewässerschutzgesetzes.
Mit der AP22+ sollen die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft bis 2025 gegenüber 2015 um 10 Prozent sinken. Bis 2050 gilt es, die Emissionen soweit als möglich weiter zu reduzieren, damit die Schweiz das vom Bundesrat beschlossene Ziel von netto Null Treibhausgasemissionen bis 2050 erreichen kann. Derzeit wird dazu eine Langfriststrategie erarbeitet. Landwirtschaft und Ernährung sind dabei als Sektoren einbezogen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.