20.3437 · Motion · 2020-05-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Tarifpartner zu einer raschen Einigung einzuladen, um die Kostenübernahme rund um COVID-19 abschliessend zu regeln. Einigen sich diese nicht innerhalb von zwei Wochen, so erlässt der Bundesrat die Regeln
Begründung
Die einheitliche Kostenübernahme speziell von COVID-Tests und Schutzausrüstungen für Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens ist bis heute nicht klar geregelt. Als kurzfristige Sofortmassnahme hat das BAG Faktenblätter, z.B. mit Anpassungen des Tarmed erstellt. Nebst dieser punktuellen Anpassung bleibt die Kostenübernahme zwischen den Tarifpartnern bis heute jedoch ungeklärt. Dies führt bei Leistungserbringern zu Unsicherheiten, unnötigem administrativem Aufwand und Fehlanreizen, z.B. dass Tests nicht durchgeführt werden, weil die Kostenübernahme beim Leistungserbringer verbleibt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie er bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 20.3457 der SGK-N "Rasche Einigung zu Kostenübernahme" festgehalten hat, kann der Bundesrat die schwierige Situation, in der sich verschiedene Akteure im Gesundheitswesen befinden nachvollziehen. Sowohl von Bundes- wie von Kantonsseite wurden indessen bezüglich der Kostentragung bereits Klärungen vorgenommen. Die erwähnten Faktenblätter des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) enthalten einerseits Richtlinien für die stationäre Kostenübernahme und andererseits Empfehlungen für vorübergehend anwendbare Abrechnungsmöglichkeiten für Leistungen auf Distanz. Auch wurde die Kostenübernahme für die Analysen durch die Krankenversicherung geregelt. Die Kantone haben im Pflegebereich wiederum bestätigt, dass die Restfinanzierung von ihnen geregelt wird und dafür aber auch Grundlagen vorhanden sein müssen. Die Kostenübernahme für Leistungen der Krankenversicherung ist damit geklärt.
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber entschieden, ein Proximity-Tracing-System für das Coronavirus einzuführen und dass bei Benachrichtigung über einen potenziellen Kontakt mit dem Virus der Test kostenlos in Anspruch genommen werden kann. Der Bund hat sich im Anschluss bereit erklärt, ab dem 25. Juni 2020 die Kosten für Coronatests gemäss den Testkriterien des BAG vollständig zu übernehmen. Damit besteht eine einheitliche Regelung und die allfälligen Fehlanreize für die Inanspruchnahme und Durchführung von Tests sind eliminiert.
Bezüglich weiterer Kosten ist es zu früh, um eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen der mit dem neuen Coronavirus verbundenen Massnahmen aus die Leistungserbringer abzugeben. Weder ist klar, welche Mehrkosten die Behandlung von Covid-19-Patienten auslöst, noch welche Kosten gesamthaft entstehen. Zudem hat auch die öffentliche Hand (Bund und Kantone) Schutzmaterial für Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung gestellt, wenn es auf dem Markt oder in der Institution nicht mehr verfügbar ist. Der Bund trägt nach dem Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101) die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln und die Kosten für die von seinen Organen angeordnete Untersuchungen, Überwachung, Quarantäne, Absonderung und Behandlung von Reisenden im internationalen Verkehr. Weitergehende Kostentragungspflichten des Bundes bestehen grundsätzlich nicht.
Aus Sicht des Bundesrats besteht daher grundsätzlich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Dennoch ist es dem Bundesrat ein Anliegen, den Dialog mit den Kantonen, aber auch mit den Versicherern und Leistungserbringern weiterzuführen. Das Eidgenössische Departement des Innern hat daher bereits mit den Kantonen eine Diskussion geführt. In einem nächsten Schritt ist eine Diskussion mit allen Akteuren geplant.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.