20.3502 · Motion · 2020-06-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Durchführungsverbot für Fachveranstaltungen, Messen und Kongresse zeitnah aufzuheben oder zu lockern, falls die Veranstalter die vom Bund geforderten Schutzmassnahmen einhalten.
Begründung
In der Schweiz finden jährlich durchschnittlich 200 Messen mit 30 000 inländischen und 6000 ausländischen Ausstellern statt. Zudem werden etwa 600 Kongresse mit insgesamt etwa 300 000 Teilnehmenden aus der Schweiz und 50 000 aus dem Ausland durchgeführt. Der Nutzen solcher Veranstaltungen ist mehrfach: Messen und Kongresse generieren einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 5-6 Milliarden Franken pro Jahr, der von vielen Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbezweigen wie Standbaufirmen, Hotel und Gastgewerbe, Detailhandel, Verkehrsbetrieben, Taxi-Firmen etc. erarbeitet wird und der 50 000 Arbeitsplätzen entspricht. Für die Aussteller sind sie wichtige, ja unverzichtbare Vertriebs-, Marketing- und Kontaktplattformen. Fast alle Kantone verfügen über entsprechende Infrastrukturen und haben volkswirtschaftliche Verluste durch die Corona-Krise erlitten. Besonders aber sind die grösseren Messe- und Kongress-Infrastrukturen in Basel, Zürich, Genf, Bern, Lausanne, St. Gallen, Luzern, Biel, Solothurn, Interlaken, Davos und weitere betroffen.
Messen und Kongresse finden innerhalb fester Infrastrukturen statt, die Möglichkeiten für die notwendigen Schutzmassnahmen bieten. Die Schweizer Messe- und Kongressunternehmen haben auf der Basis der Vorschriften des Bundes wirkungsvolle, umfassende und sofort umsetzbare Schutzkonzepte erarbeitet.
Fachveranstaltungen und Messen haben eine lange Planungszeit von bis zu 4 Monaten. Deshalb muss eine Aufhebung des Durchführungsverbots zeitnah beschlossen und kommuniziert werden, um Planungssicherheit zu erlangen. Wenn ab 1. September wieder Messen und Kongresse durchgeführt werden können, wäre das ein wesentlicher Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung von den Covid-19-Folgen. Abwanderungen wichtiger Messen und Ausstellungen ins Ausland, wo solche Veranstaltungen ab Juni bereits wieder durchgeführt werden können, könnten verhindert werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Vorgehen zur stufenweisen Lockerung der Massnahmen nicht allen Wünschen aus Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden kann. Eine gleichzeitige Lockerung vieler oder gar aller Massnahmen birgt ein grosses Risiko, dass die Ansteckungen wieder deutlich zunehmen könnten. Deswegen hat der Bundesrat entschieden, eine etappenweise Lockerung der Massnahmen zu verfolgen. Ausnahmeregelungen für einzelne Bereiche, wie die Motion dies fordert, erachtet der Bundesrat als nicht angezeigt.
Der Bundesrat hat am 19. Juni 2020 weitgehende Lockerungen entschieden. Veranstaltungen mit mehr als 300 und bis 1000 Personen sind seit dem 22. Juni 2020 wieder möglich. Darunter fallen auch Kongresse. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sollen gemäss Bundesratsentscheid vom 12. August 2020 ab dem 1. Oktober 2020 wieder erlaubt sein. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen.
Messen gelten hingegen nicht als Veranstaltungen, sondern sind wie Einkaufszentren oder Märkte zu behandeln. Es gibt keine Beschränkung der totalen Anzahl Kundinnen und Kunden, sie müssen jedoch über Schutzkonzepte verfügen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.