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20.3548 · Motion · 2020-06-09

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, die diplomatischen Vertretungen der Schweiz im Ausland anzuweisen, angesichts der grassierenden CORONA-Pandemie

bis auf Weiteres beim jeweils einheimischen Personal auf Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen zu verzichten. Diese Beschäftigungsgarantie für die lokalen Mitarbeitenden soll bis mindestens 2021 gelten.

Begründung

Zahlreiche Länder, in denen die Schweiz diplomatische Vertretungen unterhält, sind sowohl gesundheitspolitisch als auch wirtschaftlich stark von der CORONA-Pandemie betroffen und gefordert. Hunderttausende von Menschen haben in diesen Ländern ihre Arbeit verloren und bangen um die Existenzgrundlage für sich und ihre Familien. In begrenztem Ausmass ist die offizielle Schweiz in diesen Ländern auch Arbeitgeberin, indem sie in ihren diplomatischen Vertretungen einheimische Arbeitskräfte beschäftigt. Diesen soll in der aktuellen Phase der wirtschaftlichen Unsicherheit eine bis mindestens 30. Juni 2021 geltende Beschäftigungsgarantie in dem Sinne abgegeben werden, als sich die Eidgenossenschaft verpflichtet, in dieser Zeit beim einheimischen Personal keine Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen vorzunehmen. Die offizielle Schweiz leistet damit einen symbolischen Solidaritätsbeitrag für die von der CORONA-Pandemie betroffenen Bevölkerungen in denjenigen Ländern, mit denen sie diplomatische Beziehungen unterhält.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Als Arbeitgeberin verpflichtet sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf Basis der Personalpolitik Lokalpersonal zur Einhaltung der zentralen Werte wie Gerechtigkeit und Loyalität, Verantwortung und Solidarität und fordert diese auch beim Lokalpersonal ein.

Das Schweizer Aussennetz nimmt bei der Bewältigung von verschiedenen Herausforderungen in Zusammenhang mit COVID-19 eine Schlüsselrolle ein. Einige konsularische Aktivitäten und Dienstleistungen mussten aufgrund von COVID-19 temporär eingestellt werden. Dank der hohen Einsatzbereitschaft und Flexibilität der EDA-Mitarbeitenden konnten andere, aktuell prioritäre Aufgaben erfolgreich umgesetzt werden. Es besteht weiterhin ein grosser Bedarf an den vom Schweizer Aussennetz erbrachten Leistungen.

Das EDA hat während der Pandemie alle Arbeitsverhältnisse aufrechterhalten und keine Entlassungen ausgesprochen. Es nimmt seine Verantwortung als verlässlicher und fairer Arbeitgeber wahr und ermöglicht in der Pandemie auch alternative Arbeitsformen beim Lokalpersonal. In Fällen wo die Arbeitsbelastung geringer ausfiel, wurden die Mitarbeitenden aufgefordert, allfällige Feriensaldi (Ferien, Gleitzeit, Mehrarbeit usw.) abzubauen.

Die Schweizer Auslandvertretungen in den verschiedenen Weltregionen sind unterschiedlich und in sukzessiven Wellen von der Krise betroffen. Eine allgemeine Beschäftigungsgarantie für alle lokalen Mitarbeitenden bis mindestens 2021 ist daher nicht zielführend, da diese unerwünschte Anreize setzen könnten. Dem Grundanliegen der vorliegenden Motion wird mit bereits getroffenen Massnahmen Rechnung getragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.