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20.3551 · Interpellation · 2020-06-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Gemäss der Studie zu den gesellschaftlichen Wünschen an die Landwirtschaft (BLW 2017) möchte die Bevölkerung eine Landwirtschaft mit kleinflächigen, vielfältigen Kulturlandschaften. Was unternimmt der Bundesrat, um eine solche Landwirtschaft zu unterstützen?

2. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten die innerbetriebliche Vielfalt und Strukturvielfalt zu fördert, damit Biodiversität und wirtschaftliche Stabilität der Betriebe gestärkt werden?

3. Die Studie zur Förderung der Agrobiodiversität (SCNAT 2020) zeigt den engen Zusammenhang zwischen dieser und der Anzahl kleiner und mittlerer Betriebe auf und kommt zum Schluss, dass das vorherrschende Paradigma der Gleichförmigkeit durch eines der Vielfalt ersetzt werden muss. Mit welchen kurzfristigen Ansätzen (AP 22+) und längerfristigen Massnahmen könnte die Agrarpolitik diesen dringenden Transformationsprozess unterstützen?

4. Eine Studie der HSLU zum Konsumverhalten in der Corona-Krise zeigt, dass die Konsumentinnen und Konsumenten beim direkten Einkauf stärker auf regional, ökologisch und fair produzierte Lebensmittel achten. Dieses positive Signal zeigt, dass die Konsumentinnen und Konsumenten zu einem Beitrag für eine ökologische und faire Landwirtschaft bereit sind. Wäre angesichts der drohenden Klimakrise eine stärkere Förderung einer ganzheitlichen nachhaltigen Produktion (z.B. Bio-Offensive mittels AP 22+) der zielführende und konsequente Schritt?

5. Voraussetzung für eine vielfältige Landwirtschaft sind genügend Arbeitskräfte. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern und damit deren Attraktivität für Arbeitnehmerinnen und Abreitnehmer zu erhöhen?

Begründung

Landwirtschaftsbetriebe mit kleinflächigen, vielfältigen Kulturlandschaften und einer standortangepassten, ökologischen Bewirtschaftungsweise basierend auf lokalen Kreisläufen und mit Direktvermarktung der Produkte kommen dem Idealbild der Landwirtschaft sehr nahe. Der Bundesrat möchte im Rahmen der AP 22+ diese Biodiversität mit der Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele und der Umweltziele Landwirtschaft fördern. Eine direkte Förderung der Vielfalt innerhalb (Betriebszweige und Kulturen) und an Betrieben (Strukturvielfalt) ist jedoch nicht geplant. Diese sind jedoch entscheidend für die Zukunftsfähigkeit (Resilienz) und Krisenresistenz der Landwirtschaftsbetriebe.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Fragen 1-2:

Die Erhaltung einer vielfältigen Zusammensetzung landwirtschaftlicher Betriebe ist ein wichtiges Ziel der Agrarpolitik. Bereits in der Botschaft zur Agrarpolitik 2011 hat der Bundesrat festgehalten, dass er vielfältige betriebliche Strategien unterstützt, die neben Wachstum und Spezialisierung auch die Diversifizierung oder den Nebenerwerb miteinschliessen (vgl. BBl 2006 6337, 6400). Generell ist festzuhalten, dass die betriebliche Vielfalt in der Schweiz gross ist.

Mit spezifischen Massnahmen unterstützt die heutige Agrarpolitik eine vielfältig strukturierte Landwirtschaft. Zu nennen sind diesbezüglich gewisse Vorgaben im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) wie die Fruchtfolgevorschriften, verschiedene Direktzahlungsarten wie die Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge aber auch wertschöpfungsfördernde Massnahmen wie die Kennzeichnung von Landwirtschaftsprodukten, die Unterstützung von Qualität und Nachhaltigkeit (QuNaV) oder die Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE).

Zu Frage 3:

Die zitierte Studie bezieht sich auf den internationalen Kontext. Mit einer durchschnittlichen Betriebsgrösse von 21 Hektaren verfügt die Schweiz im internationalen Vergleich über kleine bis mittlere Strukturen (D: 62 ha). Der Schutz, die nachhaltige Nutzung und die Förderung der Agrobiodiversität hat einen grossen Stellenwert in der Schweizer Agrarpolitik. Über den ÖLN wird sichergestellt, dass jeder direktzahlungsberechtigte Betrieb einen angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen ausscheiden muss (Art. 70a Abs. 2 Bst. c LwG). Zudem werden über die Biodiversitätsbeiträge gut 400 Mio. CHF pro Jahr gezielt für die Erhaltung der Biodiversität auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgerichtet. Mit dem nationalen Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL) und den Massnahmen zur Erhaltung der tiergenetischen Ressourcen wird zudem die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der traditionellen Sorten- und Rassenvielfalt mit rund 6 Mio. CHF pro Jahr gezielt unterstützt. Künftig soll zudem ein Mindestanteil an Biodiversitätsförderflächen auf der Ackerfläche in den ÖLN aufgenommen und die in-situ Erhaltung der genetischen Erhaltung von Futterpflanzen gezielt unterstützt werden.

Zu Frage 4:

Eines der Kernelemente der Agrarpolitik 2022+ ist die Umlagerung von rund 300 Mio. CHF von den Versorgungssicherheitsbeiträgen zu den Produktionssystembeiträgen. Damit werden verstärkt umwelt- und klimaschonende Produktionsweisen unterstützt. Die Produktionssystembeiträge bieten eine gute Grundlage, damit die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ihre Marktposition als Anbieterin von hochwertigen sowie umweltschonend und regional produzierten Nahrungsmitteln weiter ausbauen kann. Biologisch wirtschaftende Betriebe werden mit dem Ausbau der Produktionssystembeiträge verstärkt unterstützt. Zudem werden mit der Agrarpolitik 2022+ die bewährten Instrumente zur besseren Inwertsetzung qualitativ hochwertiger Produkte wie die QuNaV oder die PRE weitergeführt.

Zu Frage 5:

Grundsätzlich verfügt die Schweizer Landwirtschaft über genügend Arbeitskräfte. Generell steigt das Ausbildungsniveau der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Landwirtschaftsbetrieben und die Anzahl Lehrabschlüsse EFZ Landwirtin/Landwirt hat in den letzten zehn Jahren um rund einen Viertel zugenommen.

Die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sind in den kantonalen Normalarbeitsverträgen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende geregelt. Der Schweizer Bauernverband, der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter vereinbaren alljährlich Lohnrichtlinien. Insgesamt entwickelte sich der seit 2005 vierjährlich berechnete Lebensqualitätsindex in den letzten 8 Jahren in der Landwirtschaft stabil, während er in der Referenzbevölkerung gesunken ist (Agrarbericht 2017).

Im Rahmen der Agrarpolitik 2022+ ist zudem geplant, die sozialversicherungsrechtliche Situation der mitarbeitenden Familienmitglieder zu verbessern, indem die Ausrichtung von Direktzahlungen neu an das Vorliegen eines Sozialversicherungsschutzes geknüpft wird.

Antwort des Bundesrates.