Verletzung der Menschenrechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Ungarn. Was macht der Bundesrat?
20.3603 · Interpellation · 2020-06-15
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Das ungarische Parlament hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, wonach im nationalen Register und Ausweisdokumenten der Begriff "Geschlecht bei Geburt" eingeführt wird. Das Geschlecht der Personen wird damit bei der Geburt erfasst und kann später nicht mehr geändert werden. Trans und intergeschlechtlichen Personen wird damit die amtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität verunmöglicht. Bereits seit einiger Zeit können in der Schweiz wohnhafte Ungar*innen ihr amtliches Geschlecht im Heimatland nicht mehr ändern.
Intergeschlechtliche Menschen sind insofern betroffen, als in Ungarn geschlechtsverändernde Eingriffe an körperlichen Geschlechtsmerkmalen von intergeschlechtlichen Kindern vorgenommen werden. Aus entwicklungspsychologischer Sicht und aufgrund von Studien ist anerkannt, dass die Geschlechtsidentität des Kindes bei der Geburt nicht bekannt ist bzw. wie sie sich entwickeln wird. Eine chirurgisch-hormonelle "Zuweisung" des Geschlechts nach der Geburt, die nicht mit der später sich manifestierenden Geschlechtsidentität übereinstimmt, würde die spätere amtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität auch für intergeschlechtliche Personen verunmöglichen.
Gesetzliche Verfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität sind ein elementarer Teil der Menschenrechte von trans und intergeschlechtlichen Menschen. Vertreter*innen und Organe des Europarats, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen sowie Amnesty International, und weitere Organisationen verurteilen diese Gesetzesänderung, weil sie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und verschiedene UNO-Menschenrechtsübereinkommen schwerwiegend verletzt.
Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Gesetzesänderung hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte von trans und intergeschlechtlichen Menschen?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, in internationalen Gremien gegen diesen Verstoss gegen die Menschenrechte vorzugehen?
3. Welche Auswirkungen hat diese Gesetzesänderungen auf trans und intergeschlechtliche schweizerisch-ungarische Doppelbürger*innen?
4. Welche Auswirkungen hat diese Gesetzesänderung auf trans und intergeschlechtliche Menschen mit einer ungarischen Staatsangehörigkeit, die in der Schweiz leben?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-2. Die Schweiz setzt sich in ihrer Aussenpolitik für die Förderung der Menschenrechte ein, dies umfasst auch die Rechte von LGBTI-Menschen. Sie ist Mitglied der Equal Rights Coalition, einer zwischenstaatlichen Koalition, welche dem Schutz der Menschenrechte von LGBTI-Personen verpflichtet ist. Im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung dieser Koalition hat sich die Schweiz im Mai dieses Jahres öffentlich für die Einhaltung und die Förderung der Rechte von LGBTI-Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 ausgesprochen. Während der 44. Session des UNO-Menschenrechtsrats hat sich die Schweiz wiederum in einer gemeinsamen Erklärung mit gleichgesinnten Staaten gegen die Diskriminierung von LGBTI-Personen geäussert.
Mit dem neuen ungarischen Gesetz verschlechtert sich die rechtliche Situation für trans und intergeschlechtliche Menschen. Die Schweizerische Botschaft in Ungarn verfolgt die politischen und rechtsstaatlichen Entwicklungen vor Ort. Letztere werden gegebenenfalls im Rahmen der regelmässigen bilateralen Kontakte zwischen der Schweiz und Ungarn thematisiert. 2021 wird die Menschenrechtslage in Ungarn im Rahmen der Universal Periodic Review (UPR) des UNO-Menschenrechtsrats durch die Staatengemeinschaft überprüft. Auch die Rechte von LGBTI-Menschen in Ungarn werden in diesem Rahmen kritisch thematisiert werden.
3.-4. Wie bereits erwähnt, verschlechtert sich mit dem neuen Gesetz die rechtliche Situation für trans und intergeschlechtliche Menschen in Ungarn. Grundsätzlich kann allerdings jede Person mit Schweizer Bürgerrecht oder Wohnsitz in der Schweiz eine Geschlechtsänderung in der Schweiz einleiten.
Antwort des Bundesrates.