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20.3653 · Motion · 2020-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Zur Erreichung der Reduktionsziele bei den landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen wird der Bundesrat beauftragt, einen Massnahmenplan zur Reduzierung des Fleischkonsums zu erarbeiten und einen entsprechenden Absenkpfad zu definieren. Als mögliche Massnahmen sollen insbesondere in Betracht gezogen werden:

1. Der Bund übernimmt mit einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung eine beispielhafte Vorreiterrolle bei der Reduzierung des Fleischkonsums. Er ist bemüht, die Kantone für das Ergreifen entsprechender Massnahmen zu gewinnen und unterstützt sie in diesem Vorhaben.

2. Der Bund lanciert eine Informationskampagne, um die Bevölkerung für die ökologischen und gesundheitlichen Folgen eines übermässigen Fleischkonsums zu sensibilisieren.

Begründung

Die Schweiz ratifizierte 2017 das Übereinkommen von Paris. Sie verpflichtete sich damit, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent und bis 2050 um 70 bis 85 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die Landwirtschaft ist in der Schweiz für 13 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. 85 Prozent dieser Emissionen sind auf die Nutztierhaltung zurückzuführen. Weltweit ist die Nutztierhaltung für über 14 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich, der Fleischkonsum ist unbestritten einer der Hauptmotoren der globalen Klimaerwärmung.

Gemäss Klimastrategie Landwirtschaft sollen bis 2030 die Emissionen der Landwirtschaft um 22 Prozent und bis 2050 um ein Drittel gegenüber 1990 reduziert werden. Wie u.a. die Studie "Reduktionspotentiale von Treibhausgasemissionen aus Schweizer Nutztierhaltung" von Agrarforschung Schweiz aufzeigt, haben produktionsseitige Massnahmen alleine ein zu geringes Reduktionspotenzial. Das Reduktionsziel kann nur durch eine gleichzeitige Umstellung der landwirtschaftlichen Produktion in Verbindung mit einer Ernährungsumstellung hin zu vermehrt pflanzlichen Nahrungsmitteln erreicht werden.

Es ist folglich unumgänglich, konsumbasierte Massnahmen zur Reduzierung des Fleischkonsums zu ergreifen, um die Emissionsziele der Landwirtschaft zu erreichen und die Verpflichtungen der Schweiz aus dem Übereinkommen von Paris zu erfüllen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Umweltbelastung bewusst, welche der Konsum von Fleisch und tierischen Produkten verursacht. Wie aus dem Umweltbericht des Bundesrates von 2018 hervorgeht, ist der Fleisch- und Fischkonsum für mehr als 6 Prozent der gesamten Umweltbelastung der Schweiz verantwortlich. Die nationale Ernährungserhebung menuCH zeigt, dass die 18- bis 75-Jährigen in der Schweiz pro Woche durchschnittlich 780 Gramm Fleisch essen, was mehr als das Dreifache der empfohlenen Menge darstellt. Würde sich die Bevölkerung in der Schweiz gemäss den Empfehlungen der Schweizer Lebensmittelpyramide ernähren und maximal 2-3 Mal pro Woche 100-120 Gramm Fleisch konsumieren, so würde damit ein Beitrag sowohl an die Gesundheit als auch an die Ziele der verschiedenen Strategien im Bereich Umwelt und Klima sowie der Agenda 2030 geleistet. Damit könnte die durch den Fleisch- und Fischkonsum verursachte Umweltbelastung um rund 70 Prozent und die gesamte Umweltbelastung der Ernährung um rund 20 Prozent reduziert werden.

Der Bund misst der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung eine grosse Bedeutung zu. Mit der Umsetzung des neuen Beschaffungsrechts ab 2021 wird der Qualität und der Nachhaltigkeit zusätzlich Rechnung getragen. Der Bundesrat hat verschiedene Aktivitäten geplant, um bei der Beschaffung von gesunden und nachhaltigen Ernährungsdienstleistungen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Bei der Überarbeitung der Schweizer Qualitätsstandards für eine gesundheitsfördernde Gemeinschaftsgastronomie wird das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Nachhaltigkeitsaspekte in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) stärker berücksichtigen. Der Bund prüft, ob das Einhalten der überarbeiteten Qualitätsstandards zu einer verbindlichen Vertragsbedingung für die Betreiber der Kantinen der Bundesverwaltung erklärt werden kann. Die Fachstelle ökologische öffentliche Beschaffung des BAFU unterstützt gemäss ihrem Auftrag z. B. auch die Logistikbasis der Armee bei der nachhaltigen Beschaffung von Lebensmitteln.

Auch wenn die konsumierte Menge an Fleisch in den letzten Jahren leicht abgenommen hat, ist der Konsum von Fleisch und Fleischprodukten hoch.

Darum soll unter anderem die Bildung und Sensibilisierung von Fachpersonen aus Gastronomie und von Hauswirtschaftslehrpersonen für die Zubereitung von ausgewogenen, gesunden Menus gemäss den Empfehlungen der Schweizer Lebensmittelpyramide gestärkt werden. Auch der im Postulat Chevalley (18.3829) geforderte "Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung" und die laufende Kampagne "Save Food Fight Waste" können einen Beitrag zur vollständigen Verwertung tierischer Erzeugnisse und zur Reduzierung des Fleischbedarfs leisten. Eine spezifische Kampagne gegen den übermässigen Konsum von Fleisch, als einem von mehreren Aspekten einer gesunden und ressourcenschonenden Ernährung, erachtet der Bundesrat zurzeit nicht als zielführend. Allerdings wird das BLV in Zusammenarbeit mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen die Empfehlungen der Schweizer Lebensmittelpyramide noch besser bekannt machen und gezielt die verschiedenen Altersgruppen mit den entsprechenden Informationsmaterialien in elektronischer oder gedruckter Form ansprechen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.