20.3659 · Interpellation · 2020-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Forschende der Universität Zürich konnten nachweisen, dass es sich bei COVID-19 nicht, wie ursprünglich angenommen, ausschliesslich um eine Lungenkrankheit, sondern um eine systemische Gefässentzündung handelt. Untersuchungen zeigen, dass die Krankheit umso besser überstanden wird, je gesünder die Gefässe sind. Tatsächlich müssen Patientinnen und Patienten, die an Bluthochdruck, Diabetes, Herzinsuffizienz, Adipositas oder koronaren Herzkrankheiten leiden und deren Gefässe dadurch bereits geschädigt sind, bei einer allfälligen COVID-19-Erkrankung mit einem besonders schweren Verlauf und mit Langzeitschäden der Organe rechnen. Dies führt nicht nur zu grossem Leid bei den Betroffenen, sondern auch zu hohen Kosten für das Gesundheitssystem.
Durch Bewegung verringert sich das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und Diabetes nachweislich. Entsprechende Massnahmen sind daher unerlässlich, um schwere und kostenintensive Krankheitsverläufe zu verhindern.
Ich ersuche deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie plant der Bundesrat vorzugehen, um die Bewegung vor allem vulnerabler Bevölkerungsgruppen in Bezug auf COVID-19 und damit ihre Eigenverantwortung zu fördern und stärken? Wie gedenkt er, entsprechende Aktivitäten zu finanzieren?
2. Wie stellt er sicher, dass bei den vom Bund angestossenen Forschungsvorhaben zu COVID-19, z.B. im Rahmen des NFP 78, Bewegungsmangel als Risikofaktor und Bewegung als Schutzfaktor mitberücksichtigt werden? Wie wird der Wissenstransfer sichergestellt, so dass die Resultate zu entsprechenden Massnahmen und längerfristig zu einem Schutz vor COVID-19 führen?
3. Was wird er unternehmen, um die tägliche Turn- bzw. Bewegungsstunde in der Schule mit hoher Priorität strukturell zu verankern, um damit einen essenziellen Beitrag zur Bewegungsförderung zu leisten, damit das Risiko für zukünftige schwerwiegende Covid-19- Erkrankungen verringert werden kann?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist sich der grossen präventiven Bedeutung von Bewegung im Zusammenhang mit Covid-19 und nichtübertragbaren Krankheiten bewusst. Mit der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) hat er ein wirksames Instrument zur Hand, um Bewegung in allen Bevölkerungsgruppen zu fördern. Die NCD-Strategie wird vom Bund, den Kantonen und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz getragen und umgesetzt.
Der Bund setzt sich für ein bewegungsfreundliches Umfeld ein, welches der gesamten Bevölkerung zu Gute kommt. Zum Beispiel mit Aktivitäten zur Verbesserung der Infrastruktur und der Sicherheit für den Langsam- bzw. Aktivverkehr (Wanderwege, Velowege), mit Massnahmen zur Veloförderung im Programm EnergieSchweiz und solchen der Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität KOMO und den Modellvorhaben für nachhaltige Raumentwicklung. Mit einer attraktiven Gestaltung des Umfelds wird insbesondere die Bewegung im Alltag gefördert.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) definiert derzeit die notwendigen Rahmenbedingungen, um die Bewegung als therapeutisches Mittel bei der Behandlung von Krankheiten und deren Risikofaktoren aufgrund bestehender internationaler Erfahrungen zu stärken und zu verankern.
Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt die Kantone bei der Entwicklung von Aktionsprogrammen für eine gesunde Ernährung und Bewegung bei Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen. Gegenwärtig setzen 23 Kantone eines dieser Programme um, die Projekte zur Förderung der Bewegung im Freien beinhalten. Ausserdem ermöglicht die neue Projektförderung "Prävention in der Gesundheitsversorgung" auch die Unterstützung von Projekten, welche die Prävention bei der Betreuung von Risikopersonen und/oder Kranken stärken.
Die Finanzierung der Aktivitäten des Bundes läuft zum einen über das Budget der NCD-Strategie und zum anderen über die einzelnen Programme (z.B. EnergieSchweiz) und Projektbudgets (KOMO und Modellvorhaben für nachhaltige Raumentwicklung). Die Aktivitäten der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz werden durch sie finanziert. Die Stiftung wird getragen von den Kantonen und den Krankenversicherungen.
2. Der Bundesrat hat das Nationale Forschungsprogramm "Covid-19" (NFP 78) am 16. April 2020 lanciert. Einen Schwerpunkt legt das NFP 78 auf die Erforschung neuer Ansätze in Epidemiologie und Prävention von Covid-19, wozu auch die Bewegungsförderung zählen kann. Mit diesem NFP will der Bundesrat die Forschung zu Covid-19 breit unterstützen, wobei die Auswahl der einzelnen Projekte dem Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) unterliegt. NFP zeichnen sich generell dadurch aus, dass sie lösungsorientierte und praxisnahe Forschung anstreben und dem Wissenstransfer einen hohen Stellenwert einräumen. Im NFP 78 werden, nachdem die Projektauswahl abgeschlossen ist, spezifische Ziele für den Wissens- und Technologietransfer definiert. Zudem sind im Steering Committee des NFP 78 die Förderagentur Innosuisse und das Bundesamt für Gesundheit mit je einer Person vertreten.
Weiter verschafft sich das BAG eine Übersicht über zahlreiche nationale und internationale Studien zu Covid-19, darunter auch solche zum Zusammenhang zwischen Bewegung und übertragbaren Krankheiten wie Covid-19. Sollten sich aus diesen Studien Erkenntnisse für die Schweiz gewinnen lassen, werden diese künftig in die Entscheide und Aktivitäten des Bundes einfliessen.
3. Gemäss dem Sportförderungsgesetz (SR 415.0) ist der Sportunterricht in der obligatorischen Schule und auf der Sekundarstufe II obligatorisch. Zudem legt der Bundesrat die Mindestlektionenzahl und qualitative Grundsätze für den Sportunterricht an den Berufsfachschulen fest. In der obligatorischen Schule müssen mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche erteilt werden. Damit werden bereits im Kindes- und Jugendalter wichtige Grundlagen für ein gesundes Bewegungsverhalten der Bevölkerung geschaffen.
Im Rahmen vom Programm Jugend+Sport unterstützt der Bund auch den freiwilligen Schulsport, den die Kantone und Gemeinden ergänzend zum obligatorischen Sportunterricht anbieten können.
In Erfüllung des Postulats 18.3846 Lohr "Tägliche Sport- und Bewegungsaktivitäten im Kindes- und Jugendalter" wird aktuell ein Bericht erarbeitet, der unter anderem auch der Frage nachgeht, ob und in welcher Form strukturelle Massnahmen für eine verbesserte Förderung des Bewegungs- und Sportverhaltens im Kindes- und Jugendalter notwendig sind. Die Covid-19-Pandemie führte zu einem Unterbruch der entsprechenden Datenerhebungen. Der Bericht wird dem Parlament deshalb mit Verzögerung überwiesen werden.
Antwort des Bundesrates.