20.3696 · Motion · 2020-06-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Semesterberichte und den Zweijahresbericht über die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs zu ergänzen mit Zahlen zum Gefahrguttransport.
Begründung
Der Bundesrat gab in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Amherd 14.4170, welches die Prüfung eines obligatorischen Bahnverlads für den Transport gefährlicher Güter durch den Simplon verlangte, im November 2017 an, er ziehe eine freiwillige Vereinbarung mit der Industrie zur Verringerung des Gefahrguttransports auf der Strasse einem Verbot vor. In seiner Antwort auf die Interpellation Reynard 19.4138 präzisierte er: "Der Bundesrat wird die Entwicklungen solcher Gespräche in den nächsten zwei Jahren beobachten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden." Er fügte an, er werde ein Verbot von Gefahrguttransporten über die Simplon-Passstrasse als mögliche Massnahme in Betracht ziehen, erläuterte aber nicht, auf welcher Grundlage die Beurteilung erfolgen würde.
Problematisch ist, dass in der gleichen Zeit die Veröffentlichung der Daten zur jährlichen Anzahl Gefahrguttransporte über die Alpenpässe eingestellt wurde. Diese Statistik zeigte deutlich, welche Bedeutung dem Simplon beim Gefahrgutverkehr zukommt: Dort werden mehr als 90 Prozent der Gefahrguttransporte auf alpenquerenden Strassen durchgeführt.
Die zweijährlichen Verlagerungsberichte von 2009 bis 2017 enthielten jeweils eine Analyse der alpenquerenden Gefahrguttransporte und ermöglichten es so, die Entwicklung dieses Verkehrs seit 1999 nachzuvollziehen. Im Verlagerungsbericht 2017 wies der Bundesrat sogar ausdrücklich darauf hin, diese Analyse sei wichtig "für das Verständnis der Eigenschaften der Gefahrguttransporte". Doch im Verlagerungsbericht vom November 2019 ist das entsprechende Kapitel mit der dazugehörigen Grafik nicht mehr enthalten.
Daher das Anliegen dieser Motion: Es ist unabdingbar, dass diese besonders gefährlichen Transporte dokumentiert werden, damit man ihre Entwicklung erfassen und Ende 2021 beurteilen kann, ob der vom Bundesrat seit 2017 bevorzugte Ansatz der Selbstverpflichtung tatsächlich dazu führt, dass weniger Gefahrguttransporte über die kurvenreiche Simplon-Route geführt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner Antwort zur Ip. 19.4138 Reynard festgehalten, dass für ihn eine Selbstverpflichtung der Branche zur Reduktion von Gefahrguttransporten im Vordergrund steht. Er hat auch festgehalten, dass der Bundesrat die Entwicklungen in Bezug auf die Selbstverpflichtung in den nächsten zwei Jahren (also bis 2021) beobachten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden werde. Ein Monitoring der Gefahrguttransporte ist somit bis sicher Ende 2021 notwendig.
Wird in dieser Zeit keine Selbstverpflichtung der Branche für einen verstärkten Verlad auf den Schienenverkehr erreicht, wird der Bundesrat als mögliche Massnahme ein Verbot von Gefahrguttransporten über die Simplon-Passstrasse in Betracht ziehen. In diesem Falle erübrigt sich das Monitoring.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.