20.3699 · Interpellation · 2020-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In Asien, insbesondere aber in Indien und China werden grosse Mengen an Pflanzenschutzmittel (PSM) billig produziert und nach Europa verkauft - auch in die Schweiz. Diese Pestizide entsprechen bezüglich Inhaltsstoffen oder Rückständen teilweise nicht den hierzulande geltenden Vorschriften.
Letztes Jahr importierte die Firma Sharda Swiss Sàrl in Zürich angeblich das Insektizid Primicarb, von ihrer Mutterfirma in Mumbai. Tatsächlich war in den Gebinden das giftigere und in der Schweiz verbotene Fipronil enthalten. Innert Tagen starben in einem einzigen Gebiet rund 600 000 Honigbienen sowie eine unbekannte Zahl von Wildbestäubern und anderen Insekten, bevor eine Rückrufaktion eingeleitet wurde. Die Sharda Suisse war als Briefkastenfirma mit einem Strohmann besetzt, der auch als Verwaltungsrat, Direktor oder Geschäftsführer von 20 weiteren Schweizer Firmen mit unterschiedlichsten Aktivitäten wie Führen eines Coiffeursalons, Verkauf von Tonträgern, Gastronomie, IT, Bauwesen oder Finanzinvestment amtete, oft mit ausländischen Inhabern.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch ist die absolute Menge bzw. der Anteil der jährlich in der Schweiz verkauften PSM, die aus dem Ausland importiert werden?
2. Wie hoch ist die absolute Menge bzw. der Anteil der jährlich in der Schweiz verkauften PSM, die über das Internet direkt im Ausland bezogen werden?
3. Gestützt auf welche rechtlichen Grundlagen und wie stellen die zuständigen Behörden (z.B. BLW, BAFU, SECO, Oberzolldirektion) sicher, dass importierte Chargen von PSM den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere den Anforderungen der Zulassung?
4. Wie oft führten die zuständigen Stellen in den letzten fünf Jahren chemische Analysen an solchen Chargen durch, insbesondere zur Feststellung von Verunreinigungen?
5. Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren importierte PSM beanstandet?
6. Wer kommt für die Kosten solcher Kontrollen auf?
7. Ist es zulässig, dass solche Importfirmen von Strohmännern "geführt" werden?
8. Gibt es unter den über 150 Importfirmen für PSM "schwarze Schafe" und wenn ja, wie können sie gestoppt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bund verfügt nicht über die notwendigen Informationen, um diese Frage fundiert beantworten zu können. Die Angaben zu den Herstellern von in der Schweiz bewilligten Produkten zeigen jedoch, dass sich die überwiegende Mehrheit der Produktionsstätten im Ausland befindet.
2. Auch in diesem Fall verfügt der Bund nicht über die Informationen, um diese Frage zu beantworten.
3. Die Kantone sind für die Marktüberwachung von Pflanzenschutzmitteln und für die Kontrolle der vorschriftsgemässen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verantwortlich (Art. 80 der Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV; SR 916.161). Das BLW nimmt diese Aufgaben nur subsidiär wahr. Die Zollstellen kontrollieren auf Ersuchen der Zulassungsstelle, ob die Pflanzenschutzmittel den in der PSMV (Art. 78) festgelegten Einfuhrbestimmungen entsprechen.
4. Das BLW führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen jährlich nationale Kontrollkampagnen durch. Zwischen 2014 und 2019 wurden 149 Pflanzenschutzmittel kontrolliert und Verunreinigungen im Labor analysiert. Die Kantone führen unabhängig von den nationalen Kampagnen zusätzliche Kontrollen durch.
5. Beanstandungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Das BLW verfügt über keine Angaben zu den kantonalen Vollzugsaktivitäten.
6. Die im Rahmen der nationalen Kontrollkampagnen erstellten Analysen werden von Agroscope durchgeführt und vom BLW bezahlt. Bei Beanstandungen können die Kantone Gebühren erheben.
7. Eine Zulassung beantragen kann nur, wer Geschäftssitz in der Schweiz hat. Die Einhaltung dieser Bedingung wird durch eine Überprüfung des Handelsregistereintrags sichergestellt. Die Bewilligungsinhaberin muss den Verpflichtungen nach Artikel 44 PSMV nachkommen, namentlich muss sie alle Änderungen der Zusammensetzung eines Produkts melden und alle neuen Informationen bezüglich potenziell schädlicher Auswirkungen eines Pflanzenschutzmittels übermitteln.
8. Die in Zusammenarbeit mit den Kantonen durchgeführten Kontrollen haben bei keinem auf diesem Markt tätigen Unternehmen ein spezifisches Problem ergeben. Durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden im Rahmen der von Europol organisierten Überwachungskampagnen verfügt das BLW ausserdem über Informationen, um im Verdachtsfall gezielt Kontrollen einzuleiten.
Antwort des Bundesrates.