Entschädigung aus Härtefallfonds für die erzwungene Vernichtung von Teilen der Gemüseernte, für Marktfahrer und Gastrozulieferer
20.3759 · Interpellation · 2020-06-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Durch die angeordnete Schliessung von Restaurants und Wochenmärkten mussten auf diese Kanäle spezialisierte Gemüseproduzentinnen und Gemüseproduzenten einen Teil ihrer Ernte vernichten. Dabei handelt es sich um Frischprodukte, welche nicht lange haltbar sind, wie zum Beispiel Salate. Die Gemüseproduzenten erwirtschaften einen Grossteil ihres Einkommens am Markt - Direktzahlungen spielen eine untergeordnete Rolle. Das Instrument der Kurzarbeit konnten diese Produzenten nicht nutzen, da die Kulturen für die Zeit nach der Coronakrise bereits gesät werden mussten.
In der Branche wurde viel unternommen, um eine Umlagerung der Ware hin zum Detailhandel zu erreichen. Dieser Kanal konnte die Mengen jedoch nur zum Teil aufnehmen. Zudem waren gastrospezifische Kulturen gänzlich unverkäuflich. Dadurch entstanden zum Teil existenzbedrohende Ausfälle für Marktfahrer und Gastrozulieferer in einem Umfang von über 3 Millionen Schweizer Franken. Die Agrarpolitik verlangt von den Schweizer Produzenten sich zu spezialisieren. Die spezialisierten Produzenten sind nun dafür bestraft. Es braucht klare Verhältnisse in Bezug auf die Unterstützung von Härtefällen in der Gemüseproduktion.
Der Bundesrat wird darum gebeten, im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise respektive den Auswirkungen des Lockdown im Bereich der Spezialkulturen, insbesondere der Gemüsegärtnereien, folgende Fragen zu beantworten:
1. Verfügt der Bund über einen Fonds zur Deckung von Verlusten, welche nicht durch Erwerbsausfall, sondern durch Warenvernichtung zustande gekommen sind?
2. Falls nicht, ist der Bundesrat bereit, entsprechende Mittel zu sprechen, um Härtefälle abzufedern?
3. Gedenkt der Bund andere Massnahmen zu ergreifen, um diesen spezialisierten Betrieben eine Unterstützung zukommen zu lassen, zumal die Agrarpolitik von der Branche eine Spezialisierung verlangt?
4. Wie gedenkt der Bundesrat der Situation von Marktfahrern (geschlossene Märkte) oder Zulieferern von Gastro- und Cateringbetrieben gerecht zu werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die vom Bundesrat vorübergehend erlassenen Massnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung von Covid-19 haben diverse Wirtschaftszweige in unterschiedlichem Ausmass getroffen. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen hat der Bundesrat die Schwelle für den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigungen herabgesetzt und die Finanzmittel erhöht. Die Liquidität der Unternehmen konnte rasch und mit geringem bürokratischen Aufwand mit der Kreditvergabe sichergestellt werden. Direkt und indirekt von den Massnahmen gegen das Coronavirus betroffenen Selbstständigerwerbenden gewährte der Bundesrat schliesslich Anspruch auf die Corona Erwerbsersatzentschädigung. Indirekt betroffene Selbstständigerwerbende können die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Härtefälle beantragen, wenn ihr AHV-pflichtiges Jahreseinkommen zwischen 10 000 und 90 000 Franken liegt. Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 beschlossen, den Anspruch auf die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständigerwerbende bis zum 16. September 2020 zu verlängern. Diese Verlängerung gilt auch für Gemüseproduzentinnen und -produzenten. Eine breit ausgerichtete Entschädigung im Sinne von Schadensersatzzahlungen an die Bevölkerung und die Wirtschaft schliesst der Bundesrat hingegen aus.
1., 2. und 4. Es besteht weder eine Rechtsgrundlage zur Führung eines Fonds noch sind Mittel eingestellt, um im Kontext Covid-19 Verluste aus Warenvernichtungen zu entschädigen. Umsatzeinbussen hat das Gros der Wirtschaftsakteure durch die vorübergehenden Einschränkungen erlitten. Von schmerzhaften aber für die Unternehmen tragbaren wirtschaftlichen Folgen zu unterscheiden sind existenzbedrohende Situationen, die kausal mit den vom Bundesrat erlassenen Massnahmen zur Bewältigung der Coronakrise zusammenhängen.
3. Auch im Gemüsebereich haben sich die verhängten Massnahmen unterschiedlich auf den Absatz ausgewirkt. Im Detailhandel und im Direktverkauf ist die Nachfrage nach frischem inländischem Gemüse markant angestiegen. Etliche Gemüseproduzenten haben das Online-Geschäft, den Abhol- oder Lieferservice ausgebaut. Grosskalibrige Erzeugnisse wie Karotten oder Sellerie konnten zu einem erheblichen Teil vom Gastrokanal umgelenkt und über den Detailhandel abgesetzt werden. Die Agrarpolitik legt die Rahmenbedingungen wie Grenzschutz- und Stützungsmassnahmen fest, wobei im Gemüsebau die Direktzahlungen gemessen am Umsatz in der Regel von untergeordneter Bedeutung sind. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden Unternehmer eigenverantwortlich, auf welche Märkte sie ihre Aktivitäten ausrichten wollen.
Antwort des Bundesrates.