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20.3791 · Interpellation · 2020-06-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen bezüglich der Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit während und nach der COVID-19 Krise auf den Schweizer Arbeitsmarkt zu beantworten:

1. Wie viele EU-Bürger (aufgeschlüsselt nach Nationalität und Berufsgattung) konnten mit einer Meldebestätigung oder einer Zusicherung der Berechtigung trotz der ausserordentlichen Lage in die Schweiz einreisen. Wäre der Bundesrat bereit, bei weiteren Krisen falls nötig die Grenzen konsequent zu schliessen und Massnahmen, für die aus seiner Sicht fehlenden Arbeitskräfte zu treffen? Was könnten solche Massnahmen beinhalten?

2. Wie hat sich die Arbeitsmangelquote der Bevölkerung (aufgeschlüsselt nach Schweizern, Ausländer und EU-Bürger) im Zuge der COVID-19 Krise zwischen dem Januar 2020 und August 2020 verändert und welches sind die Gründe für diese Veränderungen?

3. Welche Wirtschaftssektoren hätten am Meisten von einer kompletten Grenzschliessung während dem COVID-19 Regime gelitten und wie viele Arbeitskräfte hätten gefehlt?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit Ausbruch der Pandemie hat der Bundesrat am 13. März 2020 gestützt auf Artikel 7 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) die COVID-19-Verordnung 2 (AS 2020 773) verabschiedet. Diese sah ab dem 25. März unter anderem Einschränkungen beim Grenzübertritt sowie bei der Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern vor. Ab dem 11. Mai 2020 wurden die Einschränkungen wieder schrittweise gelockert und ab dem 15. Juni 2020 galten wieder die Bedingungen des Personenfreizügigkeitsabkommens.

Ad 1) Im ersten Quartal 2020 waren gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) rund 330 000 ausländische Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz beschäftigt. Diese konnten zur Arbeit weiterhin in die Schweiz einreisen. In den Monaten April und Mai 2020 wanderten zudem insgesamt 10 262 Erwerbstätige aus einem Staat der EU/EFTA/UK neu in die Schweiz ein, 48 Prozent weniger als in den gleichen Monaten des Vorjahres. 30 Prozent der neu zugewanderten Personen stammten aus Südeuropa, 40 Prozent aus Nord- und Westeuropa und rund 30 Prozent aus Osteuropa.

Ein markanter Rückgang war zudem bei meldepflichtigen Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthaltern festzustellen. Im Mai 2020 waren rund 34 000 davon in der Schweiz erwerbstätig, 42 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Besonders stark fiel hier der Rückgang bei den Entsandten (-50,5 %) und den selbstständigen Dienstleistungserbringern (-60,9 %) aus. In den Zuwanderungsdaten zeigt sich, dass Tätigkeiten, welche die Verfügbarkeit von lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherstellten, von den Einschränkungen ausgenommen waren. So fiel der Rückgang der Zuwanderung u.a. in der Landwirtschaft oder im Gesundheitswesen bei allen Aufenthaltskategorien schwächer aus als bspw. im Gast- oder im Baugewerbe.

Seit dem Beginn der Covid-19-Pandemie hat sich der Bundesrat um eine ausgewogene Strategie bemüht und dabei sowohl den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen als auch den internationalen Verpflichtungen der Schweiz Rechnung getragen. Im Falle einer erneuten ähnlichen Krise wird der Bundesrat entsprechende Massnahmen prüfen und dabei die verschiedenen gesetzten Ziele gegeneinander abwägen müssen. Die Politik des Bundesrates zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ist langfristig ausgerichtet. Der Bundesrat hat sich stets für die Schaffung stabiler Rahmenbedingungen eingesetzt, damit die Schweizer Unternehmen das Potenzial des Schweizer Arbeitsmarkts nutzen und bei Bedarf auch im Ausland Personal rekrutieren können.

Ad 2) Informationen zur Arbeitsmangelquote gemäss BFS liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur für das erste Quartal 2020 vor. Diese Zahlen sind durch die Covid-19-Krise noch kaum beeinflusst. Gegenüber dem ersten Quartal 2019 war dabei noch ein leichter Rückgang von 11,9 Prozent auf 11,5 Prozent festzustellen.

Ad 3) Eine komplette Grenzschliessung hätte Regionen und Branchen mit vielen Grenzgängerinnen und Grenzgängern am stärksten betroffen. Im ersten Quartal 2020 waren 6,5 Prozent der Erwerbstätigen in der Schweiz ausländische Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Besonders hoch war ihr Anteil in den Kantonen Tessin (29%), Genf (24%), Jura (20%), Basel-Stadt (18%), Basel-Landschaft (15%), Neuenburg (12%) und Schaffhausen (11%). Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind im Allgemeinen sehr breit auf verschiedene Branchen verteilt, wobei es je nach Region unterschiedliche Schwerpunkte gibt.

Es ist nicht auszuschliessen, dass die Unternehmen zusammen mit den zuständigen Behörden im Falle einer vollständigen Grenzschliessung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger Lösungen (beispielsweise Übernachtungsmöglichkeiten) gesucht hätten.

Im Bereich der Arbeitskräftemigration hätte eine vollständige Grenzschliessung bedeutet, dass auch Branchen, welche die Verfügbarkeit von lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in den Bereichen Heilmittel und Pflege, Lebensmittel (Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung), Energie, Logistik sowie Informations- und Kommunikationstechnologie sicherstellen, die benötigten ausländischen Arbeitskräfte nicht hätten rekrutieren können.

Antwort des Bundesrates.