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20.3809 · Postulat · 2020-06-18

Justiz- und Polizeidepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Massnahmen zur Gewährleistung des Datenaustausches zwischen Migrations-, Gewerbe-, Sozial- oder weiteren Behörden von Bund und Kantonen mit den Strafverfolgungsbehörden notwendig sind, um Machenschaften der organisierten Clan- und Bandenkriminalität frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.

Begründung

In der Schweiz wird die Aufdeckung von Machenschaften organisierten Clan- und Bandenkriminalität, die bei KMU, Arbeitnehmenden und dem Staat Schäden in Millionenhöhe verursachen, häufig behindert oder gar verhindert, weil der Datenaustausch zwischen den Behörden nicht funktioniert oder die notwendigen rechtlichen Grundlagen fehlen. Dieser Umstand ist bekannt und wird durch die widerrechtlich Handelnden schamlos ausgenutzt.

Beispielsweise gründen Mitglieder der organisierten Kriminalität in verschiedensten Branchen eine Firma (Coiffeur, Restaurants, Gerüstbau, Nagelstudios, etc.) oder kaufen Liegenschaften, häufen Schulden an, bezahlen Löhne und Steuern nicht & rechnen Sozialabgaben und Mehrwertsteuern nicht ab. Bevor diese illegalen Machenschaften offensichtlich werden, machen sie Konkurs und gründen rasch die nächste Firma, um das Vorgehen zu verschleiern. Entsprechende Informationen, welche bei den Aufsichts- oder Kontrollbehörden (z. B. Grundbuch- & Handelsregisterämter, Arbeitsinspektorate u.a.) vorhanden sind, gelangen nicht ohne Weiteres an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. So sehen die einschlägigen Amtshilfebestimmungen der betreffenden Verwaltungseinheiten nur vereinzelt eine genügende Grundlage für die Weitergabe dieser Informationen vor.

Ohne diese Informationen können die Strafverfolgungsbehörden kein Ermittlungsverfahren zur Klärung dieser Hinweise eröffnen. Mit der aktuellen Gesetzgebung sind polizeifremde Behörden auf Ersuchen der Bundeskriminalpolizei nur zur fallweisen Auskunft und Zusammenarbeit verpflichtet (Art. 4 ZentG).

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf das Postulat Lustenberger 07.3682 vom 5. Oktober 2007 "Erleichterter Datenaustausch zwischen Bundes- und Kantonsbehörden" bereits für den Bereich der Sozialversicherungen, des Steuerwesens, der Einbürgerungen sowie der Sozialhilfe bestätigt, dass Unklarheiten und Probleme bestehen könnten (Stellungnahme Bundesrat 22. Dezember 2010; BBl 2011 645, Schlussfolgerungen Ziff. 5). Der Bereich der polizeilichen Vorabklärungen und Ermittlungen wurde mit diesem Bericht nicht vertieft untersucht. Dies gilt es nun dringlich nachzuholen, um die polizeiliche Informationsbeschaffung zum Erkennen und Bekämpfen von organisierter Kriminalität effizienter zu gestalten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25. Mai 2020 zur Motion 20.3109 Guggisberg (Ungehinderter Datenaustausch zwischen Behörden bei Ermittlungen) erwähnt hat, ist er bereit, im Rahmen der Umsetzung der Motion Eichenberger 18.3592 (Nationaler polizeilicher Datenaustausch) zu prüfen, welche gesetzlichen Anpassungen nötig sind, um den polizeilichen Informationsaustausch zu verbessern. Namentlich soll vertieft geprüft werden, ob den Strafverfolgungsbehörden bei Vorabklärungen oder Strukturermittlungen zur Erhärtung, Verifizierung, Begründung oder Eingrenzung eines Straftatverdachts in Zusammenhang mit organisierter Kriminalität ein hinreichendes rechtliches Instrumentarium zur Verfügung steht. Fedpol hat als federführende Stelle zusammen mit anderen Behörden von Bund und Kantonen im Mai 2020 die Zusammenarbeitsmethode COC (Countering Organised Crime) ins Leben gerufen. Die Erfahrungen mit COC sollen bei der Erfüllung des vorliegenden Postulats ebenfalls berücksichtigt werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.