20.3822 · Interpellation · 2020-06-19
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Covid-19-Krise hat zahlreiche ärmere Länder in eine ausserordentlich schwierige Lage gebracht. Durch die zahlreichen negativen Entwicklungen der Weltwirtschaft sind diese Staaten von der schwersten Schuldenkrise seit den 1980er-Jahren bedroht. Sie bahnte sich schon vor Corona an und wird jetzt noch verschärft. Die zusätzlichen finanziellen Mittel, die von multilateralen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank, aber auch von einzelnen Ländern wie der Schweiz im Rahmen der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit bereits gesprochen wurden, reichen nicht aus, um der Krise im Weltsüden adäquat zu begegnen. Gläubiger- und Geberländer müssen sich deshalb jetzt auch finanz- und steuerpolitisch bewegen. Sie haben in den letzten Monaten historisch einmalige Hilfspakete zur Rettung der eigenen Volkswirtschaften geschnürt. Ärmere Länder konnten davon kaum profitieren, und sie verfügen nicht über die notwendigen wirtschaftspolitischen Hebel, die es ihnen erlauben würden, im Kampf gegen Covid-19 vergleichbare Mittel zu mobilisieren.
Über Schuldenerlasse können für die betroffenen Länder jedoch schnell zusätzliche Mittel für die Krisenbekämpfung mobilisiert werden.
Die Schweiz vergibt keine bilateralen Kredite mehr an staatliche Gläubiger. Schweizer Banken hingegen spielen als private Gläubiger von Staaten eine wichtige Rolle: Gemäss bisher unveröffentlichten Zahlen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) belaufen sich die öffentlichen Schulden, die die 86 ärmsten Länder bei insgesamt vierzig Schweizer Banken derzeit haben, auf insgesamt 5,7 Milliarden Franken.
Ist der Bund Gläubiger von Staatsschulden? Falls ja: Von welchen Staaten, und welche Beträge werden ihm geschuldet?
Sind die Schweizerische Nationalbank oder andere öffentlich-rechtliche Institutionen Gläubiger von Staatsschulden, die nicht von der Eidgenossenschaft oder den Kantonen stammen? Falls ja: Von welchen Staaten, und welche Beträge werden geschuldet?
Gemäss unveröffentlichten Zahlen der SNB sich die Schulden der 86 ärmsten Länder bei insgesamt vierzig Schweizer Banken derzeit auf 5,7 Milliarden Franken. Kann der Bundesrat diese Zahlen veröffentlichen?
Wurde mit diesen Banken schon das Gespräch bezüglich des teilweisen oder vollständigen Erlasses dieser Schulden gesucht oder ist dies vorgesehen?
Wurde schon überlegt, welche anderen Mechanismen geeignet sein könnten, um Schweizer Privatgläubiger dazu zu ermuntern, die Staatsverschuldung der ärmeren Länder zu verringern oder die Schulden gänzlich zu erlassen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist Gläubigerin öffentlicher Schulden anderer Länder. Die Guthaben aus Umschuldungsabkommen sowie die Forderungen aus Restrukturierungen mit staatlichen Schuldnern beliefen sich Ende 2019 auf brutto (vor Wertberichtigungen) 696 Millionen Franken. Dabei handelt es sich grösstenteils um Forderungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV). Die SERV versichert als öffentlich-rechtliche Organisation des Bundes politische Risiken sowie solche von Forderungsausfällen (Delkredererisiken) beim Export von Gütern und Dienstleistungen von Schweizer Unternehmen. Die Höhe der Forderungen aus Restrukturierungen und Umschuldungen pro Schuldnerland werden im Geschäftsbericht der SERV (S. 44-45) veröffentlicht. Nicht inbegriffen sind Forderungen, die noch nicht restrukturiert wurden, sowie aufgelaufene Verzugszinsen, die teilweise von bereits lange bestehenden Forderungen stammen.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) investiert einen Teil ihrer Devisenreserven in Anleihen öffentlicher Emittenten, darunter auch Schwellenländer, sofern diese über ein Mindestrating im Investment-Grade Bereich verfügen. Der Geschäftsbericht der SNB (S. 177) gibt Auskunft über die Höhe der Devisenanlagen, gegliedert nach Schuldnerkategorie und Währung. Des Weiteren waren aus dem bilateralen Währungshilfekredit der SNB an die Ukraine per Ende 2019 noch rund 96,7 Millionen Franken ausstehend.
Die in der Interpellation genannten Zahlen zu den Forderungen von Schweizer Banken gegenüber den ärmsten Ländern werden aktuell nicht veröffentlicht, können aber auf Anfrage bei der SNB bezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Angabe der rund 40 Banken darauf bezieht, wie viele Institute bei der entsprechenden Erhebung der SNB Auskunft geben und nicht unbedingt darauf, wie viele Banken effektiv auch Kredite an die entsprechenden Länder vergeben.
Die Schweiz unterstützt die Initiative von G20, Pariser Klub, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank zur temporären Sistierung des Schuldendiensts der ärmsten Länder gegenüber ihren bilateralen öffentlichen Gläubigern (Debt Service Suspension Initiative - DSSI). Der Bundesrat setzt sich für eine möglichst breite und einheitliche Gläubigerbeteiligung ein. Er unterstützt den Aufruf der Initiative an private Gläubiger, den Ländern in vergleichbarer Weise zu helfen. Die DSSI ist Gegenstand der regelmässigen Kontakte von Bundesrat und Bundesverwaltung mit der Schweizer Finanzbranche.
Einen generellen Schuldenerlass hält der Bundesrat im derzeitigen Kontext nicht für sinnvoll. Das Ziel einer nachhaltigen Unterstützung von verschuldeten Ländern ist ihre Wiedereingliederung in das globale Finanzsystem und der Zugang zu externer Finanzierung. Dafür sind Kreditwürdigkeit und Kapitalmarktfähigkeit entscheidend. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Schuldenerlass alleine dieses Ziel nicht erreicht, sondern im Gegenteil erschweren kann. Allgemein bedingt eine nachhaltige Entwicklung von Schulden eine wirksame Wirtschafts-, Haushalts- und Strukturpolitik in den Ländern sowie die bessere Mobilisierung inländischer Steuereinnahmen. Hierfür ist ferner die Schaffung von mehr Transparenz der Schulden und die Stärkung der Kapazitäten für Schuldenmanagement in den Ländern unerlässlich. Die DSSI ist Teil eines Massnahmenpakets von IWF und Weltbank, welches die Länder diesbezüglich unterstützt.
Antwort des Bundesrates.