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Klima- und Umwelttransparenz von Produkten verbessern mit einer Umweltproduktdeklaration

20.3834 · Postulat · 2020-06-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Klima- und Umwelttransparenz von Produkten und Dienstleistungen durch eine Umweltproduktdeklaration gefördert werden kann und, sofern notwendig, Vorschläge für die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung vorlegen.

Begründung

Heute erhält der Konsument je nach Produkt verschiedene Informationen, um die Klima- und Umweltfreundlichkeit einschätzen zu können. Diese Informationen sind jedoch häufig nicht vergleichbar und decken nicht den gesagtem Lebenszyklus eines Produktes ab. Häufig sind die Deklarationen auch nicht direkt auf dem Produkt ersichtlich, was eine mühsame Abklärung mit sich zieht. Somit kann der Konsument im Zeitpunkt des Kaufentscheides nicht erkennen, welches Produkt oder welche Dienstleistung die Umwelt über den gesamten Lebenszyklus hinweg gesehen weniger belastet.

Die Umweltproduktdeklaration ist auch eine Forderung der Jugendsession 2019. Die jungen Menschen wünschen sich, dass auf verkauften Produkten in der Schweiz der ökologische Fussabdruck und die direkten Folgen auf die Umwelt gut sichtbar deklariert wird. Dies damit sie und alle anderen Konsumenten bereits vor dem Kauf wissen, wie umweltverträglich ein Produkt ist und darauf ihre Kaufentscheidung abstützen können. Vorgeschlagen wird unter anderem ein einfaches Ampelsystem.

Bei der Umsetzung wäre es wünschenswert, eine globale Vergleichbarkeit nach einer ISO Norm anzustreben. Auf internationaler Ebene, speziell in der EU sind ähnliche Bestrebungen im Gang. Die EU plant die Einführung eines Produkt-Umwelt-Fussabdruckes (Product Environmental Footprint oder kurz PEF genannt).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Grundsätzlich ist die Deklaration von Umweltinformationen zu Produkten ein vielversprechender Ansatz. Dies zeigt beispielsweise die deutliche Reduktion des Strom- und Wasserverbrauchs von Haushaltgeräten seit der Einführung der Energieetikette in der EU und in der Schweiz.

Im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zur Grünen Wirtschaft (14.019) wurden Arbeiten durchgeführt, um die Markttransparenz bezüglich Umweltinformationen zu verbessern. Der Bundesrat hat auf dieser Basis in seinem Entwurf zur Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) im Jahr 2014 einen entsprechenden Artikel zu Produktumweltinformationen vorgeschlagen. Auf Grundlage dieses Artikels hätte der Bundesrat im Einklang mit internationalen Vorschriften vorschreiben können, dass die Hersteller, Importeure und Händler von Produkten, deren Herstellung, Verwendung oder Entsorgung die Umwelt erheblich belasten, die Käufer über die Auswirkungen dieser Produkte auf die Umwelt informieren müssen. Das Parlament hat 2016 die Revision abgelehnt.

Zu CO2-Etiketten auf Lebensmitteln hat sich der Bundesrat in den Stellungnahmen zu den Motionen Chevalley (19.3641) und Grunder (19.3918) geäussert.

Der Bundesrat verfolgt mit Interesse die in anderen Ländern und von privaten Organisationen unternommenen Aktivitäten in diesem Bereich sowie die technischen Möglichkeiten, die sich dank der Digitalisierung eröffnen. So nahm er an einem europäischen Pilotprojekt teil, das darauf abzielte, die Bewertung und Kommunikation der Umweltauswirkungen von Produkten nach der Methodik des Environmental Footprint zu standardisieren und zu vereinfachen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, ob und wann daraus verpflichtende Deklarationen zum Fussabdruck von Produkten entstehen. Der Bundesrat wird in Umsetzung des Postulats Vonlanthen (17.3505) die Auswirkungen von Verbesserungen der Deklaration ökologischer Eigenschaften auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft entlang der Lieferketten vertieft analysieren. Er wird dabei auch die Arbeiten der EU im Rahmen des EU Green Deals und des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft berücksichtigen.

Der Bundesrat erkennt deshalb keinen zusätzlichen Nutzen in einem Postulatsbericht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.