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20.3876 · Interpellation · 2020-06-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die in der aktuellen Debatte "Gleichstellung und Vereinbarkeit: Jetzt die Lehren aus der Corona-Krise ziehen" vom 18. Juni 2020 im Nationalrat traktandierten Interpellation 20.3487 " Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Gleichstellung verbessern und damit die Krisenresistenz von Gesellschaft und Wirtschaft stärken" zum Thema Verbesserung der Arbeitsanreize für Zweiteinkommen folgendes:

"Was die Verbesserung der Erwerbsanreize für Zweiteinkommen anbelangt, so schneidet von den bisher untersuchten Modellen für die Besteuerung der Ehepaare die Individualbesteuerung am besten ab". Ohne näher zu begründen, warum, schreibt der Bundesrat aber ebenso, dass er sich (...) "auf Grund einer Gesamtsicht gegen die Individualbesteuerung ausgesprochen hat".

1. Inwiefern hat der Bundesrat bei seiner Gesamtsicht berücksichtigt, dass die Individualbesteuerung zusätzlich 60 000 Beschäftigte und ein entsprechendes BIP-Wachstum von geschätzten 1 Prozent generiert? Wie wurde dieses Argument konkret gewichtet?

2. Inwiefern ist die Gleichstellung der Geschlechter in die Gesamtsicht des Bundesrates eingeflossen? Wie wurde dieses Argument konkret gewichtet?

3. Kann der Bundesrat seine Gesamtsicht detailliert darlegen und insbesondere aufzeigen, wie der enorme Nutzen für Volkswirtschaft und Gleichstellung (vgl. Fragen 1 und 2) durch andere Argumente aufgewogen wird? Wie sehen diese anderen Argumente konkret aus und wie wurden sie gewichtet?

4. Ist es gerade aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation nicht angebracht, diese Gesamtsicht zu revidieren und dem Parlament eine Botschaft zu Einführung einer Individualbesteuerung vorzulegen?

Begründung

In Folge der Corona-Krise wird aktuell ein Konjunktureinbruch von mehreren Prozent erwartet. Die drohende Rezession könnte zumindest teilweise aufgefangen werden, indem die Schweiz ihr (brachliegendenes) Arbeitspotential besser nutzt. Dafür braucht es entsprechende Erwerbsanreize, dort wo sie bisher nicht ausreichend vorhanden sind: Das betrifft insbesondere gut ausgebildete, verheiratete Zweitverdienener/-innen mit Kindern.

Eine Individualbesteuerung hätte enorm positive Effekte auf die Beschäftigung. Eine Ecoplan-Studie aus dem Jahr 2019 zeigt mit Hilfe von Modellberechnungen sowie Hochrechnungen wissenschaftlich fundiert auf, wie sich unterschiedliche Steuersysteme auf die Beschäftigung und die Erwerbsanreize der Zweitverdiener/innen auswirken.

- Die Einführung einer modifizierten Individualbesteuerung hätte alleine bei der Bundessteuer eine Zunahme der Beschäftigung von rund 19 000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) zur Folge. Auf kantonaler Ebene dürften weitere rund 20 000 bis 40 000 Arbeitskräfte resultieren. Die Unternehmen könnten auf ein Fachkräftepotenzial von bis zu 60 000 zusätzlichen vollzeitäquivalenten Beschäftigten zurückgreifen.

- Bei 80 Prozent der Personen, die ihren Erwerb ausweiten oder wiederaufnehmen würden, handelt es sich um Frauen im Alter zwischen 25 und 55 Jahren, die mehrheitlich Teilzeit arbeiten. Rund ein Drittel verfügt über einen Tertiärabschluss, 58 Prozent einen Abschluss auf Sekundarstufe II.

Eine Individualbesteuerung wäre nicht nur für Wirtschaftswachstum (resp. die konjunkturelle Erholung) sondern auch für die Gleichstellung von Frau und Mann fundamental: Das heutige Steuersystem stammt aus der Nachkriegszeit, als Frauen mit der Heirat den Erwerb aufgaben, es setzt immer noch die entsprechenden demotivierenden Arbeitsanreize aufgrund der Progression und der gemeinsamen Veranlagung und wirkt sich negativ vor allem auf die Erwerbstätigkeit von Müttern aus; mit den negativen finanziellen Folgeeffekten für die (individuelle) Altersvorsorge und den Sozialstaat (Kosten bei EL und Sozialhilfe etc.)

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Individualbesteuerung schneidet im Hinblick auf die Arbeitsmarkt- und Wachstumseffekte besser ab als Modelle der gemeinsamen Besteuerung. Die ESTV kommt in einem Arbeitspapier aus dem Jahr 2015 (Welche Beschäftigungseffekte lösen steuerliche Entlastungen für Ehepaare und Eltern aus?) zum Schluss, dass bei einem Übergang zur reinen Individualbesteuerung auf Stufe Bund unter Anwendung des heutigen Grundtarifs und auf Stufe Kantone die Beschäftigung kurz- bis mittelfristig um bis zu schätzungsweise 50'000 Vollzeitstellen zunehmen könnte. Da jedoch unklar ist, wie die Kantone die Individualbesteuerung konkret umsetzen würden, handelt es sich um eine sehr vage Schätzgrösse. Die Auswirkungen auf die Erwerbsanreize sind in die Gesamtbeurteilung des Bundesrates eingeflossen. Zur Gewichtung der Argumente vgl. Ziffer 3.

2. Die Gleichstellung der Geschlechter war einer der Aspekte, die der Bundesrat bei der Gesamtbeurteilung berücksichtigt hat. Aus gleichstellungspolitischer Sicht schneidet die reine Individualbesteuerung sehr gut ab. Die reine Individualbesteuerung nimmt jedoch auf finanzielle, familienrechtlich gebotene Verpflichtungen nicht oder nur bedingt Rücksicht und steht damit gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. BGE 110 Ia 7). Zur Gewichtung der Argumente vgl. Ziffer 3.

3. Bei der damaligen Gesamtbeurteilung der verschiedenen Modelle entschied sich der Bundesrat, das Modell der alternativen Steuerberechnung aus folgenden Gründen zu empfehlen:

- Es beinhaltet sowohl Elemente der Individualbesteuerung wie auch Elemente der gemeinsamen Besteuerung und entspricht daher einem vertretbaren politischen Kompromiss zwischen gesellschaftlich konservativen Kräften, welche die Ehe auch als (Wirtschafts-)Gemeinschaft betrachten, und liberalen Strömungen, welche entweder die Autonomie der Ehepartner oder die positiven gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen hervorheben.

- Es verursacht bei den Steuerpflichtigen keinen administrativen Mehraufwand. Die Bemessungsgrundlage, die für die Festsetzung von Subventionen (z. B. Krankenkassenprämienverbilligungen) massgebend ist, ändert sich gegenüber dem geltenden Recht nicht. Wird die Individualbesteuerung eingeführt, müssten die Voraussetzungen für Transferzahlung angepasst werden.

- Es verursacht, unter der politischen Voraussetzung, dass die Ehepaare nicht stärker belastet werden sollen, weniger Mindereinnahmen als andere Modelle.

- Es muss im Gegensatz zur Individualbesteuerung nur auf Bundesebene umgesetzt werden, was ein zeitnahes Inkrafttreten ermöglicht. Die Individualbesteuerung bedingt demgegenüber ein vertikal harmonisiertes Inkrafttreten auf Stufe Bund und Kantone, wodurch sich die Umsetzung infolge der zu gewährenden Frist für die Anpassung des kantonalen Rechts auch auf Bundesebene verzögert.

- Mit der starken Ausrichtung der Steuerentlastung auf Zweiverdienerehepaare verstärkt es das Arbeitsangebot der zweitverdienenden Person - zumeist der Frau - und fördert die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben.

- Die positiven Beschäftigungseffekte der alternativen Steuerberechnung und der (reinen) Individualbesteuerung liegen nicht allzu weit auseinander. Da das Modell jedoch nur auf Stufe Bund vorgesehen wird, kann das Arbeitskräftepotenzial nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden.

4. Am 18. Dezember 2019 wies das Parlament die Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung (18.034) an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, alternative Modelle vorzulegen, namentlich das im Kanton Waadt geltende Modell (Familienquotientensystem), die Individualbesteuerung oder allenfalls weitere Modelle, die er als geeignet erachtet. Daneben sind weitere, sich konkurrierende Geschäfte betreffend Ehe- und Familienbesteuerung hängig. Zu erwähnen ist einerseits die Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe". Derzeit ist auf Grund einer hängigen Beschwerde nicht klar, ob die Volksinitiative nicht erneut dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden muss. Bei Annahme der Volksinitiative wäre die Individualbesteuerung ausgeschlossen. Andererseits soll der Bundesrat mit der Motion Markwalder 19.3630 beauftragt werden, die zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung einzuführen. Sollte sie überwiesen werden, würde eine Auslegeordnung zu den Modellen der Ehepaarbesteuerung, insbesondere zu den Modellen der gemeinsamen Besteuerung, obsolet. Der Entscheid über das weitere Vorgehen bei der Paar- und Familienbesteuerung ist daher erst sinnvoll, wenn Klarheit über das Schicksal dieser hängigen Geschäfte besteht.

Antwort des Bundesrates.