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20.3880 · Interpellation · 2020-06-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Aufgrund der Corona-Situation mussten mehrere Verwaltungsstellen ausserordentliche Arbeit leisten. Verdankenswert rasch und unbürokratisch wurde beachtlicher Mehraufwand geleistet in verschiedenen Bereichen.

Coronabedingt können diverse vorgesehen Ausgaben aber auch nicht getätigt werden. Dies beispielsweise im Bereich der Reisetätigkeit oder bei Veranstaltungen.

Gerne bitten wir daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es eine Übersicht, einerseits, zu den Mehraufwendungen und, andererseits, zu den Krediteinsparungen, welche durch Corona in der Bundesverwaltung getätigt werden und wurden? Falls nicht, ist eine solche Zusammenstellung geplant, welche Auskunft gibt über die Höhe der Mehrausgaben und Einsparungen?

2. Über welchen Spielraum verfügen die Departemente, um coronabedingte Krediteinsparungen für coronabedingte Mehraufwendungen zu verwenden?

3. Wie setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass Mehraufwendungen intern durch Einsparungen kompensiert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Fragen 1 und 2:

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Coronakrise nicht alle Vorhaben (z.B. Ausbildungen/Schulungen) wie geplant umgesetzt werden können; das wird vereinzelt zu Minderausgaben im 2020 führen. Gleichzeitig fallen auch Mehrausgaben an, beispielsweise durch die Bereitstellung technischer Infrastrukturen oder aufgrund von Schutzmassnahmen.

Zuverlässige Aussagen über coronabedingte Mehr- und Minderausgaben der Bundesverwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Eine detaillierte Erhebung wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und die Aussagekraft wäre bescheiden: Zum einen wird ein gewisser Nachholbedarf bestehen und gewisse Vorhaben wie Ausbildungen dürften ins nächste Jahr verschoben werden. Zum andern finden im Eigenbereich bereits Kompensationen statt; so existieren bereits effiziente Instrumente (Globalbudgets, Kreditverschiebungen), die dazu dienen, Mittel im Budgetvollzug zu verschieben und Mehrausgaben gezielt durch Einsparungen in anderen Bereichen aufzufangen.

Zu Frage 3:

Der Bundesrat achtet auf einen wirksamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz. Artikel 37 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, SR 611.0) schreibt vor, dass der Gesamtbetrag der Nachträge zum Voranschlag den Gesamtbetrag der voraussichtlich nicht beanspruchten Teile von Voranschlagskrediten nach Möglichkeit nicht überschreiten soll. Der Bundesrat prüft bei sämtlichen Nachtragskrediten, inwieweit die Kreditbegehren kompensiert werden können.

Antwort des Bundesrates.