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Aus Covid-19-Solidarbürgschaften werden Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Innovation und Bildung

20.3893 · Motion · 2020-06-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch als möglich die Voraussetzung zu schaffen, um das Instrument der COVID-19-Liquiditätshilfen in ein Instrument zur Förderung von Zukunftsinvestitionen umzuwandeln.

Konkret sollen die COVID-19-Solidarbürgschaften in dem vom Bundesrat genehmigten Maximalrahmen von 40 Milliarden Franken neu auch für Investitionen in die Energieeffizienz, in die CO2-Reduktion, in Forschung und Entwicklung oder für betriebliche Weiterbildungsmassnahmen verwendet werden können.

Weil die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise in einigen Branchen erst mit Verzögerung eintreten, soll die Möglichkeit zur Beanspruchung der vom Bund verbürgten Kredite bis Ende 2021 verlängert werden. Die geltenden Regelungen sollen beibehalten werden.

Begründung

Die zunehmende Lockerung der COVID-19-Schutzmassnahmen führt zu einer langsamen Erholung der Volkswirtschaft. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF-ETH) rechnet allerdings damit, dass sich insbesondere die Exportindustrie auf einen längeren Nachfrage-Rückgang einstellen muss. Viele binnenwirtschaftlich orientierte KMU wiederum sind in den nächsten Jahren mit tieferen Umsätzen und höheren Gestehungskosten aufgrund der verbleibenden Schutzmassnahmen konfrontiert. Sie leben von der Substanz und haben kaum Mittel für Zukunftsinvestitionen. Damit können sie auch nicht auf strukturelle Veränderungen z.B. in Folge des coronabedingten Digitalisierungs-Schubs reagieren, nachhaltige Innovationen fördern oder neue Geschäftsfelder erschliessen.

Die sinkende Investitionskraft vieler Unternehmen wirkt sich gemäss KOF-ETH negativ auf die wirtschaftliche Erholung aus. Mit einer Erweiterung des Verwendungszwecks der verbürgten COVID-19-Krediten und einer zeitlichen Verlängerung des Programms hat der Bund ein rasch wirksames Instrument zur Stärkung der Unternehmen zur Hand. Es kann gezielt in die Förderung von Effizienzmassnahmen im Energie- und Klimabereich oder für die betriebliche Weiterbildung eingesetzt werden und stärkt die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen. Dies entspricht auf den Empfehlungen der KOF-ETH (https://kof.ethz.ch/news-und-veranstaltungen/medien/medienmitteilungen/2020/06/gegen-die-investitionsschw%C3%A4che.html).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung wurde zum Zweck erlassen, die kurzfristigen Liquiditätsbedürfnisse von KMU zu decken. Das System wurde so ausgestaltet, dass Unternehmen rasch und unkompliziert günstige Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen können, die sie grundsätzlich innert fünf Jahren zurückbezahlen müssen.

Um die Regelung als Förderungsinstrument für Zukunftsinvestitionen auszugestalten, müsste ein neues System entwickelt und gesetzlich verankert werden. So müssten insbesondere die Verwendung der Mittel, die Berichterstattung der Unternehmen über die Einhaltung der Vorgaben und die Kontrolle durch die Bürgschaftsorganisationen bzw. die Bundesverwaltung geregelt werden. Die Umsetzung würde bei den Kreditnehmenden und Kreditgebenden, den Bürgschaftsorganisationen und beim Bund zu einem grossen finanziellen und personellen Aufwand führen und wäre angesichts des breiten Begriffs "Zukunftsinvestitionen" mit schwierigen Abgrenzungsfragen verbunden. Für den Bund entstünde zudem ein hohes finanzielles Risiko, weil er die Risiken für private Investitionen übernehmen würde.

Das Parlament hat in der Sondersession von anfangs Mai 2020 den Verpflichtungskredit von 40 Milliarden Franken einzig für die Deckung der kurzfristigen Liquiditätsbedürfnisse der Unternehmen bewilligt. Entsprechend wäre für die Umsetzung des Anliegens ein neuer, zusätzlicher Verpflichtungskredit nötig.

Zudem würden Doppelspurigkeiten zu bestehenden Instrumenten des Bundes geschaffen: So können beispielsweise bereits heute wissenschaftsbasierte Forschungs- und Innovationsprojekte durch den Schweizerischen Nationalfonds, die Innosuisse und die ETH unterstützt werden. Das neue Förderprogramm SWEET des Bundesamts für Energie unterstützt ab 2021 gezielt Innovationen zur erfolgreichen Umsetzung der Energiestrategie 2050 und zur Erreichung der Schweizer Klimaziele. Im Umweltbereich werden aus dem Technologiefonds Darlehen an Unternehmen verbürgt, welche innovative Technologien zur Reduktion von Treibhausgasemissionen entwickeln. Des Weiteren plant das Parlament im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes (17.071) die Schaffung eines gut dotierten Klimafonds und den weiteren Ausbau der Förderung von Investitionen zu Gunsten des Klimas.

Schliesslich bestehen derzeit keine Anzeichen für eine Kreditklemme. Vielmehr sind die nicht benutzten Kreditlimiten von Covid- und nicht Covid-Krediten unverändert hoch. Entsprechend gross wäre die Gefahr von Mitnahmeeffekten bei der Schaffung eines neuen Förderinstruments für Zukunftsinvestitionen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.