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20.3921 · Postulat · 2020-07-03

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf die Erkenntnisse aus dem Bericht 2019 zur Förderung der Mehrsprachigkeit der Bundesverwaltung, ist der Bundesrat beauftragt einen Bericht zu verfassen über die Einhaltung der Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, insbesondere die Punkte 31, 32, 35 und 44. Des Weiteren soll der Bundesrat prüfen, ob Anpassungen oder Ergänzungen der Weisungen notwendig sind.

Begründung

Bei den bis 2026 anstehenden Pensionierungen ist das deutschsprachige Personal übervertreten: Das ist eine grosse Chance, um das Gleichgewicht der Sprachgemeinschaften zu verbessern. Damit das gelingt, muss die Bundesverwaltung ein Bewusstsein für das Problem entwickeln und die Weisungen des Bundesrates befolgen.

Es geht zudem darum, die Massnahmen zu entwickeln und ständig zu ergänzen; als mögliche Verbesserungen könnten folgende Ansätze evaluiert werden:

- Bei Bewerbungsgesprächen sollte immer auch eine Person derselben Muttersprache des Kandidaten oder der Kandidatin anwesend sein.

- Die Förderung von Smart Working könnte die Anzahl Kandidaturen aus randgelegenen Regionen (Bsp. Ostschweiz und Graubünden, Tessin, Genf) erhöhen.

- Es soll geprüft werden, welche Stellenausschreibungen auch auf Rätoromanisch erfolgen sollen, um den Mindestwert nach SpV zu erreichen. Das würde zum Beispiel bei Stellen in Bereichen, die mit Sprache und Kultur zu tun haben, Sinn machen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Evaluationsbericht 2015-2019 zur Förderung der Mehrsprachigkeit vom 20.12.2019 weist aus, dass die Sollwerte zur Vertretung der Sprachgemeinschaften über alle Lohnklassen und Departemente insgesamt erreicht und Fortschritte erzielt worden sind.

Am 12. Juni 2020 hat der Bundesrat die strategischen Ziele 2020-2023 für die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verabschiedet. Die Erarbeitung der Leitlinien des Vierjahresberichts 2020-2023 zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ist eines dieser strategischen Ziele.

Die im Postulat verlangte Berichterstattung zu den Ziffern 31, 32, 35 und 44 sowie die Überprüfung des allfälligen Handlungsbedarfs für eine Anpassung der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen) wird im Rahmen des Vierjahresberichts 2020-2023 zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung erfolgen. Eine separate Berichterstattung ist aus den genannten Gründen nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.