20.3953 · Interpellation · 2020-09-08
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Mit grosser Verärgerung mussten die Baselbieterinnen und Baselbieter zur Kenntnis nehmen, dass ab dem 7. September bis zum 12. Dezember 2020 die S9 durch einen Busbetrieb ersetzt wird. Mit dieser Massnahme wird die Fahrstrecke von ursprünglich 22 Minuten (Sissach-Läufelfingen-Olten) um über das Doppelte verlängert (46 Minuten).
Diese Massnahme ist auf den Mangel an Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer zurückzuführen. Es ist absolut inakzeptabel, dass ein weiteres Mal die Strecke der S9 durch die SBB stillgelegt wird. Bereits während der Sommerferien war die Region Basel davon betroffen, als das Nachtangebot während mehr als einem Monat lediglich mit Bussen betrieben wurde. Erst vor drei Jahren lehnte die Baselbieter Stimmbevölkerung zudem eine Umstellung auf einen Busbetrieb auf der Strecke der S9 deutlich ab. Für eine Erhöhung der Passagierzahlen wurden seither verschiedene Massnahmen aufgegleist, welche deutliche Wirkung zeigten und einen Fahrgastzuwachs zur Folge hatten.
1. Der Kanton wurde in diesen Prozess sehr kurzfristig involviert bzw. zu spät über den Entscheid der SBB informiert. Auf die Aufforderung der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) des Kantons BL wurde bis heute nicht reagiert. Wie erklärt sich der Bundesrat dies?
2. Weshalb kommunizierten die SBB die Umstellung der S9 auf Busbetrieb erst am 26. August und nicht bereits am 05. August mit den ersten Massnahmen wegen der Verzögerungen der Lokpersonalausbildung?
3. Wie erklärt der Bundesrat die Tatsache, dass die Nordwestschweiz und insbesondere die Region Basel unverhältnismässig oft betroffen ist, wenn die SBB Personalmangel hat oder Störungen auf dem Streckennetz der SBB eintreten?
4. Der erneute Ausfall der S9 verunsichert die ÖV-Benutzerinnen und Benutzer und ist somit schädlich für den Kostendeckungsgrad. Wie verhindert der Bundesrat, dass der Kanton eine höhere Kostenbeteiligung tragen muss?
5. Welche finanzielle Entschädigung erhält der Kanton für das verschlechterte Angebot?
6. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Kanton und insbesondere die BUD von Beginn weg in das Umsetzungskonzept einbezogen werden, damit nicht noch weitere Kollateralschäden zulasten der Bevölkerung folgen?
7. Werden zusätzliche Kosten, zum Beispiel Einsatz von Zusatzbussen, durch die SBB entschädigt? Es ist absehbar, dass gerade für den Schülerinnen- und Schülertransport ein Bus die Kapazität des Zuges nicht abdeckt.
Stellungnahme des Bundesrates
Die SBB hat in der Vergangenheit bei der Bedarfs-, Einsatz- und Ausbildungsplanung des Lokpersonals Fehleinschätzungen gemacht. Die Planungen wurden 2019 korrigiert und neu ausgerichtet. Die Corona-Krise hat die angespannte Situation zusätzlich verschärft, da Aus- und Weiterbildungskurse verschoben werden mussten. Per Ende August 2020 fehlten der SBB 211 Lokführerinnen und Lokführer. Aufgrund des Lokführermangels wurden temporäre Massnahmen für die Regionen Westschweiz, Mittelland und Nordwestschweiz sowie Zürich festgelegt. Die Massnahmen dauern bis zum Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2020. Die SBB stellt sicher, dass die Transportketten trotz reduziertem Angebot im Rahmen des Möglichen bestehen bleiben und die Reisenden befördert werden können. Dazu werden auch einzelne Bahnersatzbusse eingesetzt. Von den getroffenen Massnahmen ist unter anderem auch die Linie S9, Sissach - Läufelfingen - Olten betroffen. Dieses Bahnangebot wird temporär durch Bahnersatzbusse ersetzt.
1./2. Die SBB war stets in Kontakt mit dem BAV und den Bestellerkantonen. Sie hat neben gewissen Verbindungen, die in der Folge der Covid-19-Krise wegen fehlenden Lokführern nicht wieder in Betrieb genommen wurden, im Sommer weitere Angebotseinschränkungen geprüft, so auch auf der Linie S9, Sissach - Läufelfingen - Olten. Diese Prüfung hat eine gewisse Zeit in Anspruch genommen, weshalb die Kommunikation nicht früher erfolgen konnte.
3. Die SBB hat die Massnahmen dort eingeleitet, wo signifikanter Personalmangel besteht. Dies betrifft die Westschweiz, das Mittelland und die Nordwestschweiz sowie Zürich.
4. Bei der betroffenen S9 handelt es sich um von Bund und Kanton gemeinsam bestellten Regionalverkehr. Der Bundesrat erwartet von der SBB, dass die geltenden Vereinbarungen bezüglich Angebotsqualität und vereinbarten Leistungen so schnell wie möglich wieder eingehalten werden.
5./7. Der Bundesrat verlangt, dass die Einstellung zeitlich auf das absolute Minimum zu beschränken ist und dass die Reiseketten sicherzustellen sind. Gemäss heutiger Planung kann die SBB ab dem Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2020 das Angebot wieder vollumfänglich produzieren - mit Ausnahme der Westschweiz, wo gewisse Einschränkungen bis April 2021 bestehen bleiben. Der Einsatz von Busersatzleistungen zur Gewährleistung der Reisekette passiert auf Rechnung der Transportunternehmen. Der Bund wird weiter sicherstellen, dass nicht-erbrachte Leistungen durch die Besteller finanziell nicht abgegolten werden. Solche Leistungen fallen auch nicht unter die Ausfall-Entschädigungen, welche im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom Parlament beschlossen wurden.
6. Der Bundesrat erachtet es als selbstverständlich, dass die SBB die Besteller transparent und zeitgerecht über die Wiederaufnahme der Verkehre informiert.
Antwort des Bundesrates.