20.3973 · Motion · 2020-09-10
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, durch verschiedene Anreize die Zuckerrübenfläche zu vergrössern, damit die Zuckerfabriken von Aarberg und Frauenfeld in Betrieb gehalten werden können.
Begründung
Die Schweizer Zuckerrübenproduzentinnen und -produzenten stehen seit einigen Jahren unter Druck. Dafür gibt es hauptsächlich zwei Gründe: Einerseits werden sie durch den Preis für 100 Kilogramm Zuckerrüben entmutigt, der sich heute auf ca. 5 Franken beläuft, während er in den 1990er-Jahren noch 15 Franken betrug. Andererseits verursachen verschiedene Schädlinge und Krankheiten wie das Vergilbungsvirus, die wegen dem Verbot von bestimmten Schädlingsbekämpfungsmitteln wie "Gaucho" vermehrt auftreten, bedeutende Ertragsausfälle. Aufgrund dieser Probleme zögern viele Produzentinnen und Produzenten, mit der Produktion fortzufahren oder verringern die Fläche, die sie bebauen. 2014 betrug die Zuckerrübenfläche in der Schweiz 21 311 Hektaren. 2020 betrug diese Fläche nur noch 17 750 Hektaren, und 2021 wird sie noch kleiner werden.
Um dieser Flächenverringerung entgegenzuwirken und um die Zuckerfabrik von Frauenfeld in Betrieb zu halten, haben wir in den letzten Jahren Zuckerrüben aus Norddeutschland importiert. Für 2020 ist eine Importmenge vorgesehen, die der auf einer Fläche von 1961 Hektaren produzierten Menge entspricht. Die Schweizer Zuckerrübenproduktion ist nachhaltig, der Transport findet zu einem Grossteil auf der Schiene statt. Ausserdem absorbieren Zuckerrüben per Fotosynthese grosse Mengen an CO2, was dazu führt, dass Zucker, der in der Schweiz produziert und konsumiert wird, CO2-neutral ist, wogegen man mit ausländischem Zucker auch CO2 importiert.
Die Zuckerproduktion beläuft sich in der Schweiz je nach Jahr auf 220 000 bis 270 000 Tonnen, der Bruttokonsum (inklusive verarbeiteter und exportierter Produkte) beträgt ungefähr 400 000 Tonnen.
Was die Arbeitsplätze betrifft, beschäftigen die zwei Fabriken eine Belegschaft von ca. 250 Personen pro Jahr sowie ca. 30 zusätzliche Arbeitskräfte während der Zeit, in der die Rüben verarbeitet werden. Dazu kommen Berufe, die indirekt mit der Industrie zusammenhängen (Strassen- und Schienentransporteure, Zulieferer von Rohstoffen, die für die Verarbeitung sowie für das Funktionieren der Fabriken nötig sind, Lohnunternehmen etc.).
Aus all diesen Gründen beauftrage ich den Bundesrat, durch verschiedene Anreize - finanzielle Unterstützung, Zollabgaben, Pflanzenschutzmittel und landwirtschaftliche Forschung - die Zuckerrübenproduzentinnen und -produzenten zu ermutigen, weiterhin eine Fläche zu bebauen, die gross genug ist, um die beiden Zuckerfabriken in Betrieb zu halten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Rahmenbedingungen für die Zuckerproduktion aus inländischen Zuckerrüben haben sich seit 1990 grundlegend verändert. Vorgaben für die Produktion minimaler und maximaler Zuckermengen wurden zu Gunsten grösserer unternehmerischer Freiheiten der Schweizer Zucker AG aufgehoben. Bis 2008 erhielt die heutige Schweizer Zucker AG vom Bund Zahlungen, die den Zuckerrübenpreis für Produzentinnen und Produzenten erhöhten. Seit 2009 werden für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung ausschliesslich Flächenbeiträge ausgerichtet, die analog der Direktzahlungen direkt an die Produzentinnen und Produzenten ausgerichtet werden. In Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) werden im Jahre 2020 an Berechtigte somit kumulativ der Versorgungssicherheits-Basisbeitrag (900 Franken pro Hektare und Jahr), der Beitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen (400 Franken pro Hektare und Jahr) sowie der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung (2100 Franken pro Hektare und Jahr, befristet 2019 - 2021) ausbezahlt. Anreizprogramme kompensieren zudem für bodenschonende oder ressourceneffiziente Anbauweisen.
Die Zuckerherstellung erfordert aus betriebswirtschaftlicher Optik für minimale Kosten je produzierter Einheit eine hohe Auslastung der bestehenden Produktionskapazitäten. Zwecks Steigerung der Auslastung hat die Schweizer Zucker AG entschieden, in Ergänzung des inländischen Rübenangebots Zuckerrüben oder Zuckerdicksaft zu importieren. 2019 importierte sie ergänzend zu den 4600 Tonnen inländischen Bio-Zuckerrüben noch 65'000 Tonnen Bio-Zuckerrüben sowie 140'000 Tonnen konventionelle Zuckerrüben aus Deutschland.
Im Jahr 2019 verarbeitete die Schweizer Zucker AG 1,65 Millionen Tonnen Zuckerrüben zu 240 000 Tonnen Zucker. Der Schweizer Zuckerverbrauch - ohne zugesetzten Zucker in importierten Verarbeitungsprodukten - beläuft sich im Durchschnitt auf 230'000 Tonnen und zuzüglich der Exporte in verarbeiteten Lebensmitteln auf 310'000 Tonnen. 85 Prozent des Schweizer Zuckers wird weiterverarbeitet. Das Protokoll Nr. 2 vom 22. Juli 1972 über bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse verbietet seit 2005 im Handel zwischen der EU und der Schweiz sowohl Preisausgleichsmassnahmen wie auch Einfuhrabgaben für Zucker in Verarbeitungsprodukten (sog. Doppelnulllösung). Dies bedingt in etwa gleiche Zuckerpreise in der Schweiz und der EU. Inländische Zuckerpreise über dem Preisniveau in der EU wirken sich daher auf den Absatzmärkten in der EU und der Schweiz nachteilig für Schweizer Zuckerverarbeiter und ihre mehrere Tausend Beschäftigten aus.
Hinsichtlich Versorgungssicherheit besteht vollständige Importabhängigkeit bei Zuckerrübensaatgut, mineralischem Dünger, fossilen Energieträgern, Maschinen und Gerät sowie weitgehende Importabhängigkeit bei Pflanzenschutzmitteln. Zucker ist gut lagerfähig, weshalb gestützt auf das Landesversorgungsgesetz 55'000 Tonnen an Pflichtlager liegen. Unter dem Aspekt Versorgungssicherheit ist es deshalb unerheblich, ob in der Schweiz eine oder beide Zuckerfabriken (Aarberg und Frauenfeld) betrieben werden.
Mit dem Ziel, der inländischen Zuckerwirtschaft Zeit für weitere Wirtschaftlichkeitsverbesserungen einzuräumen, erhöhte der Bundesrat befristet die Zuckerstützung: seit Anfang 2019 gilt bis Ende September 2021 ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg Zucker und bis Ende 2021 ein von 1800 Franken auf 2100 Franken Hektare und Jahr erhöhter Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung.
Die parlamentarische Initiative 15.479, Bourgeois, Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft, ist nach wie vor hängig. Den erarbeiteten Entwurf hat die zuständige Kommission bis am 11. Dezember 2020 in die Vernehmlassung gegeben. In der Folge können die Räte in Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse über die künftigen Rahmenbedingungen und die Ausrichtung der Schweizer Zuckerproduktion debattieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.