20.4012 · Interpellation · 2020-09-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hat der Bundesrat Verständnis dafür, dass man gegenwärtig plant, die Fachrichtung "Betriebsinformatiker/in" abzuschaffen, wo diese Lehre in der Schweiz, namentlich in der lateinischen Schweiz, doch sehr beliebt ist?
2. Wir gedenkt der Bundesrat auf Kritiken der Berufsausbildungsseite aus der lateinischen Schweiz zu reagieren, deren Kultur heutzutage nicht genügend Rechnung getragen wird?
3. Sollte man nicht besser auf Verordnungsänderungen verzichten, wenn alle Kantone einer Sprachregion nicht damit einverstanden sind?
Begründung
Artikel 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) besagt, dass die Berufsbildung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Anbieter der Berufsbildung) ist und dass diese ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung, insbesondere in zukunftsfähigen Berufsfeldern, anstreben.
Nun zeichnet sich aber seit einigen Jahren eine klare Tendenz ab: Es werden Entscheide gefällt, ohne den Befindlichkeiten und den Gegebenheiten in der lateinischen Schweiz Rechnung zu tragen. Die Anliegen der Kantone sollten jedoch im Zentrum stehen, wenn es um Entscheide betreffend die Entwicklung der Berufsbildung in der Schweiz geht.
Jüngstes Beispiel: Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat während der Sommerpause eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt, die eine massgebliche Änderung der Fachrichtungen und des Stundenplans in der Berufsfachschule beinhaltet und mit der die Fachrichtung "Betriebsinformatiker/in" mit dem Argument abgeschaffen wird, dass das Interesse an dieser Ausbildung in den letzten Jahren stark nachgelassen habe.
Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) besagen jedoch das Gegenteil und zeugen davon, dass sich diese Ausbildung, namentlich in der lateinischen Schweiz, aber auch in der Deutschschweiz, grosser Beliebtheit erfreut: Es sind derzeit über 2000 Lehrverträge in unserem Land. Des Weiteren erlaubt diese überstürzte Revision auf den 1. Januar 2021 es den Kantonen nicht, die Anpassungen vorzunehmen, die es braucht, und die betroffenen Lehrkräfte entsprechend weiterzubilden.
In diesem beispielhaften Fall scheint das SBFI seine Aufsichtsfunktion im Bereich der Berufsbildung nicht wahrzunehmen. Die Meinung der Kantone hat offensichtlich gegenüber den mehrheitlich von der Deutschschweiz dominierten Dachorganisationen wenig Gewicht. Das muss sich ändern, und die Befindlichkeiten der französischen und der italienischen Schweiz müssen verstärkt Eingang finden in die Diskussionen und die Stellungnahmen in Zusammenhang mit der Berufsbildung.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweizer Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Die Aufgabenteilung unter den Verbundpartnern ist im Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG; SR 412.10) geregelt. Die Organisationen der Arbeitswelt sind Träger der Bildungsangebote. Sie definieren die Bildungsinhalte sowie die Qualifikationsverfahren, und sie vertreten die Unternehmen, welche Ausbildungsplätze bereitstellen. Damit wird gewährleistet, dass sich die Bildungsangebote stets an tatsächlich nachgefragten beruflichen Qualifikationen und an den zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen orientieren. Der Bund ist unter anderem verantwortlich für den Erlass der Bildungsverordnungen. Die Kantone sorgen für den Vollzug und die Aufsicht. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
1) Bei der Entwicklung oder Revision einer neuen beruflichen Grundbildung arbeitet die jeweilige Trägerschaft (Organisation der Arbeitswelt) eng mit Bund und Kantonen zusammen. Der Prozess der Berufsentwicklung ist etabliert und in mehrere Schritte gegliedert. So wird unter anderem jeweils ein Qualifikationsprofil entwickelt und ein Bildungserlass erarbeitet. Während der Anhörung durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wurde im geschilderten Fall im Juni 2020 festgestellt, dass die Kantone mit der Revision des Berufs Informatikerin / Informatiker EFZ und der Streichung der Fachrichtung Betriebsinformatik nicht einverstanden sind. Es folgte im August und September 2020 eine Aussprache, bei der sich die verantwortliche Trägerschaft, ICT Berufsbildung Schweiz, bereit erklärte, die Fachrichtung Betriebsinformatik weiterzuführen. Das SBFI hat diesen Antrag geprüft und gutgeheissen. Die berufliche Grundbildung Informatikerin / Informatiker EFZ Fachrichtung Betriebsinformatik wird also weiterhin angeboten werden.
2/3) Bei der Berufsentwicklung in der beruflichen Grundbildung wird durch eine standardmässige Anhörung die Mitsprache der Kantone (aller Sprachregionen), anderer Bundesämter sowie interessierter Kreise sichergestellt, bevor der Bildungserlass genehmigt und umgesetzt werden kann. Die Anhörungsergebnisse werden vom SBFI ausgewertet und Bildungsverordnung und Bildungsplan bei Bedarf angepasst, wie dies im konkreten Fall Informatikerin / Informatiker EFZ Fachrichtung Betriebsinformatik auch geschehen ist.
Antwort des Bundesrates.