Fachbewilligung für die beruflichen Anwender und Anwenderinnen von Pestiziden auf die Reduktion von Risiken ausrichten
20.4023 · Interpellation · 2020-09-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Ständerat hat in der Herbstsession einer gesetzlichen Verankerung eines Absenkpfades der mit dem Pestizideinsatz verbundenen Risiken mit quantifizierten Reduktionszielen zugestimmt. Bis 2027 soll die Reduktion 50 Prozent betragen.
Wichtig ist nicht nur, dass die Verkaufszahlen abnehmen, sondern vor allem auch, dass die Gesamttoxizität sowie die Persistenz der eingesetzten Wirkstoffe und deren Abbauprodukte zurückgehen. Ein Absenkpfad wirkt nur dann, wenn er auf der gesamten Wertschöpfungskette (Verkauf, private und öffentliche Beratung, Lohnunternehmen, Ausbildner und berufliche Anwender und Anwenderinnen) und mit wirksamen Bildungs-, Qualitäts- und Prüfungsstandards ausgestaltet wird.
Im Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat sich der Bundesrat für eine Weiterbildungspflicht für die berufliche Anwendung von PSM (6.3.1.1.) ausgesprochen, ohne jedoch auf Anforderungen zur Qualitätssicherung hinzuweisen.
Im diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie kann der Bundesrat die Erfahrungen von Qualitäts-, Prüfungs-, Aus- und Weiterbildungsstandards für Gefahrengutbeauftragte (SR 741.622: z.B. Risikobasierte Ausbildung; separate Prüfungen für besondere Gefahrengüter, Wiederholung der Prüfung vor Ablauf der Verlängerung um fünf Jahre) auch für jene der beruflichen Anwender und Anwenderinnen von Pestiziden nutzen?
2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Weiterbildung zur Verlängerung der Fachbewilligung von PSM einem Prüf- und Qualifikationsverfahren unterliegen muss, um die rechtlichen Anforderungen von Art. 6 Abs. 3 des Weiterbildungsgesetzes zu erfüllen?
3. Wie kann der Absenkpfad auch bei den Ausbildnerinnen und Ausbildnern, Prüfungsexpertinnen und -experten sowie bei Beraterinnen und Beratern von PSM in deren Qualifikationen und guten fachlichen Praxis aktualisiert werden? Ist vorgesehen, sogenannte PEX-Kurse für diese Berufsgruppen bei den Fachbewilligungen als obligatorisch zu erklären?
4. Wie kann der Absenkpfad auch in einem revidierten und berufspädagogisch aktualisierten Kompetenzprofil von Fachbewilligungen (Art. 8 ChemRRV) abgebildet werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Mit dem Beschluss zum Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat der Bundesrat entschieden, dass künftig Fachbewilligungen zur professionellen oder gewerblichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln befristet ausgestellt werden und die Verlängerung der Gültigkeit der Fachbewilligung von einer nachgewiesenen Weiterbildung abhängt. Das System für die Qualitäts-, Aus- und Weiterbildungs- sowie Prüfungsstandards für Gefahrengutbeauftragte wurde vertieft analysiert und die Erkenntnisse daraus in diese Arbeiten einbezogen. Dabei wurden die zweckmässigen Standards übernommen.
2. Das neue Qualitätssystem für Weiterbildungen im Zusammenhang mit der Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln umfasst mehrere Hebel, darunter zum Beispiel qualitative Anforderungen an die Ausbildung an Grund- und Weiterbildungseinrichtungen, welche auf Qualitätssicherungssystemen vom Typ eduQua (Schweizer Qualitätslabel für Anbieter von Weiterbildung) beruhen, sowie Teilnahmebestätigungen. Mit dem neuen Qualitätssystem wird sichergestellt, dass die Anforderungen gemäss Artikel 6 Absatz 3 Weiterbildungsgesetz (WeBiG, SR 419.1) eingehalten werden.
3 & 4. Jede Person, die als Prüfungsexpertin oder -experte tätig ist, muss einen entsprechenden Kurs absolvieren (PEX-Kurs). Dies gilt auch für die Expertinnen und Experten bei den Fachprüfungen, die zur Erlangung der Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln abgelegt werden müssen. In Artikel 8 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) ist überdies festgehalten, dass eine Fachbewilligung nur an Personen ausgestellt wird, die nachweislich die für ihre Tätigkeit notwendigen Fachkenntnisse besitzen. Auf der Grundlage der neuen pädagogischen Konzepte werden die Anhänge 1 der Verordnungen des UVEK über die Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aktualisiert. Im Zuge dessen werden die Anhänge 1 dieser Verordnungen, in denen derzeit die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse aufgeführt sind, als Liste der im Hinblick auf die Ausstellung einer Fachbewilligung zu erwerbenden Kompetenzen ausgestaltet. Der Absenkpfad (oder die Risikoreduktion im Zusammenhang mit der nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln) mit den entsprechenden Massnahmen kann über die Lehrinhalte der Weiterbildungen, welche laufend aktualisiert werden, oder über Vertiefungen aktueller Inhalte behandelt werden.
Antwort des Bundesrates.