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20.4062 · Motion · 2020-09-23

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Botschaft und die entsprechende Anpassung des rechtlichen Rahmens zur Einführung eines allgemeinen Bürgerinnen- und Bürgerdienstes zu unterbreiten. Die Vorlage berücksichtigt die sicherheitspolitischen, gesellschaftlichen, demographischen, gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Vorbedingungen und Bedürfnisse. Die Kantone sind einzubeziehen. Die Vorlage äussert sich u.a. zu den Aufgabengebieten, der Länge der Dienstpflicht und Anzahl Diensttage, der Organisation sowie den völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die Bestände von Armee und Zivilschutz müssen garantiert sein.

Begründung

Die persönliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Sicherheitssystem ist ein wesentlicher Vorteil der Schweiz in allen Lagen. Erstens übernehmen die Einzelnen Verantwortung im Gesamtrahmen. Zweitens schafft der gemeinsame Dienst an der Gesellschaft eine Kohärenz zwischen den unterschiedlichen Regionen und sozialen Milieus. Drittens findet ein Wissenstransfer zwischen den Institutionen und der Zivilgesellschaft statt. Das Milizsystem sollte aber über den Bürgerdienst weiterentwickelt und an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Der Bericht Loepfe zur Zukunft der Dienstpflicht hat dazu bereits wichtige Erkenntnisse geliefert.

Die personellen Soll-Bestände von Armee und Zivilschutz können in Kürze nicht mehr genügend alimentiert werden. Dies ist in mehrfacher Hinsicht problematisch: Erstens erodiert das Milizsystem; zweitens besteht die Gefahr, dass die strategischen Reserven des Bundes und der Kantone die geforderte Leistung nicht mehr erbringen können; drittens leidet die Wehrgerechtigkeit. Die bisherigen Reformschritte haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht; eine grundsätzliche Weiterentwicklung des Milizsystems ist angezeigt. Das heutige Dienstpflichtsystem für Armee, Zivilschutz und Zivildienst ist zu überdenken. Zudem sollten aus Sicht der Gleichberechtigung auch Frauen in den institutionellen Dienst am Staat einbezogen werden. Ziel des allgemeinen Bürgerdienstes ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer Fähigkeiten eine persönliche Dienstleistung zugunsten der Gesellschaft erbringen. Dadurch wird das Milizengagement gestärkt. Unabhängig der Ausgestaltung des Bürgerdienstes müssen aus sicherheitspolitischen Überlegungen die Bestände von Armee und Zivilschutz gewährleistet sein.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Sicherung der Bestände von Armee und Zivilschutz ist dem Bundesrat sehr wichtig. Er hat deshalb am 28. Juni 2017 das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Alimentierungssituation von Armee und Zivilschutz zu analysieren und einen Bericht zu erarbeiten. Dabei soll aufgezeigt werden, wie die personellen Bedürfnisse dieser Organisationen künftig, auch langfristig, abgedeckt werden können. Bei diesen Arbeiten werden Massnahmen und Optionen zur Verbesserung der Bestände von Armee und Zivilschutz innerhalb des heutigen Dienstpflichtsystems vorgeschlagen aber auch mögliche langfristige Weiterentwicklungen des heutigen Dienstpflichtsystems untersucht. Das schliesst Überlegungen zu einem Dienstpflichtmodell ein, wie es von der Motion der FDP und vom bereits überwiesenen Postulat Vonlanthen (19.3735 Einführung eines Bürgerdienstes. Ein Mittel, um das Milizsystem zu stärken und neuen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen?) vorgeschlagen wird. Bei den Arbeiten sollen auch die Erkenntnisse im Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem berücksichtigt werden, welcher unter anderem das in der Motion vorgeschlagene Modell 2016 geprüft hatte. Der Bundesrat steht einer Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems offen gegenüber, will sich aber vor Abschluss des Alimentierungsberichts nicht auf eine bestimmte Richtung festlegen. Der Alimentierungsbericht wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet und wird bis Sommer 2021 vorliegen.

Eine Annahme der Motion würde den Bundesrat zu einem bestimmten Dienstpflichtsystem verpflichten, was zum jetzigen Zeitpunkt nicht zweckmässig wäre, weil verschiedene Möglichkeiten umsichtig und sorgfältig untersucht werden sollen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.