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20.4069 · Interpellation · 2020-09-23

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

1. Laut Medienberichten teilte der Chef der Armee am 18. Mai 2020 vormittags dem Chef der Armeeapotheke per Email mit, er werde ab sofort von dieser Funktion entbunden. Kann der Bundesrat diese Form der Mitteilung bestätigen? Wenn ja: Entspricht dies seinen Vorstellungen einer modernen Führungskultur?

2. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form zog der Armeechef die nächsthöheren Vorgesetzten des Armeeapothekers - den Oberfeldarzt/Chef Sanität und den Chef Armeestab - in den Entscheid über die zukünftige Unterstellung ihrer Organisationseinheit mit ein? Wer ist dafür verantwortlich?

3. Wurde der Chef der Armeeapotheke während einer ärztlich attestierten Rekonvaleszenzphase definitiv von seiner arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit entbunden? Wenn ja wie beurteilt der Bundesrat dies arbeitsrechtlich. Welche Kostenfolgen erwachsen dem Bund aus diesem Vorgang?

4. Laut Medienberichten hat die Armeeapotheke 305 000 FFP2-Masken mit ungenügender Qualität beschafft und mit einem zweifelhaften Lieferanten in China einen weiteren mangelhaften Beschaffungsvertrag vorbereitet, der glücklicherweise nach Intervention der Schweizer Botschaft in Peking noch gestoppt werden konnte. Ist die Reorganisation der Armeeapotheke eine Folge dieser Probleme?

5. In seinem Bericht zur Sicherheit in der Medikamentenversorgung vom 20. Januar 2016 empfiehlt der Bundesrat, eine Erweiterung des Auftrags der Armeeapotheke unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen und möglichen Kostenfolgen zu prüfen (siehe Ip. 16.3531). In seiner Stellungnahme zur Motion 20.3166 SGK-S, "Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen", stellt der Bundesrat bis Herbst 2020 einen weiteren Bericht in Aussicht, an dem die Armeeapotheke beteiligt ist. Wie beurteilt der Bundesrat die Reorganisation der Armeeapotheke kurz vor Erscheinen dieses wichtigen Berichts? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, zuerst dessen Ergebnisse abzuwarten?

6. Ad interim leitet ein Generalstabsoffizier die Armeeapotheke. Im Anforderungsprofil für die nun ausgeschriebene Stelle des Chefs Armeeapotheke wurde eine Person mit Generalstabsausbildung und Führungserfahrung in einem "grossen Verband" gesucht. Warum wird diese Funktion militarisiert, statt eine Fachperson mit einem zivil-pharmazeutischen Netzwerk zu suchen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Der Bundesrat legt Wert auf eine offene und ehrliche Führungskultur und insbesondere eine direkte Kommunikation zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten. Die Mitarbeitenden wurden durch den Chef der Armee persönlich am Standort der Armeeapotheke über die Änderungen informiert. Im Vorfeld fanden Gespräche mit diversen Stellen innerhalb und ausserhalb der Armee statt. Ausserdem gab es telefonische Kontaktversuche des Chefs der Armee mit dem Chef Armeeapotheke. Nach mehreren erfolglosen Versuchen innerhalb eines Tages hat der damalige Chef Armeeapotheke aus einer E-Mail die beschlossenen Anpassungen vernommen.

2. Die Armeeapotheke und die Sanität waren bereits einmal der Logistikbasis der Armee (LBA) unterstellt. Vor einiger Zeit wurden beide Verwaltungsteile dem Armeestab unterstellt. Es war schon damals klar, dass dies eine vorübergehende Lösung ist. Eine Neuunterstellung der Armeeapotheke war seit einiger Zeit mit den verschiedenen involvierten Stellen diskutiert worden. Aufgrund der aktuellen Lage wurde dieser Prozess nun beschleunigt, um sicherstellen zu können, dass die Armeeapotheke ihre Funktionsfähigkeit behält und sie ihre neuen Aufgaben zugunsten der Schweizerischen Bevölkerung sicherstellen kann. Die Armeeapotheke hat ihr Beschaffungsvolumen vervielfacht und damit ist auch das Volumen der Bewirtschaftung und Verteilung von medizinischen Gütern gestiegen. Ziel ist es, dass die Armeeapotheke in der Krise und auch künftig die gewünschten Leistungen zur richtigen Zeit am richtigen Ort erbringen kann. Für diese Aufgabe ist die LBA mit ihren etablierten Prozessen die beste Partnerin.

3. Nein. Es hat eine Zweiteilung der Rollen gegeben: Swissmedic verlangt, dass es einen Chefapotheker gibt, und das muss ein Pharmazeut sein. Die zweite Rolle beinhaltet die operative Führung der Armeeapotheke mit den Logistikprozessen. Der damalige Chef Armeeapotheke bleibt weiterhin Armeeapotheker. Sein Tätigkeitsfeld wurde angepasst. Es wurde entschieden, dass er als Chefapotheker und damit fachliche Vorgabestelle eingesetzt wird und seine Tätigkeit - analog dem Oberfeldarzt - beim Stab der Armee angesiedelt wird. Es entstehen daraus keine Kosten.

4. Zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat die Armeeapotheke Ende März 2020 mit der Beschaffung, Bewirtschaftung und Verteilung von spezifischen Gesundheitsgütern für das gesamte Gesundheitswesen der Schweiz beauftragt. Entsprechend nahm das Beschaffungsvolumen der Armeeapotheke um das 150-fache zu, die logistischen Leistungen stiegen zeitgleich um das 6- bis 8-fache an. Die neue Auftragslage forderte die Mitarbeitenden in einem kritischen Ausmass. Nebst den fehlenden Mitteln waren auch die logistischen Prozesse (Lebenswegmanagement, Kundenauftragsmanagement / Auftragssteuerung, Nachschub, Transport) nicht auf solche Anforderungen ausgerichtet. Wegen dieser kritischen Situation im Bereich der personellen Ressourcen und der fehlenden Ausprägung der Prozesse hat der Chef der Armee entschieden, die Armeeapotheke per 18.05.2020 dem Chef LBA zu unterstellen. Die LBA verfügt in der Abwicklung von logistischen Prozessen über die notwendige Kompetenz und hat die entsprechenden Ressourcen, um ausserordentliche Lagen bewältigen zu können. Dieser Entscheid liess sich auch aus den umfangreichen Abklärungen im Rahmen des Projekts Unterstützungskommando ableiten. In diesem Zusammenhang wurde im Sommer 2019 eine Studie zur Unterstellung der Armeeapotheke erstellt. Erkenntnisse aus dieser Studie konnten als zusätzliche Entscheidgrundlagen verwendet werden. Die Zurückunterstellung der Armeeapotheke in die LBA war eine Folge von längeren Diskussionen und wurde durch die Corona-Krise lediglich rascher umgesetzt.

5. Die Frage der Unterstellung der Armeeapotheke wurde in der Vergangenheit mehrfach diskutiert. Der Entscheid, die Armeeapotheke zum jetzigen Zeitpunkt wieder der LBA zu unterstellen, wurde auf Grundlage von umfangreichen Abklärungen im Rahmen des Projekts Unterstützungskommando und den Ergebnissen einer Studie abgeleitet. Aufgrund der aktuellen Lage während der Corona-Krise und der Unterstützung des Gesundheitswesens durch die Beschaffung von wichtigen medizinischen Gütern durch die Armeeapotheke war ein rascher Entscheid unumgänglich, damit die Logistikprozesse mit der nötigen Effizienz abgewickelt werden können.

6. Die Armeeapotheke hat die Aufgabe, die Versorgung der Armee mit pharmazeutischen Produkten und Medizinprodukten zu gewährleisten. Damit ist die Beschaffung, Lagerung, Abgabe, Instandhaltung und Rücknahme des Materials gemeint. Der Beitrag der Armeeapotheke zur Bereitschaft der Armee ist von grosser militärischer Relevanz. Der Chef der Armeeapotheke muss deshalb mit seinem ausgewiesenen, militärischen Generalistenwissen seine Funktion im Gesamtsystem Armee erkennen und über alle Lagen aktiv und über die ganze Armee vernetzt wahrnehmen können. Nebst militärischem Können und Wissen werden vom Chef der Armeeapotheke auch ausgeprägte Management- und Leadership Fähigkeiten verlangt. Zur Sicherstellung des pharmazeutischen Fachwissens reicht es, wenn diese Spezialisten in der Geschäftsleitung der Armeeapotheke und in besonderen Fachstellen vertreten sind. Es sind zwei Bereiche voneinander zu trennen. Auf der einen Seite der Apothekerteil, welcher zwingend von einem Pharmazeuten geleitet werden muss und auf der anderen Seite die operative Führung der Armeeapotheke mit den Logistikprozessen. Diese Aufgabe kann auch ohne pharmazeutisches Wissen wahrgenommen werden. Eine vergleichbare Aufgabenteilung findet man teilweise auch in einem Spital, wo die Rolle des Spitaldirektors und jene des Chefarztes von verschiedenen Verantwortungsträgern mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund wahrgenommen werden.

Antwort des Bundesrates.