Lexipedia

20.4093 · Motion · 2020-09-23

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Gesundheitsversorgungssystem

mit maximal sechs Versorgungsregionen zu implementieren.

Begründung

Es zeigt sich, dass die heutige Situation mit 26 kantonalen Gesundheitswesen in der kleinen Schweiz hohe Kosten verursacht. Angesichts der Kleinräumigkeit der Schweiz und der vielen ausserkantonalen Spitalaufenthalte wäre eine regionale Spitalplanung der Kantone zielführender und kosteneffizienter.

Die Kantone planen heute jedoch überwiegend alleine, und das Koordinationspotenzial wird bei Weitem nicht ausgeschöpft. Dies führt zu teuren Überkapazitäten im stationären Spitalsektor. Durch grössere, kantonsübergreifende Spitalplanungs-Regionen könnten diese Überkapazitäten reduziert werden. Eine regionale Versorgungsplanung des schweizerischen Gesundheitswesens mit maximal sechs Versorgungsregionen würde jährliche Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich bewirken.

Die Bevölkerung erwartet vom Bundesrat, dass er wirksame Massnahmen ergreift, damit die Gesundheitskosten bezahlbar bleiben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte bereits am 23. Mai 2018 Gelegenheit, zur Motion 18.3294 "Mit maximal sechs Gesundheitsregionen die Koordination fördern und Überkapazitäten abbauen" der Grünliberalen Fraktion mit dem identischen Anliegen Stellung zu nehmen. Er hat diese zur Ablehnung empfohlen.

Im Expertenbericht vom 24. August 2017 zu den Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wurde darauf hingewiesen, dass die Kantone heute überwiegend alleine planen und dass die stationären Kapazitäten durch grössere, kantonsübergreifende Spitallisten-Regionen reduziert werden könnten. Angesichts der Kleinräumigkeit der Schweiz und der vielen ausserkantonalen Hospitalisationen sei eine regionale Spitalplanung beispielsweise in sechs Versorgungsregionen zielführender.

Nach der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) sind die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig, was im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) durch die Planungspflicht im stationären Bereich aufgenommen wurde. Im Rahmen dieser Aufgaben haben die Kantone die Möglichkeit, zusammen zu planen. Das Gesetz verpflichtet sie bereits heute zur Koordination ihrer Planungen. Im Bereich der hochspezialisierten Medizin ist zudem bereits eine Planung auf gesamtschweizerischer Ebene vorgesehen (Art. 39 KVG). Ausserdem kann der Bund auf Antrag interessierter Kantone im Bereich der Spitzenmedizin und Spezialkliniken interkantonale Verträge allgemein verbindlich erklären oder Kantone zur Beteiligung an interkantonalen Verträgen verpflichten (Art. 48a BV). Für die Bereiche ausserhalb der hochspezialisierten Medizin ist darauf hinzuweisen, dass der Koordinationsbedarf nicht für alle Leistungsgruppen dieselbe Bedeutung und geografische Tragweite hat. Die Kantone können und sollen ihren Ermessensspielraum in Sachen Koordination situations- bzw. leistungsspezifisch ausnutzen. Sie sind auch am besten in der Lage, die Patientenströme zu analysieren und das Potenzial einer überkantonalen Koordination nach Leistungsgruppen oder der Schaffung von Versorgungsregionen zu beurteilen und auszuschöpfen. Entsprechend hält der Bundesrat an seiner Ablehnung der Motion fest.

Der Bundesrat ist jedoch auch der Meinung, dass das Potenzial für die Gestaltung einer wirtschaftlicheren und qualitativ besseren Spitallandschaft durch eine erhöhte Koordination der kantonalen Planungen noch nicht ausgeschöpft ist und hat in diesem Sinne Verständnis für das Anliegen der Motion. Entsprechend hat er am 12. Februar 2020 eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) betreffend die Anpassung der Planungskriterien in Vernehmlassung gegeben, die eine Ergänzung der bisherigen Verpflichtung zur interkantonalen Koordination der Planungen vorsieht. Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden derzeit evaluiert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.