20.4097 · Motion · 2020-09-23
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird ersucht, auf der Grundlage des Berichtes und der Empfehlungen der Studie "Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen" des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) einen konkreten Aktionsplan zur Behebung der in dieser Studie aufgezeigten Mängel auszuarbeiten.
Begründung
Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats Naef 12.3543 in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte einen ausführlichen Bericht erstellt, der in verschiedenen Punkten Handlungsbedarf aufzeigt. Mängel finden sich insbesondere im Bereich des Privatrechts. Zudem gibt es klare Lücken im Diskriminierungsschutz von LBGTIQ-Menschen.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat dazu 2016 eine Kommissionsmotion eingereicht, die fordert, dass ein Aktionsplan die im Bericht aufgezeigten Mängel angeht. Diese wurde im Nationalrat knapp abgelehnt. Der Handlungsbedarf ist aber nach wie vor vorhanden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat folglich aufgezeigt, in welchen Bereichen es seiner Meinung nach Handlungsbedarf zur Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung gibt, und er hat sich bereit erklärt, die Empfehlungen des SKMR in diesen Bereichen im Rahmen laufender und geplanter Projekte zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat auch die am 18.08.2016 eingereichte Motion 16.3626 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats "Konkreter Aktionsplan für den Schutz vor Diskriminierung" abgelehnt. Der Bundesrat ist nicht gegen die Erarbeitung eines Aktionsplans, weil er dies für unnötig hält. Seiner Meinung nach ist es aber schneller und effizienter, wenn die Empfehlungen des SKMR, die er bereits zur vertieften Prüfung akzeptiert hat, in laufenden oder geplanten Projekten umgesetzt werden. Ein übergeordneter Aktionsplan würde keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Die Kommissionsmotion wurde im Nationalrat am 15.03.2017 abgelehnt.
Für den Bundesrat hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Deshalb lehnt er auch den mit der vorliegenden Motion verlangten Aktionsplan ab. Er hält es nach wie vor für sinnvoller, die Arbeiten zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes in bereits laufenden oder geplanten Projekten ohne Verzögerung voranzutreiben.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.