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Kurzarbeitsentschädigung für tiefe und mittlere Einkommen bei lang andauernden Krisen erhöhen

20.417 · Parlamentarische Initiative · 2020-05-04

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die gesetzlichen Grundlagen werden so angepasst, dass die Kurzarbeitsentschädigung nach Artikel 31ff AVIG im Falle eines Bezugs von mehr als 60 Tagen innerhalb eines Jahres auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls erhöht wird, sofern dieser den schweizerischen Medianlohn nicht übersteigt.

Begründung

Die Kurzarbeitsentschädigung gehört zu den effektivsten wirtschaftspolitischen Instrumenten zur Bekämpfung von Krisen. Es verlangt allerdings von den Lohnabhängigen auch Opfer, insbesondere den Verzicht auf 20 Prozent des Einkommens. Dauert eine Krise länger, wird das zu einem ernsthaften Kaufkraftproblem für tiefere und mittlere Einkommen. Nicht nur fehlen 20 Prozent des Einkommens, gerade die Coronapandemie zeigt, dass solche Krisen oftmals mit finanziellen Mehrbelastungen für die Haushalte verbunden sind (zusätzlichen Ausgaben für Hygienemassnahmen, Gesundheit, Unterricht zu Hause, teureres Einkaufen). Angesicht der Gefahr einer zweiten Welle der Corona-Pandemie ist das Szenario eines mehrmonatigen Bezugs von Kurzarbeit innerhalb eines Jahres für eine relevante Anzahl von Schweizer Unternehmen und Lohnabhängigen real. Nicht nur den Lohnabhängigen fehlt diese Kaufkraft, sondern gerade auch dem lokalen Gewerbe.