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20.4318 · Interpellation · 2020-10-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

2019 hat die Europäische Gesellschaft für Kardiologie eine wichtige Studie präsentiert, in der auf den unterschätzten Einfluss der Luftverschmutzung auf die Gesundheit hingewiesen wird, insbesondere auf den grossen und bisher wenig dokumentierten Einfluss, den Feinstaubpartikel (PM10 und PM2,5) auf das Herz-Kreislauf-System haben (die durch Luftverschmutzung verursachte Übersterblichkeit beläuft sich in der Schweiz auf jährlich rund 5600 Todesfälle). Und ein kürzlich erstellter Bericht der unabhängigen Organisation CE Delft kam zum Schluss, dass die durch Luftverschmutzung verursachten Schäden sich pro Jahr auf 166 Milliarden Euro belaufen. In derselben Studie wurden die Schäden, die die Luftverschmutzung in den acht grössten Städten der Schweiz verursacht, auf 1,236 Milliarden Franken beziffert. Schliesslich ist die Luftverschmutzung in zweifacher Weise mit der gegenwärtigen Pandemie verknüpft: Die zu deren Eindämmung ergriffenen Massnahmen hatten einen spektakulären Einfluss auf den Grad der Luftverschmutzung, und die Luftverschmutzung ist in Europa zu rund 19 Prozent für die durch Covid-19 bewirkte Mortalität verantwortlich.

Der Bundesrat wird gebeten, angesichts der Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Wirtschaft zu begrenzen?

2. Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Bundesrat für den Fall, dass die geltenden Normen überschritten werden?

3. Gedenkt der Bundesrat angesichts der neusten Daten über die Toxizität des Feinstaubs für die Lunge und das Herz-Kreislauf-System, in der Luftreinhalteverordnung die Grenzwerte für PM10, PM2,5 und Stickoxide zu revidieren?

4. Beabsichtigt der Bundesrat eingedenk der Tatsache, dass 17 Prozent aller Feinstaubemissionen von Dieselmotoren verursacht werden, diesen Motor-Typ in der Schweiz demnächst zu verbieten?

5. Das Recht auf ein Leben in einer gesunden und unverschmutzten Umgebung gilt als Grundrecht. Kennt der Bundesrat das soziodemografische Profil derjenigen Personen und Bevölkerungsgruppen, die am stärksten der Luftverschmutzung ausgesetzt sind?

6. Der Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Covid-19 zeigt, wie wichtig gesundheitspolitische Massnahmen für den Schutz der Bevölkerung sind und wie sehr Umwelt, Pandemie und Gesundheit zusammenhängen. Welche kurz- und mittelfristigen Lehren hofft der Bundesrat daraus zu ziehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Seit dem Inkrafttreten der Luftreinhalte-Gesetzgebung im Jahr 1986 haben Bund, Kantone und Gemeinden zahlreiche Massnahmen ergriffen, um den Ausstoss von Schadstoffen zu vermindern. Diese Massnahmen haben zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen. In Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses hat der Bundesrat eine Bestandesaufnahme vorgenommen, das Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes überarbeitet und einen ausführlichen Bericht vorgelegt (BBl 2009, Nr. 40, S. 6585-6616). Seither wurde die Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) revidiert mit dem Ziel, die Begrenzung von Schadstoffemissionen im Einklang mit dem neuesten Stand der Technik zu verschärfen.

2) In seinem Bericht "Umwelt Schweiz 2018. Umsetzung der Umweltpolitik" zuhanden des Parlaments hat der Bundesrat festgestellt, dass auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene weitere Massnahmen bei Verkehr, Industrie, Feuerungen, Heizungen und Landwirtschaft nötig sind. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat seine Prioritäten präzisiert und es als wichtig erachtet, dass systematisch die besten verfügbaren Techniken eingesetzt werden. Als Beispiel für bestehende Handlungsmöglichkeiten sei auf die LRV-Revision vom Februar 2020 verwiesen, mit welcher der Bundesrat die Pflicht eingeführt hat, emissionsarme Verfahren für das Ausbringen von Gülle einzusetzen und Güllelager abzudecken. Darüber hinaus ist eine Verschärfung der Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge (in Abstimmung mit den künftigen EURO-VII-Normen der EU) sowie der Anforderungen an Feuerungen, insbesondere für Zementwerke, vorgesehen.

3) Die 2018 aktualisierten Immissionsgrenzwerte der LRV stehen im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Ökosysteme. Diese Empfehlungen werden derzeit von der WHO neu beurteilt. Zum gegebenen Zeitpunkt wird der Bundesrat prüfen, ob eine Änderung dieser Grenzwerte angezeigt ist.

4) Im Jahr 2006 hat der Bundesrat einen Aktionsplan gegen Feinstaub (vor allem Russpartikel) verabschiedet. Nebst zahlreichen anderen Massnahmen wurde beschlossen, dass Dieselmotoren mit Partikelfiltern ausgestattet werden müssen. Dank der schrittweisen Umsetzung dieser Filterpflicht ist es gelungen, den Ausstoss von Russpartikeln um mehr als 60 Prozent zu senken. Zudem hat sich die Schweiz im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) aktiv an den Arbeiten zur Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften für Motorfahrzeuge beteiligt. Ein Verbot ist nicht geplant. Stattdessen soll vielmehr das Potenzial zur Verbesserung der Abgasreinigungssysteme ausgeschöpft werden.

Mit der Erweiterung der Flotte an Elektrofahrzeugen, die im Rahmen der Klimapolitik die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ersetzen, können ausserdem die verkehrsbedingten Schadstoffemissionen verringert werden.

5) Im Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) sind unter anderem auch Schutzziele in Bezug auf die Gesundheit verankert. Artikel 13 USG sieht vor, dass der Bundesrat für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen durch Verordnung Immissionsgrenzwerte festlegt. Dabei hat er auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere, zu berücksichtigen.

6) Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) gelangt in ihrem Bericht "Luftverschmutzung und COVID-19 Epidemie" vom Juni 2020 zum Schluss, dass dank der Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-Belastung die Covid-19-Epidemie weniger gravierend verlaufen ist, als wenn die Luftverschmutzung auf dem Stand der 1980er-Jahre geblieben wäre. Die Kommission hält weiter fest, dass ein Zusammenhang zwischen der täglichen Schwankung der Luftverschmutzung und dem Neuauftreten von SARS-CoV-2-Infektionen nicht belegt ist. Hingegen kann eine hohe Schadstoffbelastung namentlich bei vulnerablen Personen das Immunsystem schwächen, wodurch sich die Anfälligkeit dieser Personen für andere Viruserkrankungen erhöht.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant die Durchführung einer nationalen Studie, die den Einfluss der Umwelt auf die Gesundheit untersuchen wird. Die Pilotphase zu dieser Studie wurde im Herbst 2020 aufgenommen. In diesem Rahmen werden Daten zur Gesundheit der erwachsenen Bevölkerung gesammelt, namentlich Angaben zum gesundheitlichen Allgemeinzustand, zu berufsbedingter Exposition gegenüber gewissen Schadstoffen, zu Lebensumfeld und Ernährung sowie zu früheren Erkrankungen einschliesslich Infektionskrankheiten (darunter auch Covid-19). Diese Studie wird es erlauben, die Auswirkungen der Umwelt im weitesten Sinne auf unsere Gesundheit besser zu verstehen und letztlich das soziodemografische Profil von Personen, die gegenüber Luftverschmutzung besonders exponiert sind, zu schärfen.

Antwort des Bundesrates.