20.4332 · Postulat · 2020-11-09
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie er mit Blick auf die neue US-Regierung einen Beitrag leisten will, damit eine der ärmsten Bevölkerung auf diesem Planeten von den jahrzentelangen Fesseln der notbringenden Wirtschaftsblockade befreit werden kann.
Folgende zwei Fragen sind vordergründig zu klären:
1. Eine aktive Rolle der Schweiz innerhalb der UN-Gremien, um neben den mehrmals von der UN-Generalversammlung beschlossenen Rechtswidrigkeit der US-Sanktionen den Druck für eine Deblockierung auf die neue US-Regierung zu erhöhen.
2. Massnahmen überprüfen, damit Handel und Investitionen mit Kuba aus der Schweiz heraus ermöglicht werden. Dabei können Instrumente von Investitions- und Exportgarantien mit einbezogen werden, aber auch allfällige Hilfestellungen von bundesnahen Institutionen wie die PostFinance, die Schweizerische Nationalbank oder einer zu gründenden Zwischengesellschaft (analog INSTEX) geprüft werden.
Mit der Einreichung des Postulats hat die Kommission der Petition "19.2034 Pet. mediCuba-Suisse. Unblock Cuba" Folge gegeben.
Eine Minderheit der Kommission (Büchel, Aebi, Binder, Estermann, Fischer Roland, Gugger, Grüter, Köppel, Nidegger, Pfister Gerhard) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Begründung
Die Schweiz hat in Kuba einen hohen Stellenwert, und konnte in der Vergangenheit in vielen Konflikten behilflich sein. Umgekehrt ist Kuba immer wieder eine zuverlässige Fürsprecherin für Schweizer Anliegen bei Misstimmigkeiten mit sozialistischen Staaten. Die Schweiz hat über Jahrzehnte in Kuba an forderster Stelle erfolgreiche Entwicklungsprojekte umgesetzt. Leider hat die Armut der Bevölkerung weiter zugenommen. Hauptgrund dafür sind die seit 60 Jahren einseitig geltenden Wirtschaftsblockade der USA, welche mehrmals von der UNO als im Sinne des Völkerrechts als illegal verurteilt wurden. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz proaktiv zur Erfüllung der UN-Beschlüsse weitere Schritte unternimmt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie schon in der Antwort des Bundesrates zur Ip. 19.3439 de la Reussille erwähnt, setzt sich die Schweiz kontinuierlich bei den US-Behörden für die fortgesetzte Aussetzung von Titel III des Helms-Burton Acts ein. Dabei werden die Schweizer Haltung bezüglich extra-territorialer Zuständigkeit sowie die Anliegen von Schweizer Firmen und Einzelpersonen mit Kuba-Geschäften mit den US-Behörden thematisiert. Diese Kontakte finden regelmässig statt. Ebenso setzt sich die Schweiz in den internationalen Gremien ein: Sie unterstützt zum Beispiel im Rahmen der UNO-GV die jährliche Abstimmung zur Resolution "Necessity of ending the economic, commercial and financial embargo imposed by the United States of America against Cuba". Des Weiteren befürwortet die Schweiz im Rahmen des Pariser Clubs die internationalen Bemühungen, Kubas Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten und hat dem Land ein Moratorium für die Schuldenzahlungen für 2020 gewährt. Ein Moratorium für 2021 ist in Diskussion. Bezüglich Erleichterung des Handels verweist der Bundesrat auf die Schweizer Exportrisikoversicherung (SERV), die für Kuba die höchste Risikostufe (7) ausweist.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort zur Ip. 19.4181 Lombardi präzisiert, dass Zahlungsverkehrsdienste ins Ausland nicht Teil des von Postfinance zu erfüllenden Grundversorgungsauftrages sind. Ausserdem sind Schweizer Banken aufsichtsrechtlich verpflichtet, Rechts- und Reputationsrisiken zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen. Solche Risiken können auch aus ausländischem Recht, inklusive Sanktionen, erwachsen. Sollte der Bund die Durchführung bestimmter Geschäfte für bundesnahe Institutionen ermöglichen wollen, müsste er wegen möglicher Strafmassnahmen oder Sanktionen durch ausländische Behörden beträchtliche Risiken übernehmen (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 20.4252 Sommaruga). Die SNB kann nur im Rahmen ihres Mandats und ihrer Unabhängigkeit gemäss den Artikeln 5 und 6 NBG tätig werden.
Die Erfahrungen mit INSTEX und dem Swiss Humanitarian Trade Arrangement (SHTA) zeigen, dass die Schaffung und das Betreiben von solchen Instrumenten sehr ressourcenintensiv und mit grossen politischen und juristischen Herausforderungen verbunden sind. Am erfolgversprechendsten können diese Probleme im Dialog gelöst werden. So wurde beispielsweise das SHTA in Zusammenarbeit mit dem US-Finanzministerium entwickelt. Gleichzeitig sind solche Instrumente nur dann zielführend, wenn genügend private Unternehmen daran teilnehmen. Der Bundesrat erachtet daher die Schaffung eines spezifischen Instruments zur Förderung des Handels mit Kuba derzeit als nicht opportun. Er ist der Ansicht, dass die Schweiz alle vorhandenen Instrumente zugunsten Kubas bereits sinnvoll nutzt, und ist willig, sie auch weiterhin zu nutzen. Die entsprechenden Tätigkeiten bedürfen zudem Diskretion und Vertrauen: Ein öffentlicher Bericht würde diesen Bemühungen entgegenwirken.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.