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20.4351 · Interpellation · 2020-11-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Zurecht haben Bundesrat und Parlament in einer ersten Phase der Covid-Krise auf Existenzsicherung und Strukturerhaltung gesetzt. Die Verlängerung der Kurzarbeit ist dabei für viele Beschäftigte bis auf weiteres ein Rettungsanker. Je länger die Krise jedoch dauert, desto klarer wird: in Branchen, die vor einem beschleunigten Strukturwandel stehen, kann die verlängerte Kurzarbeit auch zur Falle werden. Wer über viele Monate meist nur noch mit einem Kleinstpensum arbeitet und realisiert, dass seine Chancen auf eine Zukunft in der angestammten Branche sinken, droht in Perspektivlosigkeit zu erstarren. Vor dem beruflichen Nichts stehen aber auch viele Selbständigerwerbende. Anderseits beschleunigt sich durch die Krise der demografiebedingte Fachkräftemangel massiv. Das gilt insbesondere für die Pflegeberufe, vermutlich aber auch für andere. Mit dem Masterplan Bildung Pflegeberufe konnten Erfolge erzielt werden, mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative sollen weitere Massnahmen folgen. Doch die von der Covid-Krise Betroffenen aus verschiedenen Branchen brauchen jetzt eine Perspektive und das Pflegepersonal braucht bald Entlastung.

Ich frage deshalb den Bundesrat an:

1. Das Sonderprogramm zur Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin wurde dank einer Anschubfinanzierung des Bundes erfolgreich lanciert. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, in einem raschen Verfahren in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein analoges anreizorientiertes Modell zur Umschulung von Berufsleuten auf Funktionen in der Pflege vorzulegen?

2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach es sinnvoll ist, Umschulungswilligen für die Dauer einer entsprechenden Ausbildung über die Arbeitslosenkasse eine existenzsichernde Entschädigung anstelle der Kurzarbeits- oder später Arbeitslosenentschädigung auszurichten, und ihnen dadurch eine echte Perspektive zu bieten?

3. Falls ja, wie könnte ein sinnvolles und rasch umsetzbares Finanzierungssystem aussehen?

4. Für welche weiteren Branchen - etwa im handwerklichen Bereich - erachtet der Bundesrat die rasche Lancierung analoger anreizorientierter Umschulungsprogramme als prüfenswert?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Interpellant spricht die Massnahmen an, die gemäss dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" getroffen werden könnten. In seiner Stellungnahme vom 11. November 2019 teilt der Bundesrat das Anliegen, dem Mangel an im Inland ausgebildeten Pflegefachkräften mit gezielten Bildungsmassnahmen und Massnahmen zur Aufwertung ihres Berufsstatus zu begegnen. Verschiedene Projekte in diesem Rahmen werden derzeit noch in den eidgenössischen Räten beraten, darunter das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege mit den zugehörigen Bundesbeschlüssen für eine Dauer von acht Jahren. Treten solche Massnahmen in Kraft, dürften sie die gleichen Auswirkungen auf die Erhöhung der Abschlüsse im Pflegebereich haben wie die vom Interpellanten zitierten Massnahmen in der Humanmedizin.

Was die laufenden Massnahmen gegen den Mangel an Pflegekräften anbelangt, arbeitet der Bundesrat bereits mit den Kantonen zusammen, beispielsweise im Rahmen der kantonalen Programme zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs in der Langzeitpflege oder bei der Unterstützung von Massnahmen der Hochschulen im Gesundheitsbereich.

2./3. Die Rechtsgrundlagen der Arbeitslosenversicherung (ALV) präzisieren, dass die berufliche Grundbildung, die Förderung der Weiterbildung sowie die berufliche Umschulung von Stellensuchenden nicht zum Grundauftrag der ALV gehören. Die Schadensminderungspflicht erfordert eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt; sie ist längeren Aufwendungen für die berufliche Qualifikation vorzuziehen. Bei Arbeitslosigkeit kann jedoch die ALV den versicherten Personen ermöglichen, fehlende Kompetenzen zu erwerben, wenn diese für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt unerlässlich sind und nicht einer Höherqualifizierung dienen. Unter gewissen Voraussetzungen können die direkten Ausbildungskosten für Kurse oder einzelne Module der Weiterbildung im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen übernommen oder der Erwerb eines Abschlusses der Sekundarstufe II dank Ausbildungszuschüssen erleichtert werden. Ausserdem können die Arbeitgeber die bei Kurzarbeit frei werdende Arbeitszeit auch für die Weiterbildung der betroffenen Mitarbeitenden einsetzen. Mit entsprechenden Kursen sollen Kompetenzen oder Kenntnisse vermittelt werden, die den Angestellten auch bei einem Stellenwechsel zugutekommen. Es ist somit nicht notwendig, die Aus- und Weiterbildung im Rahmen der ALV zusätzlich zu unterstützen.

4. Die Berufsbildung funktioniert dank der Verbundpartnerschaft von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt; diese gewährleistet die Flexibilität sowie die Orientierung des Systems und der Bildungsangebote an den Bedürfnissen der Wirtschaft. Es liegt nicht allein am Bundesrat, über die Förderung des einen oder anderen Bereichs zu entscheiden. Die berufliche Umschulung wiederum liegt in der Eigenverantwortung des Individuums. Wer sich fortbilden oder neu orientieren will, dem steht eine breite Palette an Angeboten der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung zur Verfügung. Seit Januar 2021 können über 40-Jährige in elf Kantonen eine kostenlose berufliche Standortbestimmung und Laufbahnberatung in Anspruch nehmen. Diese Pilotprojekte werden von Bund und Kantonen finanziert. Darüber hinaus haben die Verbundpartner der Berufsbildung mit der Initiative "Berufsbildung 2030" eine Reihe von Projekten lanciert, die auf das lebenslange Lernen und die Flexibilisierung des Bildungsangebots abzielen.

Antwort des Bundesrates.