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20.4399 · Postulat · 2020-12-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie das Bundesgerichtsgesetz (BGG) dergestalt modernisiert werden kann, dass die Belastung des Bundesgerichts und der Rechtsschutz optimiert werden.

Begründung

Das Bundesgericht ist heute in vielerlei Hinsicht falsch belastet. Auf der einen Seite muss es Ressourcen für Bagatellen Kategorien von Beschwerden ohne grundsätzliche Bedeutung verwenden, deren Erfolgsquote weit unter dem Durchschnitt liegt. Auf der anderen Seiten sind dafür ganze Rechtsbereiche vom bundesgerichtlichen Rechtsschutz ausgenommen.

Der Bundesrat wollte dies mit seiner Botschaft von 2018 beheben. Die meisten vorgeschlagenen Punkte fanden auch im Parlament Anklang. Allerdings scheiterte die Reform, weil die Forderung des Bundesgerichts, die subsidiäre Verfassungsbeschwerde müsse abgeschafft werden, im Parlament keine Mehrheit fand.

Das skizzierte Problem ist damit aber nicht verschwunden, und die meisten damaligen Vorschläge sind weiterhin valabel und tragfähig. Dazu gehören insbesondere die Verwesentlichung des Rechtsschutzes in Strafsachen und umgekehrt der Ausbau des Rechtsschutzes in wichtigen Fällen, wo dies bislang ausgeschlossen war. Dazu kommen weitere technische Verbesserungen aus der erwähnten Botschaft.

Der Bericht soll diese Elemente zusammentragen und im Austausch mit geeigneten Dritten - namentlich dem Bundesgericht und Experten - neu bewerten und gegebenenfalls durch weitere geeignete Elemente ergänzen. Nicht mehr zu behandeln ist die Frage einer Einschränkung der subsidiären Verfassungsbeschwerde.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Botschaft vom 15. Juni 2018 (BBl 2018 4605) hatte der Bundesrat Massnahmen vorgeschlagen, um die Zuständigkeiten des Bundesgerichts noch besser darauf auszurichten, dass für die Gesamtheit der Rechtssuchenden ein optimaler höchstrichterlicher Rechtsschutz erreicht wird. Der Nationalrat stimmte den Vorschlägen mit kleineren Änderungen zu. Da das Bundesgericht die Auffassung vertrat, der Entwurf des Bundesrates und des Nationalrates würde ohne eine gleichzeitige Abschaffung der subsidiären Verfassungsbeschwerde keine wesentliche Verbesserung oder sogar eine Verschlechterung bringen, trat allerdings der Ständerat auf die Vorlage nicht ein. Dieser Haltung schloss sich dann auch der Nationalrat an.

Da damit die teilweise Fehlbelastung des Bundesgerichts aus Sicht des Bundesrats fortbesteht, ist er bereit, in einem Bericht nochmals darzustellen, was dagegen unternommen werden könnte. Nach der Begründung des Postulats soll dabei die umstrittene Einschränkung der subsidiären Verfassungsbeschwerde nicht mehr geprüft werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass folglich nur Massnahmen zur Diskussion stehen, die das Bundesgericht bis vor kurzem noch als ungenügend erachtet hat.

Anschliessend wird das Parlament befinden können, ob eine neue Botschaft in Auftrag gegeben wird und welches deren Hauptpunkte sein sollen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.