20.4435 · Interpellation · 2020-12-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Bahnunternehmen sind wichtige Partnerinnen in der Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie. Die Verbreitung der verschiedenen gefährdeten, national prioritären und geschützten Arten und Lebensräume entlang von Bahnlinien ist allerdings in Hinblick eine gezielte Erhaltung und Förderung erst ungenügend bekannt. Die aktuelle Pflege schadet vielerorts diesen Arten und Lebensräumen, wie z.B. das Mulchen. Auch ist nicht festgelegt, welche national prioritäre Arten und Lebensräume mit welchen Massnahmen gefördert werden sollen. Der biodiversitätsfördernde Unterhalt, wie Schnittgutabfuhr statt Mulchen, schonende Mahd und Schnittgutaufnahme, Moosreduktion für gefährdete Arten, die auf offene Bodenstellen angewiesen, sollte gefördert werden. Weiter sollten Neophyten mit geeigneten Massnahmen bekämpft und Verbreitungsbarrieren beseitigt werden, wie z.B. durch den Ersatz von Betonplatten-Systemen durch Steinkorbsysteme.
Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist der Bundesrat bereit, mit den Bahnunternehmen Vereinbarungen zu treffen, um die gefährdeten, national prioritären und geschützten Arten und Lebensräume entlang der Bahnlinien kartieren und darauf gestützt einen Massnahmenplan festzulegen zu lassen, der auch das generelle Standortpotential miteinbezieht?
2. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Bahnunternehmen Reduktionsziele zur Bekämpfung von Problempflanzen, wie invasiven Neophyten und Saatluzerne zu erarbeiten?
3. Ist der Bundesrat bereit, die Bahnunternehmen bei der Biodiversitätsförderung zusätzlich zu unterstützen, wenn allenfalls die in der Leistungsvereinbarung für die Bahninfrastruktur 2021-2024 dafür vorgesehenen Mittel nicht ausreichend sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Jahr 2017 den Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Die Massnahmen des Aktionsplans sind neu ein Bestandteil der Leistungsvereinbarungen 2021-24 mit den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (ISB). Die konkreten Ziele sowie deren Überprüfung werden im Rahmen der Berichterstattung festgelegt. Das Ziel des Bundes ist es, dass die ISB mindestens 20 Prozent der Grünflächen entlang der Bahnlinien ausweisen bzw. inventarisieren, die für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität geeignet sind. Dazu soll ein Massnahmenplan erarbeitet werden, der auf das jeweilige Standortpotential abgestimmt ist (Ist-Soll-Zustand). In der jährlichen Berichterstattung an das Bundesamt für Verkehr sind die getroffenen Massnahmen und die Eingriffsfläche aufzuzeigen.
2. Der Bundesrat verlangt in den Leistungsvereinbarungen 2021-24 die Umsetzung von zweckmässigen Kontroll- und Bekämpfungsmassnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten. Verschiedene ISB haben bereits heute aus eigenem Interesse Umsetzungskonzepte erarbeitet, die zum Teil auch einheimische Problempflanzen umfassen. In der jährlichen Berichterstattung sollen die Eingriffsflächen und die getroffenen Massnahmen aufgezeigt werden. Auf dieser Grundlage können weitere zielführende Massnahmen mit den einzelnen ISB festgelegt werden.
3. In den Leistungsvereinbarungen 2021-24 ist kein expliziter Betrag für die einzelnen Biodiversitätsmassnahmen vorgesehen. Die effektiven Kosten lassen sich erst bei der Umsetzung der Massnahmen beziffern. Falls die zugesprochenen Mittel für die Bahninfrastruktur 2021-2024 im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Förderung der Biodiversität nicht ausreichen, könnte im Einzelfall auf Reservemittel der Leistungsvereinbarung zurückgegriffen werden.
Antwort des Bundesrates.