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20.4438 · Interpellation · 2020-12-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Wie gedenkt der Bundesrat, Artikel 12 der UNO-Konvention systematisch umzusetzen?

2. Wie will der Bundesrat erreichen, dass die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen verbindlich festgeschrieben und damit verbrieftes Recht auf der Ebene von Bund, Kantonen und Gemeinden wird?

3. Ist der Bundesrat bereit, ein Projekt zusammen mit Kindern und Jugendlichen aufzugleisen, das über das Diskussions- und Petitionsrecht hinausgeht (wie die Jugendsession) und gemäss Konvention das Recht auf Mitbestimmung inklusiv den dazu gehörigen Kompetenzen wie eigenem Budget und Antragsrecht beinhaltet?

Begründung

Die Schweiz hat 1997 die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Sie ist damit fester Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung und verpflichtet den Bund, die Kantone und die Gemeinden, die Kinderrechte mit gesetzlichen Massnahmen zu schützen.

Gemäss BSV setze sich der Bund dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung begleitet und gefördert werden und ihre Leistungspotentiale ausschöpfen können. Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern sollen in schwierigen Situationen die notwendige Förderung und Unterstützung erhalten.

Der Bund nehme seine unterstützende Rolle für die Akteure der Kinder- und Jugendpolitik wahr und ermögliche den Erfahrungs- und Informationsaustausch und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz. Die Kinder- und Jugendpolitik basiere auf den drei Säulen Schutz, Förderung und Mitwirkung.

Gerade die Mitwirkung gemäss Artikel 12 der UNO-Konvention ist aber nicht systematisch umgesetzt. Der Artikel sichert den Kindern, die fähig sind, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äussern. Zudem muss die Meinung der Kinder angemessen und dem Alter und der Reife entsprechend berücksichtigt werden.

Der politische Einfluss für Kinder und Jugendliche ist bis heute gering. Erfahrungen zeigen aber, dass sie sich sehr wohl für Politik, wenn sie ihre Lebenswelt betrifft, interessieren und sie ihre Anliegen formulieren können. Zudem zeigen Studien, dass je früher Kinder partizipieren können, je eher bleiben sie auch als Erwachsene engagierte Staatsbürger*innen.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat hat am 2. September 2020 seinen Bericht "Das Recht des Kindes auf Anhörung. Bilanz der Umsetzung von Artikel 12 der Kinderrechtskonvention in der Schweiz" in Erfüllung des Po. der WBK-N 14.3382 verabschiedet. Dieser basiert auf einer Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR). Gemäss dieser Studie ist die Bedeutung von Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) im Schweizer Recht klar: Es handelt sich um eine direkt anwendbare Staatsvertragsbestimmung. In der Praxis sind sich die Akteure dessen jedoch noch nicht vollständig bewusst. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass das Verbesserungspotenzial bei der Umsetzung des Partizipationsrechts des Kindes in der Schweiz nicht primär auf Stufe der Gesetze auszumachen ist, sondern vor allem bei der Information und Sensibilisierung der betroffenen Kreise. Neue Strategien auf Bundesebene sind hierfür jedoch nicht erforderlich. Darum wird der Bundesrat kantonale Initiativen in diesem Bereich im Rahmen seiner Kompetenz - die Kinder- und Jugendpolitik ist Sache der Kantone - weiterhin unterstützen. In Zusammenarbeit mit den Kantonen möchte er insbesondere den interdisziplinären Austausch zur Partizipation der Kinder und Jugendlichen im Bereich Gesundheit fördern.

3. Der Bund unterstützt bereits heute die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. So unterstützt er im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG; SR 446.1) mit Beiträgen an die Betriebsstruktur von Jugendorganisationen, an Partizipationsprojekte oder an Projekte zur Förderung der politischen Partizipation Jugendlicher auf Bundesebene (z. B. Jugendsession, Kinderkonferenz). Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) hat zudem das Programm "Citoyenneté" lanciert, bei welchem auch Projekte für Jugendliche unterstützt werden. Das Programm umfasst verschiedenste Projekte, die neue Partizipationsmöglichkeiten erschliessen. Im Fokus stehen dabei vier Aspekte: die Information, die Mitsprache, die Mitgestaltung und die Mitentscheidung.

In der von der Interpellantin erwähnten Jugendsession haben die Jugendlichen ein Diskussions- und Petitionsrecht. Die Frage eines weitergehenden Antragsrechts hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 25.4.2017 "Die Jugendsession stärken" in Erfüllung des Po. Reynard 13.4304 geprüft und aus verfassungsrechtlichen und staatspolitischen Gründen abgelehnt.

Antwort des Bundesrates.