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20.4448 · Postulat · 2020-12-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, eine Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen (BG-KKE) und der Bearbeitung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden durchzuführen.

Begründung

2013 wiesen die Bundesbehörden 106 registrierte Fälle von internationalen Kindesentführungen aus. Gemäss Statistik 2014 des Bundesamtes für Justiz (BJ) wurden im Rahmen des Haager Kindesentführungsübereinkommens von 1980 (HKÜ) 38 Anträge auf Rückführung von widerrechtlich aus dem Ausland in die Schweiz verbrachten Kindern gestellt (2013: 36 Fälle; 2012: 25). Im Jahr 2019 waren es 107 Fälle und 61 Anträge.

Bei meiner Anfrage aus dem Jahr 2015 gab es laut Antwort des Bundesrats noch zu wenig Fallzahlen für eine Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen. Zwischenzeitlich liegen mehr Fälle auf dem Tisch.

In der Bearbeitung von aus dem Ausland an die Schweiz gerichteten Rückführungsanträgen im Rahmen des HKÜ besteht die Problematik hauptsächlich darin, dass der HKÜ-Mechanismus nur wenig Spielraum für den Einzelfall und die Berücksichtigung des spezifischen Kindeswohls lässt. Im Falle von aus der Schweiz rechtswidrig in einen Nicht-Haager Staat entführten Kindern stellt sich die Frage, ob die Bundesbehörden alle diplomatischen und sonstigen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Interessen von ins Ausland entführten Schweizer Kindern im "Entführungsstaat" wahrnehmen.

Folgenden Aspekten soll bei der Evaluation besondere Beachtung geschenkt werden:

1. Wie wird das Gesetz zur Kindsentführung umgesetzt? Was sind die Erfolge und Misserfolge?

2. Wie gestaltet sich rechtlicher Rahmen für Kooperationen mit nicht Haager Staaten? Was wurde verbessert? Welche Fortschritte wurden erzielt? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit und Kooperation im konkreten Fall?

3. Welche zusätzlichen konkreten Möglichkeiten hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten angwendet?

4. Wie ist der Stand über letztinstanzliche Entscheide im Sorgerecht für Mütter bzw. Väter? Was wird dafür getan?

5. Warum nimmt das Bundesamt für Justiz nicht bereits am Kindsentführungsverfahren vor Gericht teil?

6. Welche verwaltungsinternen Ressourcen sind vorhanden? Welche Fachkompetenzen fehlen?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.