20.4454 · Interpellation · 2020-12-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Oktober 2018 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht mit verschiedenen Massnahmen zur Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Autismus-Spektrum-Störung ASS. Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Menschen sind in der Schweiz von Autismus betroffen?
2. Wie sieht der zeitliche Horizont für die im Bericht festgelegten Massnahmen aus? Wie wird die Umsetzung überprüft?
3. Welche Fortschritte konnten seit Verabschiedung des Berichts in den drei prioritären Handlungsschwerpunkten "Früherkennung und Diagnostik", "Beratung und Koordination" sowie "Frühintervention" in welchen Kantonen erzielt werden und wie sehen sie konkret aus?
4. Gemäss Bericht darf die Komplexität einer gemeinsamen und koordinierten Vorgehensweise im Autismusbereich nicht ausser Acht gelassen werden. Wie werden die Zusammenarbeit und Koordination aller involvierten Akteure als zentrales Element für die erfolgreiche Umsetzung sichergestellt? Welche Rolle übernimmt dabei der Bund?
5. Der UN-Kinderrechtsausschuss empfahl der Schweiz Anfang 2015, die spezifischen Bedürfnisse von Kindern mit ASS in allen Kantonen aufzugreifen und dabei insbesondere ihre vollständige Inklusion in sämtlichen Bereichen des sozialen Lebens sicherzustellen. Des Weiteren gelte es, der Inklusionspädagogik eine höhere Priorität beizumessen, die Autismus-Früherkennung zu stärken und die Aufnahme von betroffenen Kindern in wissenschaftlich fundierte Frühförderprogramme sicherzustellen. Inwieweit konnten diese Empfehlungen im Rahmen der im Oktober 2018 definierten Massnahmen umgesetzt werden?
6. Die Studie "Versorgungssituation psychisch erkrankter Personen in der Schweiz" aus dem Jahr 2016 weist Lücken in der Versorgung von Menschen mit Autismus aus (fehlende Anschlussangebote beim Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenbereich, fehlendes spezifisches Know-how bei den Fachpersonen und lange Wartefristen). Gibt es quantitative und qualitative Daten dazu, wie die Situation mit den im Bericht definierten Massnahmen für Menschen mit ASS konkret verbessert werden konnten? Wenn ja, was sagen sie aus?
7. Welcher Handlungsbedarf besteht aus Sicht des Bundes, um die Situation von Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung nachhaltig zu verbessern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat verfügt dazu über keine exakten Zahlen, weil weder epidemiologische Daten für die Schweiz vorliegen noch eine einheitliche Datenerfassung erfolgt. Die entsprechenden Daten werden zum Teil im Zentralregister der Invalidenversicherung (IV) und zum Teil bei verschiedenen kantonalen oder kommunalen Dienststellen erhoben (Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste, Bildungsdirektionen, Schulpsychologische Diensten sowie kantonale Behörden des Sozialen, des Jugendschutzes und der Früherziehung und Frühberatung).
Gemäss Bundesratsbericht ("Autismus-Spektrum-Störungen: Massnahmen für die Verbesserung der Diagnostik, Behandlung und Begleitung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen in der Schweiz") hätten im Rahmen des Projekts MARS (Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung) diagnostische Angaben erhoben werden können. Die ersten Auswertungen betreffend ambulante Leistungen der Spitäler zeigen, dass diese Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht geeignet sind, Fälle von Autismus zu identifizieren. Um dies zu erreichen, müssten die Quantität erhöht und auch die Qualität der Informationen zu den Diagnosen im Zusammenhang mit der Behandlung verbessert werden.
Angesichts der Anzahl der beteiligten Institutionen und der unterschiedlichen Datenerfassung ist es sehr schwierig, alle Daten zu zentralisieren, um die Datenlage zu verbessern. Eine Möglichkeit wäre, eine epidemiologische Studie zu lancieren (Verantwortung bei der Fachgesellschaft bzw. Nationalfond) oder ein Autismusregister zu schaffen, wofür jedoch vorgängig eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsste.
2. Die Mehrheit der Empfehlungen aus dem Bericht fällt in die Kompetenz der Kantone. Die Ausgangslage in jedem Kanton und in jeder Gemeinde präsentiert sich ganz unterschiedlich. Je nachdem, ob schon Strukturen bestehen, wie gut die Versorgung gewährleistet ist und in welchem Ausmass Handlungsbedarf gegeben ist, sind die Prioritäten anders zu setzen und unterschiedliche Massnahmen mit unterschiedlichem Umsetzungstempo zu treffen. Bei den Massnahmen, die in der Verantwortung des Bundes liegen, liegt der Fokus auf der Suche der Sicherstellung des langfristigen Bestehens der intensiven Frühintervention. So wird die Frage der gemeinsamen Finanzierung (Bund und Kantone) der intensiven Frühintervention bei sog. frühkindlichen Autismus in einem mehrstufigen Prozess erarbeitet. Eine definitive Lösung sollte Ende 2022 vorliegen. Weiter soll das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bis Mitte 2022 Bericht erstatten zum Projekt "Intensive Frühinterventionen für Kinder mit frühkindlichem Autismus". Für Massnahmen, die in der Kompetenz anderer Akteure liegen, sieht der Bundesrat zwar keine regelmässige Überprüfung vor, die Entwicklung in den Kantonen wird jedoch mitverfolgt, indem das Thema "Autismus" im "Nationalen Dialog Sozialpolitik zwischen Bund und Kantonen" immer wieder traktandiert wird.
3. Laut Jahresbericht 2019 von Autismus Deutsche Schweiz, sind die Entwicklungen bis jetzt ernüchternd. Für den Handlungsschwerpunkt "Früherkennung und Diagnostik" präsentiert sich die Situation je nach Kanton sehr unterschiedlich: Während in Genf zum Beispiel die Ressourcen für die Diagnostik stark aufgestockt wurden, wurde im Kanton Freiburg die Diagnosestelle für Autismus geschlossen. In Bezug auf den Handlungsschwerpunkt "Beratung und Koordination" wurden in Lausanne und Zürich vom Dachverband Autismus Schweiz zusätzliche Beratungsstellen eingerichtet, um den steigenden Bedarf an Beratungen zu decken. Mit der Weiterentwicklung der IV (WE IV), deren Inkrafttreten per 1.1.2022 geplant ist, wird die Beratung und Begleitung für alle Versicherten während des ganzen IV-Verfahrens verstärkt, wovon auch Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) profitieren. Betreffend "Frühintervention" sind drei neue Zentren in den Kantonen Tessin, Waadt und Thurgau aufgebaut worden, zwei weitere (Bern, Winterthur) befinden sich in Planung.
4. Im Kontext der vorschulischen und schulischen (obligatorischen) Bildung und Förderung von Kindern sowie Schülerinnen und Schülern (SuS) mit besonderem Bildungsbedarf (wie z.B. ASS) wird die Zusammenarbeit und die Koordination der involvierten Akteure durch die kantonalen Stellen/Ämter für Sonderpädagogik sichergestellt (vgl. Sonderpädagogik-Konkordat und kantonale Sonderpädagogik-Konzepte). Im Vorschulalter übernehmen die heilpädagogischen Dienste (HPD) diese Funktion und arbeiten zudem eng mit den Familien zusammen. Nach Bedarf gewährleisten die HPD auch die Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten und Diensten wie zum Beispiel medizinisch-therapeutische Massnahmen, Kleinkindbetreuung, Sozialarbeit, Kinderschutz. Besuchen die SuS eine Regelschule (Regelklasse oder Sonderklasse) obliegt die Koordination dem pädagogisch-therapeutisch Personal (schulische Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotorik, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit) und/oder der Schulleitung; besuchen die SuS eine Sonderschule, übernimmt diese die Koordination.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Koordination aller involvierten Akteure im Bereich der Unterstützungsmassnahmen bei den Leistungserbringenden. Mit der WE IV erhält die IV die Möglichkeit, sich finanziell an kantonalen Angeboten zu beteiligen, die Jugendliche mit Interventionsbedarf beim Übergang aus der Regelschule in die berufliche Ausbildung unterstützen, was der Koordination zuträglich ist.
5. Wie die neuen Zahlen der Statistik der Sonderpädagogik (BFS, 2020) zeigen, ist die Anzahl von SuS in separativen Settings (Sonderschulklassen und Sonderklassen der Regelschule) um 40 Prozent gesunken. Die Sonderschulquoten sind indessen je nach Kanton unterschiedlich und liegen zwischen 0,83 Prozent im Kanton Wallis und 2,66 Prozent im Kanton Schaffhausen (cf. Lanners, 2020 a, S. 54. & 2020b, S.42).
Betreffend die Sicherstellung der Aufnahme von Kindern mit ASS in wissenschaftlich fundierte Frühförderprogramme hat die IV per 1.1.2019 ein Pilotprojekt lanciert, das ihr erlaubt, diese Förderungsprogramme bei frühkindlichem Autismus mit einer Pauschale von CHF 45'000 pro Kind zu finanzieren. In diesem Rahmen arbeitet der Bund (Bundesamt für Sozialversicherungen) mit drei interkantonalen Konferenzen (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz, Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) an nachhaltigen Finanzierungsmodellen dieser intensiven Frühintervention.
6. Hierzu liegen keine spezifischen Daten vor. Basierend auf dem im Jahr 2016 vom Bundesrat verabschiedeten Bericht in Umsetzung des Postulats Stähelin 10.3255 "Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" setzt sich der Bund insbesondere für den Ausbau der intermediären Versorgungsangebote (Tageskliniken, mobile psychiatrische Dienste) ein, welche auch für Menschen mit ASS von grosser Bedeutung sind.
7. Arbeiten betreffend die Verbesserung der Situation von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung, sind wie oben beschrieben, angelaufen und auf Kurs. Dank des regelmässigen Austauschs mit den Kantonen wird die weitere Entwicklung beobachtet.
Antwort des Bundesrates.