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20.4489 · Interpellation · 2020-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Sparbillette sind ein Erfolgsschlager bei den Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Verkehrs; 2019 wurden 8,8 Millionen solcher Billette verkauft. Laut einer Untersuchung der SBB wurden dank Sparbilletten 2,9 Millionen Fahrgäste mehr befördert, und 1,5 Millionen Reisende haben ihre Reisezeiten in Randstunden verschoben, um davon zu profitieren. Somit trägt diese Lösung auch wirksam zur Entlastung in den Stosszeiten bei. Beispiele im Wallis und im Jura haben gezeigt, dass diese Angebote im Regionalverkehr sowohl für die Fahrgäste wie für die Transportunternehmen vorteilhaft waren. Dennoch bieten die Tarifverbünde noch immer keine Sparbillette an, obwohl der Preisüberwacher und der Direktor des Bundesamts für Verkehr dies in den Medien schon mehrfach gefordert haben. Für die Kundinnen und Kunden ist diese Situation unverständlich, denn manchmal ist es günstiger, ein Sparbillett für eine weitere Distanz zu kaufen, als man eigentlich zurücklegen möchte (z. B. Martigny-Lausanne statt Aigle-Lausanne). Nun scheinen aber entsprechende Projekte aufgegleist zu werden, so etwa im Luzerner Tarifverbund Passepartout.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist es nach Ansicht des Bundesrates nicht unverständlich oder gar eine Ungleichbehandlung, wenn ein Sparbillett für den Fernverkehr zwar im direkten Verkehr gekauft werden kann, nicht aber in einem Tarifverbund?

2. Auch wenn die Transportunternehmen in der Tarifgestaltung frei sind: Befürwortet der Bundesrat die Einführung von Sparbilletten in den Tarifverbünden?

3. Wenn ja: Wann möchte der Bundesrat Sparbillette unter den Angeboten der Tarifverbünde sehen?

4. Wie kann der Bundesrat die Tarifverbünde dazu anregen, Sparbillette anzubieten?

Stellungnahme des Bundesrates

1./ 2. Die Tarifhoheit liegt bei den Transportunternehmen. Nach Artikel 15 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes müssen für Kundinnen und Kunden in vergleichbarer Lage vergleichbare Bedingungen vorgesehen werden. Der Bundesrat erwartet deshalb, dass ein einheitliches Sortiment allen öV-Nutzenden angeboten wird, unabhängig davon, ob sie im nationalen Direkten Verkehr oder in einem Verbundgebiet verkehren. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei der Branchenorganisation Alliance SwissPass.

Der Bund fordert bereits seit längerer Zeit eine Harmonisierung zwischen dem nationalen Direkten Verkehr und den 18 jeweils eigenständigen regionalen Tarifverbünden. Wichtig sind schweizweit harmonisierte, verständliche und wirtschaftliche Tarifbestimmungen.

3. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass der Tarifverbund Passepartout im Frühjahr 2021 Sparbillette einführen wird. Weitere Verbünde überlegen sich zurzeit, dem Beispiel des Passepartouts zu folgen.

4. Alliance SwissPass hat die Voraussetzungen geschaffen, um eine einheitliche Einführung von Sparbilletten in Tarifverbünden zu koordinieren. Die Durchsetzung von Sparbilletten in Tarifverbünden setzt voraus, dass Alliance SwissPass verbindliche Entscheide auch für die 18 regionalen Tarifverbünde treffen kann. Dies ist heute nicht der Fall. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Verkehr die dafür massgebliche Branchenübereinkunft Ue 500 nur befristet bis Ende 2021 bewilligt. Der Bundesrat erwartet, dass Alliance SwissPass die Entscheidstrukturen bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend anpasst.

Antwort des Bundesrates.