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20.4718 · Interpellation · 2020-12-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

m Zusammenhang mit der Energiestrategie stellt die sich abzeichnende Stromlücke im Winter eine wesentliche Herausforderung dar. Wasserstoff und synthetische Gase und Treib-/Brennstoffe stellen eine vielversprechende Option zur Schliessung dieser Lücke dar. Gemäss Dokument "Energieperspektiven 2050+" soll der Wasserstoff in erster Linie direkt bei Laufwasserkraftwerken produziert werden. Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wo wird der Wasserstoff in Zukunft mutmasslich grossmehrheitlich verwendet oder weiterverarbeitet?

2. Könnten Elektrolyseure auch in (Industrie- oder Wohn-) Quartieren eingesetzt werden und bei der gemäss Energieperspektiven 2050+ angenommenen grossen Durchdringung mit Photovoltaik und Elektromobilität zur Stabilisierung des Netzes beizutragen?

3. Findet der Bundesrat es optimal, dass mit der aktuellen Regulierung Elektrolyseure aufgrund der fehlenden Befreiung vom Netzentgelt in erster Linie direkt bei Wasserkraftwerken gebaut bzw. geplant werden und der Wasserstoff anschliessend aufwändig per LKW in Drucktanks transportiert werden muss?

4. Wie viele LKW-Fahrten pro Jahr werden mutmasslich durch die Platzierung der Elektrolyseure an den Kraftwerksstandorten ausgelöst?

Begründung

Am 26. November 2020 wurden die Energieperspektiven 2050+ publiziert. Im Gegensatz zu den Energieperspektiven 2050 aus dem Jahr 2013, welche die Basis für die Energiestrategie waren, wird nun davon ausgegangen, dass die Schweiz bis 2050 CO2-neutral sein wird. Fossile Gaskraftwerke, wie sie 2013 noch zur Deckung der Winterlücke vorgesehen waren, stellen deshalb nun keine Option mehr dar. Per Elektrolyse hergestellter Wasserstoff, der entweder direkt verbraucht oder zu synthetischem Gas oder flüssigem Treib-/Brennstoff verarbeitet wird, wird mutmasslich eine zentrale Rolle für die saisonale Speicherung einnehmen. Die Endanwendungen können vielfältig sein; industriellen Prozessen, Mobilität oder zur Rückverstromung sind die naheliegendsten.

Mit der aktuellen Regulierung sind Elektrolyseure wie auch Batteriespeicher nicht vom Netzentgelt befreit, weil sie als Endverbraucher gelten. Im Gegensatz dazu sind Pumpspeicherkraftwerke davon befreit. Dies führt dazu, dass grosse Elektrolyseure aktuell in erster Linie direkt bei Laufwasserkraftwerken geplant und gebaut werden, um den dort produzierten Strom direkt zu nutzen und so die Netznutzungsgebühren zu vermeiden. Oft sind die gewählten Standorte logistisch nicht optimal gelegen und der Wasserstoff kann nicht oder nur in sehr beschränktem Umfang direkt vor Ort gelagert, weiterverarbeitet oder verbraucht werden.

Die Konsequenz daraus ist, dass der Wasserstoff sehr aufwändig per LKW in Drucktanks an die Verbrauchsorte gefahren werden muss. Dies führt einerseits zu Verlusten (Energieaufwand zur Kompression), aber auch zu erheblichem Verkehrsaufkommen und auch wieder zu Energieaufwand zum Transport.

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Frage 1:

Gemäss den Energieperspektiven 2050+ soll Wasserstoff künftig in der Schweiz dort zur Dekarbonisierung des Energiesystems beitragen, wo es keine anderen kosten- und energieeffizienteren Lösungen gibt. Das wird vor allem im Schwerverkehr über lange Strecken sowie allenfalls bei der industriellen Prozesswärme der Fall sein. Beim motorisierten Individualverkehr sind batterieelektrische Fahrzeuge aufgrund der geringeren Wirkungsverluste effizienter und für die Dekarbonisierung des Wärmebereichs gibt es effizientere erneuerbare Alternativen, wie Fernwärme, mit erneuerbarem Strom betriebene Wärmepumpen oder Biomasse. Für die saisonale Speicherung und eine Rückverstromung in den Wintermonaten fehlen in der Schweiz die Speicherkapazitäten, wie stillgelegte Gasfelder oder Salzkavernen.

Zur Frage 2:

Elektrolyseure können grundsätzlich überall zum Einsatz kommen und auch zur Netzstabilisierung beitragen. In Wohnquartieren bleibt der Effekt auf die Netzstabilisierung eher gering, dies aufgrund der eher kleinflächigen Photovoltaik-Produktion und den vorhandenen Heimspeichern.

Zu den Fragen 3 und 4:

Gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) sind Endverbraucher netzentgeltpflichtig. Wird Strom zur Wasserstoffproduktion aus dem Netz bezogen, wird auf diesem verursachergerecht ein Netzentgelt geschuldet. Nicht kostengerechte Ausnahmen von der Netzentgeltpflicht führen immer zu höheren Kosten bei den anderen, nicht befreiten, Endverbrauchern. Nichtsdestotrotz werden Wasserstofftechnologien und dabei vor allem auch Power-to-X-Anlagen für eine CO2-neutrale Energieversorgung künftig eine wichtige Rolle spielen.

Die jährliche Zahl der LKW-Fahrten hängt von der Anzahl Produktionsstätten, deren Standorten sowie der Anzahl Tankstellen ab und ist nur schwer abschätzbar. Die Elektrolyseanlage von Hydrospider beim Laufwasserkraftwerk Gösgen kann jährlich rund 300 Tonnen Wasserstoff produzieren. Dies reicht für den Jahresverbrauch von zirka 40 bis 50 LKW. Die Anlage in Gösgen kann rund 860 Wechselcontainer mit 350 Kilogramm Wasserstoff füllen, welche über die Strasse zu den Tankstellen transportiert werden.

Um die Kosten und den ökologischen Fussabdruck zu reduzieren, untersucht das Bundesamt für Energie (BFE) zurzeit, wie Wasserstoff künftig durch umgerüstete Gas- oder reine Wasserstoffnetze transportiert werden kann.

Antwort des Bundesrates.