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20.4721 · Motion · 2020-12-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen Bestimmungen zur HTA (Health Technology Assessment) so anzupassen, dass:

- sich die Ergebnisse der HTA-Studien rascher und verbindlicher auch auf die Vergütung durch die Krankenversicherung auswirken,

- der Prozess beschleunigt wird (insbesondere durch die Übernahme von internationalen Erkenntnissen),

- mehr HTA-Studien pro Jahr durchgeführt werden.

Begründung

In seiner Strategie "Gesundheit 2020" hat der Bundesrat HTA-Programme zur Re-Evaluation von Pflichtleistungen, welche von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach KVG vergütet werden, als gesundheitspolitische Priorität definiert. HTA-Programme sollen eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Qualität der Versorgung spielen und zur Kosteneffizienz der Leistungen beitragen.

Der Begriff HTA (Health Technology Assessment) steht für die systematische Bewertung medizinischer Verfahren und Technologien.

Um eine spürbare Wirkung erzielen zu können, müssen die HTA-Programme ausgebaut und deren Verfahren beschleunigt werden. Insbesondere sollten die bereits bestehenden, fundierten Erkenntnisse aus dem Ausland stärker einbezogen werden. Die Ergebnisse der Studien sollten rascher und verbindlich umgesetzt werden, damit unwirksame Leistungen nicht mehr erbracht werden und von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht mehr vergütet werden müssen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen der Motion, weist aber darauf hin, dass gewisse Anliegen bereits umgesetzt sind oder sich in Umsetzung befinden. Anpassungen im Prozess zwecks Beschleunigung und Erhöhung der Anzahl HTA-Berichte werden bereits umgesetzt.

1. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 20.4081 "Vereinfachung und Beschleunigung von Health Technology Assessments" ausgeführt hat, müssen nach Fertigstellung eines HTA-Berichts (Assessment) von den zuständigen Eidgenössischen Kommissionen (Eidgenössische Arzneimittelkommission, Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen, Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände ) die Regulationsmöglichkeiten im Rahmen der Leistungsbezeichnung geprüft und Empfehlungen erarbeitet werden (Appraisal), aufgrund deren das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bzw. das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Beschluss (Decision) fassen können. Das BAG trägt dem Anliegen bereits insofern Rechnung, als bei der Auswahl der Themen die Kriterien der geschätzten potenziellen Kosteneinsparungen und insbesondere der Regulierbarkeit in Zukunft noch stärker gewichtet werden. Die Entscheide zur Regulierung der Leistungspflicht sind nicht nur von BAG und EDI abhängig. So führen Einforderungen gesetzlicher Verfahrensrechte der Betroffenen (z.B. Akteneinsichtsgesuche, Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht) regelmässig zu Verzögerungen im Appraisal- und Decision-Prozess.

2. Die Prozesse im Bereich Health Technology Assessment (HTA) wurden aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre laufend angepasst und die Bearbeitungszeiten für die Berichterstellung konnten dadurch wesentlich verkürzt werden, von anfänglich ca. 3-4 Jahren ab Themenwahl auf mittlerweile 18 bis 30 Monate. Weitere Effizienzsteigerungen werden analysiert und schrittweise umgesetzt. Diesbezüglich werden insbesondere auch die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle berücksichtigt (Bericht "Verfahrenseffizienz von Health Technology Assessments" vom 19. Mai 2020). Mit der Verschlankung des Scoping-Berichts, der Reduktion der Anzahl an Stakeholder-Konsultationen und der Intensivierung der internen und externen Themenfindung können voraussichtlich zeitliche Einsparungen von mindestens 6 Monaten erreicht werden. Zudem sind neben den aufwändigeren vollständigen HTA-Berichten auch vermehrt kurzformatige HTA-Berichte geplant, die nach wie vor nach klaren methodischen Vorgaben erstellt werden, aber weniger ressourcenaufwändig sein werden. Der Einbezug internationaler Erkenntnisse ist bereits heute Standard bei der Erstellung von HTA-Berichten sowie in anderen Bereichen der Regulation der Leistungspflicht. Zu berücksichtigen sind aber die jeweils besonderen Bedingungen der länderspezifischen Gesundheitssysteme mit unterschiedlichen Organisations- und Kostenstrukturen sowie Unterschieden im Leistungsangebot und sozio-kulturellen Aspekten. So ist auch die Kontextualisierung von internationalen HTA-Berichten auf die Schweiz ein wichtiger und bereits umgesetzter Teil des HTA-Programms.

3. Mitte 2017 wurde eine eigene Sektion mit auf HTA spezialisierten Mitarbeitenden innerhalb des BAG geschaffen, wobei erst seit 2019 alle Positionen besetzt sind. In der Aufbauphase wurde viel Zeit in die Standardisierung der Arbeitsprozesse und in Berichtsvorlagen investiert, um die Abläufe für die Zukunft effizient zu gestalten. Die Anzahl veröffentlichter HTA-Berichte konnte nun aber kontinuierlich erhöht werden. Im Jahr 2019 wurden 3 und 2020 bereits sechs Berichte veröffentlicht, für das Jahr 2021 werden voraussichtlich 13 weitere HTA-Berichte publiziert werden, gleichzeitig 3 noch in Bearbeitung sein und 10 neue HTA gestartet.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.