Lexipedia

21.1009 · Anfrage · 2021-03-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat mehrere Verträge mit Herstellern bezüglich Covid-19-Impfstoffen unterzeichnet. Der Inhalt dieser Verträge ist bisher für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Aus welchen Gründen werden diese Verträge mit den Herstellern von Covid-19-Impfstoffen unter Verschluss gehalten?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) gewährt jeder Person grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesbehörden. Eine Bekanntgabe von Vertragsinhalten zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen würde zurzeit aber sowohl die Verhandlungsposition des Bundes gegenüber anderen Herstellern als auch diejenige eines Herstellers gegenüber anderen Ländern schwächen. Der Inhalt einzelner Verträge bleibt daher zurzeit vertraulich. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat im Herbst 2020, als in der Schweiz noch keine Impfstoffe zugelassen waren, in zwei Schlichtungsverfahren festgehalten, dass sich die Schweiz bei der Impfstoffbeschaffung in einem Wettbewerbsverhältnis mit anderen Staaten befindet und ihr in dieser ausserordentlichen Konstellation bei einer Offenlegung der Verträge Wettbewerbsnachteile im Bereich der öffentlichen Gesundheit drohen. Aufgrund dieser Ausgangslage stützte der EDÖB in seinen Empfehlungen zum damaligen Zeitpunkt die Position des BAG, dass der Zugang zu den Verträgen aufgeschoben werden kann, bis die Beschaffung zum Covid-19-Impfstoff abgeschlossen ist. Gegenwärtig ist erneut ein Schlichtungsantrag betreffend Zugang zu Impfstoffverträgen hängig, den der EDÖB aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes und der aktuellen Sachlage zu beurteilen hat. Zu beachten bleibt, dass aber auch nach Abschluss dieser Beschaffungen Ausnahmen vom Recht auf Zugang bestehen, insbesondere zum Schutz von Berufs-, Geschäfts-, Fabrikationsgeheimnissen.

Antwort des Bundesrates.