21.1015 · Anfrage · 2021-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In der Schweiz ist tagsüber eine Person von sieben und nachts eine von acht zu Hause einem Verkehrslärmpegel ausgesetzt, der schädlich oder lästig ist. Der Strassenverkehr ist die mit Abstand häufigste Lärmquelle. Aus diesem Grund verfolgt der Bund seit Jahren eine Strategie zur Verringerung der Auswirkungen, die dieser Lärm auf die Gesundheit und auf die Lebensqualität der betroffenen Personen hat. Eine der in dieser Strategie vorgesehenen Massnahmen ist, insbesondere für Strassen mit schnellem Verkehr, der Bau von Lärmschutzwänden und der Einbau von lärmarmen Belägen.
Im Rahmen des Projekts für einen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds ging die Strassenverbindung von der A2-A13 nach Locarno am 1. Januar 2020 an den Bund über und wurde damit zu einer Nationalstrasse.
Das Bauwerk wird allerdings erst mittelfristig vollständig erstellt sein. Daher wäre es wichtig, dass in der Zwischenzeit auf dem aktuellen Streckenabschnitt, insbesondere auf der direkten Verbindung nach Locarno (Autostrasse vor der Einfahrt in den Mappo-Morettina-Tunnel), rasch Sanierungsarbeiten stattfinden.
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass dies nötig ist? Wie gedenkt er vorzugehen?
Was ist der aktuelle Stand der Planung für dieses Vorgehen?
Spricht etwas dagegen, dass rasch gehandelt wird? Falls ja, was?
Welcher Zeitplan ist vorgesehen und wie kann dieser beschleunigt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Vollzug des Lärmschutzrechts auf der Verbindung A2 - A13 zwischen Bellinzona und Locarno war bis 2019 Aufgabe des Kantons Tessin. Nach der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) hätte dieser Abschnitt bis zum 31. März 2018 saniert werden sollen. Das entsprechende Lärmschutzprojekt wurde vom Kanton zwar begonnen, jedoch vor der Eigentumsübertragung an den Bund nicht abgeschlossen.
1. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat seit 2020 die Lärmimmissionen entlang der von den Kantonen übernommenen Strassen erhoben und beurteilt; auf dieser Grundlage setzt es die Prioritäten bei den Lärmschutzmassnahmen über das gesamte Nationalstrassennetz fest. Die Schnellstrasse in Richtung Locarno, und namentlich der Abschnitt zwischen dem Kreisel Riazzino und dem Mappo-Morettina-Tunnel, hat eine sehr gute Benotung erhalten. Das bedeutet, dass die Lärmbelastung die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet. Hingegen ergibt sich aus den Verkehrsdaten von 2020 und den Prognosen für 2040 (Referenzszenario 2040), dass auf dem Abschnitt zwischen der Ortschaft Tenero-Contra und der Industriezone von Gordola die Grenzwerte überschritten werden und dieser Abschnitt deshalb besonders sanierungsbedürftig ist.
2. In den nächsten Jahren ist kein Lärmsanierungsprojekt für die Schnellstrasse geplant. Im Rahmen der ordentlichen Unterhaltsarbeiten wird der bestehende Strassenbelag schrittweise durch eine schallabsorbierende Mischung ersetzt, wodurch sich die Situation deutlich verbessern wird.
3./4. Die beim Bau der Schnellstrasse realisierten Lärmschutzmassnahmen erfüllen die Anforderungen der LSV. Eine weitere Sanierung wird daher im Rahmen der periodischen Instandhaltungszyklen der Unterhaltsplanung Nationalstrassen (UPIaNS) durchgeführt. In der Regel wird vom Projektbeginn bis zur Abnahme der Arbeiten unter Berücksichtigung der Dauer des Plangenehmigungsverfahrens ein Zeitbedarf von 10 Jahren veranschlagt.
Antwort des Bundesrates.