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21.1026 · Anfrage · 2021-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Meine Fragen 21.7341 wurden leider nicht beantwortet. Deshalb erlaube ich mir nochmals nachzufragen.

Beim Projekt "Neubau Übertragungsleitung Steinen - EtzeIwerk" stehen die Schutzziele für Natur und Landschaft offensichtlich über den Schutzzielen für die Bevölkerung und über der Gesundheit von Menschen und Tieren. Eine objektive Interessenabwägung ist kaum mehr zu erwarten, und der Konflikt mit der Bevölkerung ist vorprogrammiert. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Gelten das Bundesamt für Verkehr und das Bundesamt für Energie im konkreten Fall nicht als befangen?

2. Ist der Bundesrat bereit, das BAV im konkreten Fall durch eine neutrale und unabhängige Stelle zu ersetzen?

3. Warum wurde eine Verkabelung bereits im Vorfeld verworfen?

4. Erfüllen die geleisteten Vorarbeiten die Voraussetzungen, um im vorliegenden Fall eine ausgewogene und objektive Interessenabwägung vornehmen zu können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die zuständigen Fachämter, das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Bundesamt für Energie, sind im vorliegenden Fall nicht befangen. Sie halten sich an die geltenden Grundlagen und Verfahrensabläufe.

Im Jahr 2018 gelangten die Gemeinde Rothenthurm und die Bauernvereinigung Schwyz ans BAV bzw. ans Bundesamt für Energie und beantragten, dass für den Bau der Übertragungsleitung Steinen - Etzelwerk ein Verfahren gemäss Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene durchzuführen sei und der vom Bundesrat am 4. Mai 2016 im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) festgesetzte Leitungskorridor in Richtung Osten zu verschieben sei.

Nach Durchsicht der Unterlagen aus dem SÜL-Verfahren forderte das BAV den Kanton Schwyz, das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (slfp) auf, zum Anliegen der Gemeinde Rothenthurm und der Bauernvereinigung Schwyz Stellung zu nehmen. Aufgrund der eingegangen Stellungnahmen erachtete es das BAV als erforderlich, unter seiner Leitung eine Sitzung mit Vertretern des Kantons Schwyz, der Gemeinde Rothenthurm, des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE), des BAFU, der slfp, der SBB und der Axpo durchzuführen, um das Anliegen zu diskutieren und das weitere Vorgehen festzulegen. Im Rahmen dieser Sitzung kamen die Teilnehmenden einstimmig zum Schluss, dass die SBB der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) in Ergänzung zur Interessenabwägung der Begleitgruppe SÜL 808 Steinen-Etzelwerk einen Auftrag für ein Gutachten hinsichtlich der beiden Linienführungen (Leitungskorridor Bundesrat und Gemeindevariante) zu erteilen hätten. Dieses Gutachten soll der SBB als Grundlage für die weitere Projektierung dienen. Diesem Auftrag kam die ENHK mit ihrem Gutachten vom 20. November 2020 nach. Dabei hielt die ENHK fest, dass der von der Gemeinde Rothenthurm und der Bauernvereinigung Schwyz vorgeschlagene Korridor im Sinne der Erwägungen bezüglich den vorhandenen Natur- und Landschaftswerten zu deutlich negativeren Auswirkungen als die Leitung im Bereich des vom Bundesrat festgesetzten SÜL-Korridors führe. In gesamthafter Betrachtung empfahl die ENHK am SÜL-Korridor gemäss Festsetzung des Bundesrates festzuhalten.

2. Es besteht kein Grund, weshalb das BAV als gesetzlich festgelegte Genehmigungsbehörde durch eine andere Stelle ersetzt werden sollte.

3. Bei Erneuerungen, Ausbau- und Neubauprojekten von Übertragungsleitungen stellt sich in der Tat die Frage, ob Leitungsabschnitte verkabelt werden sollen. Die Verkabelungsmöglichkeiten wurden im Vorfeld vertieft analysiert.

Bahnstrom-Übertragungsleitungen können nicht beliebig verkabelt werden, weil mit steigendem Anteil verkabelter, erdverlegter Leitungen im Bahnstromnetz technische Probleme in Form von Schwingungen (Netzresonanz) auftreten. Dies zeigen ein Bericht der SBB sowie ein Gutachten, welches das BAV bei der Technischen Universität Graz eingeholt hat. Der physikalisch mögliche Verkabelungsanteil ist daher begrenzt und die zulässige Verkabelungslänge nahezu ausgeschöpft. Zumindest mittelfristig sind Verkabelungen von Leitungen im Bahnstromnetz deshalb nur noch in sehr beschränktem Umfang möglich. Gleichzeitig stehen jedoch aufgrund des steigenden Verkehrsangebots und des Zustandes des Übertragungsnetzes zahlreiche Um- und Neubauprojekte an.

Der Bund hat zwölf dringliche Projekte mit einem mittelfristigen Realisierungshorizont bewertet. In einem Evaluationsbericht wurden diese Projekte priorisiert, um festzulegen, in welchen Projekten die letzten Verkabelungen realisiert werden sollen. Die Bewertung beruht auf Konflikten der Leitung mit Schutzzonen von nationaler Bedeutung oder mit Bauzonen sowie dem Faktor der technischen Aspekte. Die Ergebnisse zeigen, dass die Projekte "Steinen-Etzelwerk", "Kallnach-Rohr", "Raum Fribourg" und "Steinen-Rotkreuz" für eine Verkabelung prioritär sind. Aufgrund der höheren strategischen Bedeutung sowie der höheren Siedlungsdichte und damit grösseren Betroffenheit sollen die mittelfristig noch realisierbaren Verkabelungen zuerst für das Projekt "Kallnach-Rohr" zwischen Obergösgen und Rohr genutzt werden. Die danach noch verbleibenden Kilometer sollen dem Projekt "Raum Fribourg" für die Verkabelung im Raum Freiburg zugeteilt werden (vgl. Ziffer 4.9 Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene vom 14. September 2020).

4. Ja. Umfassende Vorarbeiten haben die Schutzziele für Bevölkerung und Gesundheit (z.B. betreffend nicht-ionisierender Strahlung NIS) mitberücksichtigt, so der Bericht der Begleitgruppe SÜL 808 Steinen-Etzelwerk, der Bundesratsbeschluss vom Mai 2016 und das Gutachten der ENHK vom November 2020. Sie schaffen die Voraussetzung für die Einreichung. Die Interessenabwägung wird im Rahmen des ordentlichen Plangenehmigungsverfahrens durch das BAV vorzunehmen sein.

Antwort des Bundesrates.