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21.1073 · Anfrage · 2021-10-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Eine Analyse der bundesrätlichen Antworten aus den zwei Fragestunden zeigt auf, dass sich die aktuellen Covid-Massnahmen auf die Spitalkapazitäten ausrichten. Der Bundesrat hat die Kantone und die Institutionen des Gesundheitswesens offensichtlich seit anfangs 2020 mehrmals und dringend aufgefordert, die Intensiv- und Pflegekapazitäten in den Spitälern zu erhöhen. Offensichtlich erfolglos. Auch fehlen in den Kantonen und beim Koordinierten Sanitätsdienst wichtige Kennzahlen über die Kapazitäten vor Covid. Eine eigene, wissenschaftlich angelegte Analyse in den letzten drei Monaten und in 23 Spitälern zeigt auf, dass 63,5 Prozent der belegten Intensivbetten mit "Covid-Patienten" belegt waren. Von den "Covid-Patienten" waren 69,7 Prozent geimpft, 14,4 Prozent ungeimpft und bei 15,9 Prozent der Patienten konnte der Impfstatus nicht festgestellt werden. Es waren schlichtweg keine Daten vorhanden oder erfasst.

Diese Ausgangslage führt zu folgenden Fragen:

1. Wie lange wartet der Bundesrat noch mit der Orientierung der breiten Bevölkerung, dass viele Kantone und Institutionen im Gesundheitswesen die Erkenntnisse aus der Sicherheitsverbundsübung 2014 "Pandemie und Strommangellage" nicht umgesetzt und in der Vorbereitung einer möglichen Pandemie geschlampt hatten?

2. Wie lange erduldet der Bundesrat noch, dass Kantone und Institutionen im Gesundheitswesen ohne wissenschaftlich erfasste Kennzahlen in der Bevölkerung Angst und Schrecken verbreiten über Geimpfte und Ungeimpfte in den Intensivstationen?

3. Wie lange lässt der Bundesrat noch zu, dass die Kantone und die Institutionen im Gesundheitswesen weiterhin nichts unternehmen, die Spitalkapazitäten zu erhöhen?

4. Wie lange lässt der Bundesrat einen Teil der Bevölkerung und der KMU weiterhin mit unverhältnismässigen Massnahmen "leiden" und nimmt dabei die Kantone in Schutz?

Einen grossen Dank an alle, welche an der wissenschaftlich angelegten Analyse teilgenommen haben. Sie geniessen den absoluten und umfassenden Schutz!

Stellungnahme des Bundesrates

Bund und Kantone sind seit Anbeginn um das bestmöglichste Management der Covid-Krise besorgt und haben zur Bewältigung die notwendigen Massnahmen eingeleitet. Das Krisenmanagement wird gemäss Entscheid des Bundesrates vom 11. Mai 2021 entlang des "Drei-Phasen-Modells" ausgerichtet.

1. Die Sicherheitsverbundsübung 2014 (SVU 14) setzte sich mit dem Szenario Stromausfall und langandauernde Strommangellage überlagert von einer Grippepandemie auseinander. Diese drei Ereignisse bildeten die komplexe Notlage. Auf Bundesebene wurde im Nachgang zur SVU 14 die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure (innerhalb der Konfiguration Pandemie im Bundesstab Bevölkerungsschutz, vormals BST ABCN) intensiviert, und wichtige Grundlagen konnten erstellt werden (z. B. die Startstrategie Pandemie). So konnte in der Covid-19-Pandemie die Aufgabe der operativen Koordination des Bundes von Anfang an vom Bundesstab Bevölkerungsschutz wahrgenommen werden.

Weiter erfolgte im Übungsmodul Pandemie der SVU 14 eine Überprüfung der kantonalen Pandemiepläne. Die kantonalen Auswertungsbogen wurden analysiert und die Optimierungsmöglichkeiten sowie die notwendigen Massnahmen eruiert. Die Umsetzung von Optimierungsmassnahmen erfolgten im Rahmen der ordentlichen und ständigen Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Kantonsärztinnen und -ärzten.

Für eine detaillierte Überprüfung der Pandemiebewältigung war es suboptimal, dass die Pandemieübung in die SVU 14 integriert wurde. Der Schlussbericht empfahl deshalb, den Pandemiefall exklusiv zu üben und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu trainieren.

2. In der gegenwärtig geltenden "Normalisierungsphase" werden die Massnahmen darauf ausgerichtet, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu garantieren und eine Überlastung der Spitäler zu verhindern. Der Bundesrat wird die Lage in den Spitälern sowie die epidemischen Risiken laufend evaluieren und darauf basierend Entscheide in Bezug auf die Massnahmen respektive deren Aufhebung treffen.

Entscheidender Einfluss kommt einer Erhöhung der gegenwärtig im Vergleich mit dem Ausland geringen Durchimpfungsrate zu. Die Covid-Impfung ist der einzig schnelle Weg aus der Krise. Dies zeigen auch die Verhältnisse in den Spitälern und Intensivstationen: Seit der Einführung der Meldepflicht zum Impfstatus der Hospitalisierten Ende Januar 2021 sind ca. 53 Prozent der Hospitalisierten nicht geimpft, während rund 8 Prozent vollständig und 2 Prozent teilweise geimpft waren. Bei rund 37 Prozent war der Impfstatus nicht bekannt. Diese Zahlen sind auch auf dem Covid-19-Dashboard des BAG ersichtlich. Daten zu IPS-Patienten und -Patientinnen werden im CH-SUR Spital-Sentinel erfasst, an welchem 21 Spitäler freiwillig teilnehmen. Dabei handelt es sich überwiegend um Universitäts- und Kantonsspitäler. Im Zeitraum von Ende Dezember, dem Beginn der Impfkampagne in der Schweiz, bis Ende Oktober waren rund 93 Prozent der IPS-Hospitalisierten weder geimpft noch genesen, während 3 Prozent vollständig immunisiert waren. Von Anfang Juli bis Anfang Oktober 2021 waren 89 Prozent aller IPS-Hospitalisierten weder geimpft noch genesen sowie 7 Prozent vollständig immunisiert.

3. Im Zuge der Covid-19-Pandemie hat sich vor allem die Bereitstellung der intensivmedizinischen Betreuungskapazitäten als neuralgischer Punkt herausgestellt, während eine qualitativ hochstehende Versorgung in anderen Bereichen nach Ansicht des Bundesrates nie in Frage gestellt war. Zusätzliche Behandlungskapazitäten im Bereich der Intensivmedizin können nicht rasch ad hoc und in grösserem Umfang bereitgestellt werden. Der Grund hierfür liegt nicht im infrastrukturellen Bereich der Bettenkapazität, sondern in der Verfügbarkeit des hochspezialisierten Pflegepersonals. Die notwendige intensivmedizinische Zusatzausbildung dauert zwei Jahre. Zudem kam es aufgrund der anhaltenden Belastungssituation durch Covid-19 in den letzten Monaten zu bedeutenden Abgängen im Bereich der Intensivpflege. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Europa mit einem Mangel an hochspezialisiertem Pflegefachpersonal ist vergleichbar mit derjenigen in der Schweiz, weshalb die Rekrutierung von zusätzlichem Personal im Ausland nicht ohne weiteres möglich ist.

4. Der Bundesrat richtet das Massnahmendispositiv nach dem Fortgang der epidemischen Entwicklung aus, um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Selbst wenn die Kapazitäten der Intensivpflegestationen ausgebaut werden könnten, wäre dies nicht unbegrenzt möglich. Die Ausbreitung des Virus müsste trotzdem zwingend eingedämmt werden, solange die Durchimpfungsraten nicht ausreichen, um die Erhaltung der Spitalkapazitäten zu gewährleisten.

Der Bundesrat evaluiert die aktuelle Lage laufend und wird eine Lockerung der noch bestehenden Massnahmen, namentlich der Zertifikatspflicht, in regelmässigen Abständen prüfen. Gleichzeitig hat der Bundesrat mit seinem Entscheid vom 3. November 2021 unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstands den Zugang zum Covid-Zertifikat für gewisse Personengruppen erleichtert.

Antwort des Bundesrates.

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