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21.1088 · Anfrage · 2021-12-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Angesichts wiederholter Auswertungen von Datenlecks, wie aktuell "Congo Hold Up", durch investigative Medien und Nichtregierungsorganisationen, die regelmässig die Beteiligung von Schweizer Finanzintermediären an möglichen Geldwäschereifällen enthüllen, stellt sich die Frage, ob die Überwachungsinstrument der FINMA ausreichen, um Geldwäscherei effektiv zu bekämpfen. lm Oktober hat der Bundesrat den zweiten nationalen Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung publiziert und identifiziert das erhebliche Risiko der Geldwäscherei von Vermögenswerten aus Korruption. Namentlich kleinere Banken, die in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung tätig sind, werden regelmässig mit Verdacht auf Geldwäscherei in Zusammenhang gebracht. Für die Überwachung von Finanzintermediären zieht die FINMA grundsätzlich externe Prüfgesellschaften bei.

Im November hat die FINMA gegen zwei Banken Enforcementverfahren mit Kontext Venezuela und insbesondere PDVSA abgeschlossen. Beide Verfahren haben ergeben, dass schwer gegen Aufsichtsrecht verstossen wurde, weil die Sorgfaltspflichten der Geldwäschereibekämpfung sowie die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement verletzt wurden. Die Fälle zeigen, dass die FINMA zwar Aufsichtsverfahren durchführen und gewisse Enforcementinstrumente zur Verfügung hat.

In Anbetracht der hohen Summen und der Regelmässigkeit, in der Schweizer Finanzintermediäre in Geldwäschereifälle involviert sind, stellen sich folgende Fragen:

1. Was ist die Reaktion des Bundesrates auf die Ergebnisse neusten Datenlecks mit Bezug zur Schweiz? Sieht er Handlungsbedarf?

2. Sieht der Bundesrat die Geldwäschereiüberwachung, insbesondere auch gegenüber kleineren Banken, gewährleistet?

3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass es beim Schweizer System mit der Auslagerung der Aufsicht

an Prüfgesellschaften Probleme gibt?

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Frage 1: Der Bundesrat äussert sich nicht zu Einzelfällen. Wie die Nationale Risikoanalyse zu den Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz von 2021 (NRA 2021) aufgezeigt, stellt - insbesondere im Ausland begangene - Korruption zwar ein erhöhtes Geldwäschereirisiko für den Schweizer Finanzplatz dar. Die Schweizer Gesetzgebung und das Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei werden jedoch regelmässig evaluiert und weiterentwickelt. Das Dispositiv wird insgesamt als wirksam beurteilt. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.

Zur Frage 2: Der Bundesrat erachtet das Überwachungsdispositiv im Bereich der Geldwäschereibekämpfung als wirksam. Die Geldwäschereibekämpfung folgt dabei dem zweckmässigen und bewährten Grundsatz, der auch in der FATF-Empfehlung 1 enthalten ist, wonach bei der Bekämpfung von Geldwäscherei- und Terrorismusrisiken ein risikobasierter Ansatz verfolgt werden soll. In der Schweiz sind gemäss der NRA 2021 namentlich international tätige Banken einem besonderen Risiko ausgesetzt. Davon betroffen sind einerseits die grössten Banken, aber auch manche kleinere Banken. Die FINMA führt neben dem prudentiellen allgemeinen Risikorating der Banken auch ein auf GwG-Risiko fokussiertes Rating, um die Banken mit hohen Risiken in diesem Bereich frühzeitig zu identifizieren und die GwG-Aufsicht bei diesen Banken zu intensivieren. Letztendlich sind Conduct-Themen ein wichtiger Bereich der Aufsicht und Enforcement-Tätigkeit der FINMA. Rund 40 Prozent der Enforcementverfahren der FINMA sind mit dem Thema Geldwäschereibekämpfung verbunden und diese zielen auch auf kleinere Banken bei schwerwiegenden Verletzungen.

Zur Frage 3: Der Bundesrat erachtet das Aufsichtsdispositiv - inklusiv im Bereich der Geldwäschereibekämpfung - als adäquat und wirksam. Das hat auch die FATF in ihrer 4. Länderprüfung der Schweiz grundsätzlich bestätigt, insbesondere, dass die Aufsicht der FINMA eine genaue und kontinuierliche Kontrolle der Finanzintermediäre gewährleistet und bei Bedarf eine Verschärfung der Massnahmen ermöglicht. Im Zusammenhang mit dem Prüfwesen hat die FINMA in den Jahren 2016/2017 eine Bestandsaufnahme durchgeführt und basierend darauf eine Revision vorgenommen mit dem Ziel, die Effizienz im bestehenden gesetzlichen Rahmen weiter zu erhöhen. Die FINMA beobachtet die laufende Entwicklung in diesem Bereich und nimmt nach drei Prüfjahren (2019 - 2021) eine ex post Evaluation der Revision vor.

Antwort des Bundesrates.