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21.3030 · Motion · 2021-03-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt das heute gültige TTIQ-System rasch dahingehend zu überarbeiten, dass dessen Skalierbarkeit und Wirksamkeit massgeblich erhöht wird. Er stellt insbesondere sicher dass:

1. genügend Kapazitäten für das Contact Tracing vorhanden sind

2. die Datenlage bezüglich vermuteter Infektionsquellen verbessert wird

3. mehr Sequenzierungen vorgenommen werden

4. die interkantonale Zusammenarbeit beim Tracing verbessert wird

5. die Kantone die Möglichkeiten für grossflächigeres Testen tatsächlich nutzen

6. im Sinne eines Frühwarnsystems Messgrössen etabliert werden, den Aufschluss über die Geschwindigkeit, die Wirksamkeit und die Leistung der Kontaktverfolgung und des TTIQ-Systems geben.

Begründung

Ein funktionierendes TTIQ-System (Testen, Tracing, Isolation, Quarantäne) ist noch immer die wichtigste Massnahme zum Unterbruch von Infektionsketten und somit zur Eindämmung der Corona-Pandemie. TTIQ weist dabei ein hervorragendes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf und stellt gleichzeitig die Grundlage für ein evidenzbasiertes Pandemienmanagement dar. Dem TTIQ-System kommt also gerade vor dem Hintergrund der angestrebten Öffnungsschritte eine hohe Bedeutung zu.

Es ist umso unverständlicher, dass sich die Schweiz - auch ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie - noch immer in wesentlichen Punkten im Blindflug befindet. Daten zu möglichen Ansteckungsorten liegen nach wie vor extrem lückenhaft vor, obwohl diese die Grundlage für eine faktenbasierte Öffnungspolitik darstellen müssten. Nach wie vor liegen auch kaum Kennzahlen vor, welche Aufschluss über die Geschwindigkeit, die Wirksamkeit, die Kapazitäten und somit auch eine allfällige Überlastung der Kontaktverfolgung geben.

Vor diesem Hintergrund hat die Swiss National Covid-19 Science Taskforce bereits Ende 2020 verschiedene Empfehlungen (http://bit.ly/taskforcettiq) zur Sicherstellung der Skalierbarkeit und der Wirksamkeit des TTIQ-Systems veröffentlicht. Die Empfehlungen sollen vom Bundesrat rasch geprüft und umgesetzt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Massnahmen des sogenannten TTIQ (Testen, Contact Tracing, Isolation und Quarantäne) sind ein wirkungsvolles Instrument zur Eindämmung der Pandemie. Deren Umsetzung liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bund leistet dabei Unterstützung im Rahmen seiner Möglichkeiten.

1. Die Kantone haben stark in die für das Contact Tracing erforderlichen Ressourcen investiert. Manche von ihnen, vor allem die kleineren, greifen bei Bedarf auf den Zivildienst oder den Zivilschutz zurück. Die kantonalen Ressourcen sind derzeit ausreichend, auch bei einer hohen Inzidenz. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützt diese Arbeit zusätzlich (z. B. rasche Übermittlung der Daten zu neuen Fällen, Bereitstellung einer gesicherten Austauschplattform, Veröffentlichung von Empfehlungen für das Fall-, Kontakt- und Ausbruchsmanagement in verschiedenen Bereichen wie Schulen und Pflegeheimen).

2. Im klinischen Befund werden die möglichen Infektionsquellen abgefragt mit dem Ziel, die Datenlage zu verbessern. In der Erhebung der Ansteckungsorte zeigt sich jedoch, dass mit zunehmendem Infektionsgeschehen die befragten infizierten Personen mit vielen sozialen Kontakten diese mehrheitlich nicht rekonstruieren können.

3. Die Anzahl Sequenzierungen hat in den letzten Monaten laufend zugenommen. Es werden zurzeit rund 2000 Ganzgenom-Sequenzierungen von SARS-CoV-2 pro Woche durchgeführt (Stand 7. Mai 2021). Dies ermöglicht, die sich im Umlauf befindenden Virusvarianten geografisch sowie demografisch repräsentativ zu identifizieren.

4. Das BAG stellt den Kantonen eine gesicherte Datenaustauschplattform zur Verfügung, die täglich genutzt wird (über 600 aktive Benutzerkonten - Kantone und Partnerorganisationen). So lässt sich beispielsweise sicherstellen, dass eine Person, die an ihrem Arbeitsplatz im Kanton x positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, von ihrem Wohnkanton y betreut wird. Die Kantone arbeiten aktiv an der Verbesserung der interkantonalen TTIQ-Prozesse, die eine grenzüberschreitende Fall- und Kontaktverfolgung ermöglichen.

5. Der Bund übernimmt die Kosten für das repetitive Testen, u.a. in Unternehmen, Bildungsstätten und Institutionen. Das BAG hat hierzu für die Kantone ein Musterkonzept erarbeitet. Der Bund unterstützt die Kantone bei der Umsetzung durch Beratung und stellt eine zusätzliche finanzielle Hilfe zur Etablierung einer effizienten Test-IT und -Logistik zur Verfügung, damit sie so rasch wie möglich das breite Testen umsetzen können. Zudem finanziert er den Einsatz von Selbsttests zur präventiven individuellen Testung. Diese sind aber nicht für das breite und repetitive Testen im Rahmen von kantonalen Konzepten geeignet.

6. Das BAG hat den Kantonen eine Reihe von Leistungsindikatoren für ihre TTIQ-Tätigkeit vorgeschlagen. Auf Grund der Erfahrungen während der zweiten COVID-19 Infektionswelle haben alle Kantone ihre TTIQ-Strategien stark angepasst (Erhöhung des Personalbestandes, Beizug des Zivildienstes, Automatisierung bestimmter Prozesse) und die Leistungsindikatoren grösstenteils so verwendet, wie vom BAG vorgeschlagen. Damit haben bereits heute alle Kantone ausreichende Kapazitäten, um bei ansteigenden Fallzahlen ein umfangreiches, wirksames und funktionierendes Contact Tracing zu gewährleisten. Ein Frühwarnsystem mit landesweit festgelegten Messgrössen könnte die Leistungsfähigkeit des TTIQ-Systems nicht verbessern. Die epidemiologische Lage - und damit auch die Tracing-Situation - kann je nach Kanton sehr unterschiedlich sein. Es ist sinnvoller, die Leistung des TTIQ-Systems auf kantonaler Ebene zu prüfen, wo die Kompetenzen und Kapazitäten für Anpassungen liegen. Das BAG steht mit den Kantonen im engen Dialog um nationale Leistungsindikatoren des TTIQ zu evaluieren und anzupassen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.