21.3043 · Interpellation · 2021-03-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit 2017 ist die Firma Serafe AG vom Bund beauftragt, die TV und Radiogebühren in der Schweiz einzufordern. Fällige Gebühren sind bis heute von Seiten Serafe AG nicht betrieben worden.
Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu klären:
1. Weiss der Bundesrat von der Praxis, dass nicht bezahlte Gebühren einfach auf die nächste Rechnung addiert werden, sprich Serafe AG keine lnkassomassnahmen einleitet?
2. Wie beurteilt der Bundesrat diese Praxis, ist diese überhaupt rechtens?
3. Besteht durch diese Praxis ein erhöhtes Risiko, dass es zu mehr Verlusten bei den Gebühren kommen wird? Wenn ja, wer kommt für diesen Schaden auf?
4. Wie viele Betreibungs-/ und Fortsetzungsbegehren wurden durch die Billag AG (Vorgänger der Serafe AG) jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in der ganzen Schweiz eingeleitet?
5. Die Serafe AG verschickte für die Jahre 2018, 2019 und 2020 bisher etwa 10 Millionen Rechnungen. Man kann mit mindestens etwa 1 Million einzuleitenden Betreibungen rechnen (angenommene Quote 10 %).
- Wie wird sichergestellt, dass die Betreibungsämter diese Masse innert gesetzlicher Fristen verarbeiten können?
- Wie wird sichergestellt, dass der damit verbundene Rückfluss an Briefen, Mails, Telefonaten etc. durch die Serafe AG überhaupt verarbeitet werden kann?
6. Die Serafe AG informiert auf Anfrage, dass erst mit der Einführung von eSchKG 2.2 bei allen Betreibungsämtern Betreibungen eingeleitet werden. War dem Bundesrat daher bewusst, dass mehrere Jahre keine Gebühren auf dem rechtlichen Weg eingefordert werden?
7. Die Serafe AG arbeitet mit der Hälfte des Personals und Budgets der Billag AG (gem. Ip. 20.3757 Ständerat Germann). Wurde das Inkassowesen bzw. deren Aufwand durch die Serafe AG korrekt bei deren Bewerbung als neue Erhebungsstelle berechnet?
8. Steht die Serafe AG zur Zeit in Verhandlungen mit dem zuständigen Departement betreffend einer höheren Abgeltung ihrer Tätigkeit als Erhebungsstelle? Wenn ja, wird die damalige Bewerbung der Serafe AG im Nachhinein als seriös bezeichnet?
Stellungnahme des Bundesrates
Antworten 1 und 2
Die SERAFE AG verschickte im Einführungsjahr 2019 nebst den Jahresrechnungen auch Rechnungen mit verkürzten Abgabeperioden von einem bis elf Monaten. Viele Abgaberechnungen wurden wegen Unschärfen im Eidgenössischen Wohnungsidentifikator (EWID) und Gebäudeidentifikator (EGID) beanstandet. Die Einwohnerdienste mussten in der Folge viele ihrer Haushaltdaten, welche für die Abgabe notwendig sind, berichtigen. Dies führte bei der SERAFE AG zu einer Verzögerung beim Versand der korrigierten und korrekten Rechnungen. Die Erhebungsstelle verschickte aus diesem Grund 2019 in Absprache mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) keine Mahnungen. Bedingt durch die Adressierungsprobleme und verkürzten Abgabeperioden erhielten im Anschluss diverse Haushalte für zwei Abgabeperioden eine einzige Rechnung. Damit wurde verhindert, dass von ungenauen Angaben der Einwohnerdienste betroffene Haushalte ungerechtfertigt gemahnt wurden. Im Rahmen der Covid-19-Massnahmen erliess der Bundesrat im Frühjahr 2020 einen vorübergehenden Rechtsstillstand im Betreibungswesen. Zu Beginn des Jahres 2020 wurden die Mahnläufe gestartet. Nach drei erfolglosen Mahnungen leitet die SERAFE AG ein Betreibungsverfahren ein. Es ist davon auszugehen, dass im Verlauf des Jahres 2021 die ersten Betreibungsverfahren eingeleitet werden müssen.
Antwort 3
Die Höhe der Einnahmen aus der Abgabe entspricht den Erwartungen und deckt die Finanzbedürfnisse aller Begünstigten. Die Debitorenverluste bewegen sich insgesamt im erwarteten Rahmen und betragen rund 2 Prozent. Die Auswirkung von Covid-19 auf mögliche Debitorenverluste kann noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Es liegen noch keine definitiven Zahlen vor.
Antwort 4
In den Jahren 2015, 2016 und 2017 leitete die Billag AG pro Jahr durchschnittlich 62'000 Betreibungen ein. Statistiken zu den Fortsetzungsbegehren sind nicht bekannt. Anders als im heutigen Abgabesystem knüpfte die Gebührenpflicht an einer Person an. Mit der Erhebung der Abgabe für Radio und Fernsehen pro Haushalt und der Solidarhaftung aller volljährigen Mitglieder im Haushalt ist von einem Rückgang der Anzahl Betreibungen auszugehen.
Antwort 5
Der Versand der Jahresrechnung durch die SERAFE AG begann mit dem Start des neuen Abgabesystems 2019 und erfolgt seither monatlich gestaffelt. Bis heute verschickte die SERAFE AG rund 10 Millionen Abgaberechnungen. Seit Mitte 2020 versendet die SERAFE AG jeden Monat durchschnittlich rund 75'000 Mahnungen. Der Versand der Mahnungen und das Einleiten von Betreibungen verteilen sich dadurch gestaffelt über das ganze Jahr. Erfahrungswerte sprechen gegen die Zahlenannahme von mindestens 1 Million einzuleitender Betreibungen; Debitorenverluste betragen rund 2 Prozent. Die SERAFE AG geht von einer tiefen fünfstelligen Anzahl an Betreibungseinleitungen aus, welche sich im Jahr 2022 etwas erhöhen dürfte.
Der monatliche Versand der Abgaberechnungen führt auch bei der SERAFE AG zu einem über das Jahr gleichmässig verteilten Aufwand. Sie verfügt über ein leistungsfähiges Call-Center, das Anfragen in diesem Zusammenhang bewältigen kann.
Antwort 6
Die SERAFE AG ist in technischer und organisatorischer Hinsicht in der Lage, Betreibungen einzuleiten. Aus Gründen der Effizienz strebt die SERAFE AG einen automatisierten Prozess an. Noch sind nicht alle Betreibungsämter mit dem dafür notwendigen Standard eSchKG 2.2 ausgerüstet. Die Operativschaltung von eSchKG 2.2 sollte im Verlauf des Jahres 2021 bei den Betreibungsämtern stattgefunden haben. Bis dahin erledigt die SERAFE AG Betreibungseinleitungen manuell.
Antwort 7
Das Mandat der SERAFE AG basiert auf einem neuen Abgabesystem, welches mit dem ihrer Vorgängerorganisation nicht vergleichbar ist. Das neue Abgabesystem unterscheidet sich wesentlich und in sehr vielen kostenrelevanten Faktoren entscheidend vom abgelösten System. So fallen der SERAFE AG beispielsweise weder Kosten für die Kontrollen noch für An- und Abmeldungen an. Für den Zuschlag für das Mandat war neben dem Preis auch der Automatisierungsgrad massgebend. Die SERAFE AG erbringt ihre Leistung gemäss Pflichtenheft innerhalb des offerierten Preises.
Antwort 8
Nein. Die Entschädigung der Erhebungsstelle basiert auf den Vorgaben des Pflichtenhefts und ist nicht Gegenstand von Verhandlungen. Mehraufwand entstand bei der Erhebungsstelle für notwendige Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Abgabesystems, die im Pflichtenheft nicht vorhergesehen werden konnten. Diese zusätzlichen Aufwendungen, wie beispielsweise Mehraufwand, verursacht durch den Rückmeldeprozess müssen, wenn sie gerechtfertigt sind, entschädigt werden. Das BAKOM wird diesen Mehraufwand sorgfältig prüfen.
Antwort des Bundesrates.