Lexipedia

Sofortmassnahmen in den Bereichen Datengrundlagen, Test- und Impfstrategie sowie Digitalisierung für einen schnellen und kontrollierten Ausstieg aus der Covid-19-Pandemie

21.3048 · Dringliche Interpellation · 2021-03-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Um einen schnellen und gleichzeitig kontrollierten Ausstieg aus der COVID-19-Pandemie möglich zu machen, sowie das Vertrauen der Bevölkerung in notwendige Massnahmen zu stärken und betroffenen Branchen eine Perspektive zu geben, braucht es verschiedene Sofortmassnahmen, insbesondere in den Bereichen Datengrundlagen, Test- und Impfstrategie sowie Digitalisierung. In diesem Zusammenhang bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Für Öffnungsschritte braucht es klare, konsistente und nachvollziehbare Schlüssel-Indikatoren, welche täglich einen aktualisierten Überblick über alle relevanten Daten zur Beurteilung der COVID-19 - Pandemie ermöglichen. Welche Indikatoren zählt der Bundesrat dazu? Wieso werden die positiv Getesteten nicht ausschliesslich auf der Basis von PCR-Tests ausgewiesen?

2. Kann der Bundesrat heute zuverlässig beurteilen, wo sich die Bevölkerung ansteckt?

3. Welche Erfahrungen können aus den Bündner Massentests abgeleitet werden? Welche Anreizwirkung kann eine gezielte Massentest-Strategie und ein gut funktionierendes Contact Tracing auf einzelne Öffnungsschritte auf Kantons- und Bundesebene haben?

4. Verfolgt der Bundesrat eine Aufklärungsstrategie, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Impfung zu stärken? Wie sieht sie aus?

5. Welche Strategie (Einfluss auf Freiheitsrechte) hat der Bundesrat auf den Zeitpunkt vorgesehen, ab dem sich alle Impfwilligen impfen lassen können?

6. Bis wann wird eine schweizweite IT-Lösung vorliegen, welche ein einwandfreies Datenmanagement für Tests und Impfungen ermöglicht? Braucht es dazu gesetzliche Grundlagen?

7. Mit den Öffnungsschritten braucht es ein funktionierendes Contact Tracing in allen Kantonen. Wie werden

die technischen Möglichkeiten ausgebaut, um das System zu verbessern? Wie kann die Covid-App dafür nutzbar gemacht werden?

8. Gedenkt der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, so dass private Veranstalter die Covid-App als Voraussetzung für Eintritte zu privaten Events verlangen können?

9. Zeitgerecht muss ein elektronischer "COVID-free Nachweis" (für Impfungen, genügend Antikörper nach Erkrankung oder einem aktuellen negativen Test) geschaffen werden, der auf freiwilliger Basis genutzt werden kann. Bis wann gedenkt der Bundesrat, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen und mit einem fälschungssicheren Zertifikat zu schützen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die transparente Information über die epidemiologische Situation und ihre Entwicklung ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Die Indikatoren "Laborbestätigte Fälle", "Laborbestätigte Hospitalisationen" und "Laborbestätigte Todesfälle" werden seit Beginn der Covid-19-Krise täglich publiziert. Die Informationsgefässe und Kanäle werden seither laufend optimiert. Neben dem wöchentlichen Bericht, der seit dem 15. Juni 2020 online veröffentlicht wird, liefert seit dem 5. November 2020 das Dashboard des Bundesamts für Gesundheit (BAG) (www.covid19.admin.ch) eine umfassende Übersicht über die epidemiologische Situation der Schweiz. Das Dashboard wird täglich aktualisiert und stellt neben Informationen zum epidemiologischen Verlauf unter anderem auch Informationen zur effektiven Reproduktionszahl (Re), zu den Spital-Kapazitäten und zum Verlauf der Impfungen bereit.

Es ist unbestritten, dass zur vollständigen Beurteilung verschiedene Indikatoren berücksichtigt werden müssen. Der Bundesrat beurteilt die nächsten Öffnungsschritte basierend auf Richtwerten: Die Positivitätsrate, die Auslastung der Intensivplätze, die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage und die 14-Tages-Inzidenz. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen.

Der Einsatz von Antigen-Schnelltests in spezifischen Situationen hat sich als hinreichendes Mittel etabliert, um einen Fall zu melden. Er hat im Vergleich zur Bestätigung der Infektion durch einen PCR-Test den Vorteil, dass ein Fall deutlich schneller gemeldet werden kann und Infektionsketten so schneller unterbrochen werden können.

2. Infektionen kommen in allen Situationen vor, in denen Menschen ohne entsprechende Schutzmassnahmen in engem Kontakt sind. Verlässliche Daten darüber, wo sich jeder Fall infiziert hat, sind unmöglich zu erheben, auch weil viele Menschen nicht wissen, wo sie sich angesteckt haben. Je höher die Zahl der Kontakte ist, desto schwieriger wird es, den genauen Ansteckungsort zu ermitteln. Zudem machen positiv getestete Personen oft ungern genaue Angaben zu den Orten, an denen sie sich aufgehalten haben, weil sie Konsequenzen für andere Anwesende vermeiden wollen. Daten zum Ansteckungsort werden in der nationalen Contact-Tracing-Datenbank erfasst, die nun in Betrieb ist.

3. Betreffend die Wirkung des Testens von asymptomatischen Personen im Kanton Graubünden kann festgehalten werden, dass die ersten Trends alle in die Richtung deuten, dass breites, repetitives Testen die Fallzahlen senken kann.

Eine funktionierende Rückverfolgung der Kontakte im Fall einer Infektion ist für die Kontrolle der Corona-Pandemie von grosser Bedeutung. Wie unter Punkt 7 dargelegt, wurden die notwendigen Anstrengungen in den Kantonen unternommen. Die Erfahrung in den Kantonen zeigt, dass mit gezielten und bereits seit Ende Januar 2021 vom Bund finanzierten Tests an Orten, wo eine Zunahme der Übertragung beobachtet wurde oder vermutet wird, mehrere Cluster erfolgreich abgewendet und eingedämmt werden konnten. Am 12. März 2021 hat der Bundesrat deshalb die Weichen für eine massive Ausweitung und Förderung der Testung von asymptomatischen Personen gestellt, indem der Bund die Kosten für sämtliche Testungen übernehmen wird.

4. Für den Bundesrat ist zentral, dass die Bevölkerung wirksam, kohärent, umfassend und differenziert informiert wird und über einen leichten Zugang zu impfrelevanten Informationen verfügt. Damit die Impfung auf Akzeptanz stösst, ist ein sachlicher und fundierter Dialog über Nutzen, Zugänglichkeit und mögliche Nebenwirkungen der Impfung notwendig. Die Informationskampagne des BAG informiert die Menschen in der Schweiz umfassend und transparent über die Covid-19-Impfung, damit sie ihre Impfentscheide selbstbestimmt in Kenntnis der Sachlage treffen können. Die Kampagnenstrategie sieht einen phasenweisen Aufbau vor. In einem ersten Schritt informiert die Kampagne umfassend über die Covid-19-Impfung und macht auf das Informationsportal (www.bag-coronavirus.ch > Impfung) und die Nationale Infoline Covid-19-Impfung aufmerksam. In weiteren Schritten folgen vertiefende Informationen zum Nutzen, Verfügbarkeit und Impfmöglichkeiten. Der Zeitplan muss das Infektionsgeschehen und den Status der Impfstoff-Zulassung und -Beschaffung berücksichtigen und laufend aktualisiert und angepasst werden.

5. Staatliche Massnahmen gegenüber der Bevölkerung zur Epidemienbekämpfung sind grundsätzlich nur so lange notwendig, bis eine ausreichende Menge an wirksamem Impfstoff zur Verfügung steht und sämtliche impfwilligen Personen geimpft sind. Mit Blick auf Massnahmenlockerungen ist deshalb die von der Covid-19-Impfung ausgehende Schutzwirkung, insbesondere in Bezug auf die Weitergabe des Virus, von grosser Bedeutung. Der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse lässt heute zu diesen grundlegenden Aspekten aber weiterhin keine abschliessende Einschätzung zu. Zurzeit wird abgeklärt, inwieweit einzelne Massnahmen für geimpfte Personen gelockert werden können, ohne die öffentliche Gesundheit zu gefährden, und welche Voraussetzungen (z.B. nationale Impfbescheinigung) hierzu notwendig sind. Längerfristig wird die Erhöhung der Impfrate, vor allem bei besonders gefährdeten Personen, die Notwendigkeit restriktiver, die gesamte Bevölkerung und sämtliche Einrichtungen und Betriebe betreffenden Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie reduzieren. Der Bundesrat ist deshalb zuversichtlich, dass dank der fortschreitenden Durchimpfung bei gleichzeitig günstiger epidemiologischer Entwicklung die massnahmenbasierte Bekämpfungsstrategie längerfristig von einer impfbasierten Verhütungs- und Bekämpfungsstrategie abgelöst werden kann, wie sie für andere impfverhütbare Krankheiten in der Schweiz zur Anwendung kommt (z.B. Grippe).

6. Es bestehen bereits IT-Lösungen für die Sammlung, Auswertung und Darstellung von Test- und Impfdaten. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden.

Die kantonalen Daten über das vom BAG für das Impfmonitoring aufgebaute IT-System werden gestützt auf das Epidemiengesetz (Art. 24; EpG; SR 818.101) gesammelt, ausgewertet und dargestellt. Die Kantone können daraus anonymisierte Datensätze beziehen zu allen in ihrem Kanton erfassten Impfungen sowie zu allen erfassten Impfungen, die den Bürgerinnen und Bürgern ihres Kantons auf dem gesamten Gebiet der Schweiz verabreicht wurden. Bund und Kantone verfügen im Rahmen des Impfmonitorings nur über anonymisierte Impfdaten.

In Bezug auf Testresultate besteht gestützt auf Art. 11 EpG ein Meldesystem, worüber alle Testresultate durch die meldepflichtigen Stellen an das BAG zu melden sind.

7. In den letzten Monaten konnten die Kantone ihr Tracing-System verbessern, zum Beispiel durch die Automatisierung des Systems zur Benachrichtigung der positiven Fälle und zur Sammlung von Informationen zu den Kontaktpersonen. Zudem haben sie sehr grosse Anstrengungen zur Bereitstellung von Ressourcen, aber auch zur Schulung der Tracing-Teams unternommen. Positiv getestete Personen sowie deren enge Kontakte werden nun rasch von den Contact-Tracing-Teams betreut. In jüngerer Zeit wurden erhebliche zusätzliche Bemühungen zur Kontrolle der neuen Varianten unternommen. Ein klarer Schwerpunkt wurde auf die ausführliche Befragung der positiv getesteten Personen, das Ausbruchsmanagement und die Suche nach der Infektionsquelle gelegt.

Die nationale Datenbank für das Contact Tracing ist zudem einsatzbereit. Ihr sind aktuell 25 Kantone angeschlossen. Es wird laufend an der Verbesserung der Datenqualität gearbeitet, um die Auswertungen aussagekräftiger zu machen.

Die SwissCovid App trägt zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus bei, da sie das klassische Contact Tracing ergänzt, indem sie potenzielle Risikokontakte ermittelt, die durch das herkömmliche Contact Tracing nicht erfasst werden.

8. Gemäss Artikel 60a Absatz 3 EpG ist die Teilnahme am Proximity-Tracing-System für das Coronavirus SARS-CoV-2 für alle Personen freiwillig. Behörden, Unternehmen und Einzelpersonen dürfen keine Person aufgrund ihrer Teilnahme oder Nichtteilnahme am Proximity-Tracing-System für das Coronavirus SARS-CoV-2 bevorzugen oder benachteiligen. Der Bundesrat kann allein keine Ausnahmen von dieser Bestimmung vorsehen und beabsichtigt auch nicht, dem Parlament eine Änderung der Bestimmung zu beantragen. Die freiwillige Anwendung der App wurde von den Staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerats gefordert (Motionen 20.3144 und 20.3168). Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, die Nationale Ethikkommission und das Bundesamt für Justiz haben ebenfalls betont, dass die Anwendung der App freiwillig sein soll.

9. Zurzeit wird auf Bundesebene abgeklärt, ob im Hinblick auf eine mögliche Differenzierung von Massnahmen je nach Impfstatus die Schaffung eines möglichst fälschungssicheren Impfnachweises erforderlich ist, und welche rechtlichen, ethischen und technischen Rahmenbedingungen dabei zu beachten wären. Für eine allfällige Einführung eines staatlichen Impfausweises oder einer staatlichen Zertifizierung des Impfausweises wäre eine formell-gesetzliche Grundlage notwendig. Gleiches würde für andere staatliche Nachweise gelten, beispielsweise für Antikörpernachweise oder Nachweise für negative Testergebnisse.

Der Bundesrat ist bestrebt, die weiteren Arbeiten möglichst rasch voranzutreiben, sodass sich in der Schweiz geimpfte Personen bei Reisen ins Ausland - falls notwendig - entsprechend ausweisen können.

Antwort des Bundesrates.

Sofortmassnahmen in den Bereichen Datengrundlagen, Test- und Impfstrategie sowie Digitalisierung für einen schnellen und kontrollierten Ausstieg aus der Covid-19-Pandemie | Lexipedia | Lexipedia